Zugewinn Wertsteigerung Haus

June 30, 2024, 1:07 pm

Hallo, meine Frau möchte sich nach 5 Jahren scheiden lassen. Vor der Hochzeit hat meine Frau ein Haus erworben. Aufgrund meiner Selbstständigkeit steht sie alleine im Grundbuch. Die Immobilie wurde vor knapp 10 Jahren gekauft. Sie hatte damals einen Wert von 129. 000 EUR und ist heute ca. 200. 000 EUR wert. Die Restschuld beläuft sich auf knapp 100. Herausnahme von Immobilien aus dem Zugewinnausgleich. 000 EUR. Die Immobilie ist vermietet und wir wohnen zur Miete. Meine Frau hatte nun einen Banktermin in dem sie ihre Möglichkeiten besprechen wollte. Dort wurde ihr gesagt, dass sie mir von der Wertsteigerung nichts (! ) ausgleichen muss da ihr die Immobilie bereits vor der Eheschließung gehört hat. Für mich wäre die Sache insofern problematisch und unfair da ich mein Unternehmen vor einigen Jahren verkaufen musste. Der Kaufpreis ist (von beiden Ehepartnern) aufgebraucht worden und ich bin aufgrund der Versteuerung des Verkaufspreises verschuldet. Mein neues Unternehmen ist im Aufbau und hat bisher keine Gewinne erzielt, ist somit faktisch wertlos.

  1. Herausnahme von Immobilien aus dem Zugewinnausgleich

Herausnahme Von Immobilien Aus Dem Zugewinnausgleich

[2] "Bereinigtes" Anfangsvermögen Der Geldwertschwund wird damit dem Anfangsvermögen zugeschlagen. Diese Aktualisierung kann zur Folge haben, dass das Anfangsvermögen das Endvermögen real übersteigt. So wird das bereinigte Anfangsvermögen berechnet Die Ehefrau bringt in die im Jahr 1983 geschlossene Ehe Vermögen im Wert von 150. 000 EUR ein. Bei Scheidung [3] im Jahr 2008 beläuft sich dessen Wert auf 200. 000 EUR. Der Verbraucherpreisindex beträgt 106, 6 für 2008 und 66, 8 in 1983 (Basis 100 im Jahr 2005). Nach obiger Formel (150. 000 EUR × 106, 6: 66, 8) ergibt sich ein um den scheinbaren Zugewinn bereinigtes Anfangsvermögen in Höhe von 239. 371 EUR. Die Ehefrau hat also real keinen Zugewinn erzielt, obwohl dieser sich nominal auf 50. 000 EUR beläuft. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.

Immer wieder wird vor unüberlegter vorweg genommener Erbfolge aus steuerlichen Gründen oder in familiärem Überschwang gewarnt. Verdrängte Risiken zeigen sich z. B. überdeutlich, wenn das begünstige Kind sich scheiden lässt. Zu früh geschenkt? Bei Taufen und ähnlichen Festlichkeiten, aber auch mit Blick auf die Erbschaftssteuer ist so mancher älterer Grundeigentümer geneigt, sein Wohneigentum nicht nur für den Nachwuchs zu räumen, sondern es ihm auch zu übereignen. Oder es wird ein Grundstück zwecks Eigenheimbau zugewandt. Das kann dem edlen Spender später noch Leid tun, etwa im Fall einer Scheidung der Beschenkten. Schade: Scheidung des Grundübernehmers Eine häufig verdrängte Befürchtung seitens der Grundbesitz übergebenden Eltern ist die Scheidung des übernehmenden Kindes, bei der dann die übergebene Immobilie als Bestandteil des Zugewinns hälftig geteilt wird. Das Schwiegerkind wird jedoch im gesetzlichen Güterstand nicht automatisch Miteigentümer. Beim Zugewinn fallen während der Ehe erfolgte Schenkungen von Immobilieneigentum zwar in das Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB), wenn nur das Kind und nicht das Schwiegerkind beschenkt wurde.

[email protected]