Anlage 3 Zu 27 Der Ii Berechnungsverordnung 7

July 1, 2024, 6:18 am
interne Verweise Zitate in Änderungsvorschriften Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung V. v. 28. 07. 2021 BGBl. I S. 3236 Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung... f) In Teil 7 wird die Angabe zu § 55 gestrichen. g) In der Angabe zu Anlage 3 werden die Wörter "Schiffsführer auf Kleinfahrzeugen" durch die Wörter... und A-IV/2 des STCW-Codes an einer nach Landesrecht eingerichteten Ausbildungsstätte nach Anlage 3 von in der Regel mindestens drei Monaten nachzuweisen. " 27. § 31... Anlage 3 zu 27 der ii berechnungsverordnung for sale. Polargewässern". 59. Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 wird aufgehoben. 60. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: "Anlage 3 (zu § 30) Anforderungen für den... 2 Satz 2 wird aufgehoben. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: " Anlage 3 (zu § 30) Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb des... Link zu dieser Seite:
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Der Beklagte zahlte vorprozessual 736, 58 € an den Kläger. Mit seiner Klage macht der Kläger den Differenzbetrag von 1. 227, 62 € nebst Zinsen geltend. 3 Das Amtsgericht hat den Beklagten zur Zahlung von 288, 22 € nebst Zinsen verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Zahlungsbegehren weiter. Entscheidungsgründe 4 Die Revision hat Erfolg. I. 5 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: 6 Die an den Kläger vermietete Wohnung weise einen Mangel auf, da die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% abweiche. Suche Urteile zu 'Anlage 2 II. BV'. Damit stehe dem Kläger grundsätzlich nach § 536 BGB ein Minderungsanspruch zu; die für den streitgegenständlichen Zeitraum 15. April 2009 aufgrund des Mangels der Mietsache überzahlte Miete könne nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Bemessungsgrundlage der Minderung sei die vereinbarte monatliche Kaltmiete in Höhe von 560 € zuzüglich der Heizkostenvorauszahlung in Höhe von 15 €, insgesamt 575 €.

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1 BGB ein Rückforderungsanspruch in der eingeklagten Höhe von 1. 227, 62 € zu, da die vom Kläger geschuldete Miete über die vorprozessual gezahlten 736, 58 € hinaus jedenfalls in dieser Höhe gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB gemindert war. 9 1. Nach der Rechtsprechung des Senats – von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgeht – stellt die Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10% einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Minderung der Miete in dem Verhältnis berechtigt, in dem die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Wohnfläche unterschreitet (Senatsurteile vom 10. März 2010 – VIII ZR 144/09, NJW 2010, 1745 Rn. 8, 11 f. ; vom 10. November 2010 – VIII ZR 306/09, NJW 2011, 220 Rn. 14; jeweils mwN). § 27 II. BV - Betriebskosten - Gesetze - JuraForum.de. 10 So liegen die Dinge nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auch im Streitfall, denn die tatsächliche Wohnfläche weicht von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche um 11, 5% ab; in dieser Höhe war daher die vertraglich geschuldete Bruttomiete gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB gemindert.

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Anfrage (BV) 4303/2021 Beschluss: Kenntnis genommen

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Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist, wenn im Mietvertrag der Tatsache der Möblierung ein gegenüber den übrigen Mietkonditionen eigenständiges Gewicht – etwa durch die Vereinbarung eines Möblierungszuschlags – verliehen wird, bedarf hier keiner Entscheidung. 12 Ob – wie es das Berufungsgericht annimmt – die Stromkostenvorauszahlung zur Bruttomiete zu zählen ist, kann im Streitfall offen bleiben, da der Kläger seine Rückzahlungsforderung auf Basis der Nettokaltmiete errechnet hat. Bei einem geltend gemachten Minderungszeitraum vom 15. April 2009 (= 30, 5 Monate) errechnet sich daher unter Zugrundelegung der Nettokaltmiete ein Minderungsanspruch von 1. Anlage 3 zu 27 der ii berechnungsverordnung in english. 964, 20 €. III. 13 Das Berufungsurteil kann daher keinen Bestand haben; es ist aufzuheben (§ 562 Abs. 1 ZPO). Da keine weiteren tatsächlichen Feststellungen zu treffen sind, hat der Senat in der Sache selbst zu entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO). Wie dargestellt, steht dem Kläger für den streitgegenständlichen Zeitraum ein (weiterer) aufgrund der Minderung gerechtfertigter Rückzahlungsanspruch jedenfalls in Höhe von 939, 40 € zu.

2. März 2011 Wohnraummiete: Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung einer möblierten Wohnung Aktenzeichen VIII ZR 209/10 Normen: § 536 Abs 1 S 2 BGB Spruchkörper: 8. Zivilsenat Leitsatz Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10% gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert. Verfahrensgang vorgehend LG Berlin, 13. Juli 2010, Az: 65 S 28/10, Urteilvorgehend AG Charlottenburg, 17. Dezember 2009, Az: 211 C 334/09, Urteil Tenor Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil der Zivilkammer 65 des Landgerichts Berlin vom 13. Juli 2010 – auch im Kostenpunkt – aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Dezember 2009 abgeändert, soweit zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 939, 40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. SessionNet | Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) - 13.12.2021 - 17:00-19:17. September 2009 zu zahlen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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