Unterhalt: Mehrbedarf Und Sonderbedarf | Recht | Haufe

July 3, 2024, 1:25 am

Ich wollte beim JA nachfragen, doch leider ist unsere Betreuerin momentan im Urlaub. Da hoffte ich, vielleicht hier Antworten zu bekommen. Lieben Gruß, Ani ----------------- "" # 1 Antwort vom 13. 2012 | 11:25 Von Status: Richter (8238 Beiträge, 3990x hilfreich) Hallo, also erstmal solltest du ganz dringend deine Einstellung überdenken, es ist ganz eindeutig nicht deine Tochter, sondern die Tochter von Euch BEIDEN, es heist also nicht meine, sondern unsere Tochter!!!!! # 2 Antwort vom 13. Unterhalt fahrtkosten zum kind life. 2012 | 11:58 Von Status: Beginner (61 Beiträge, 8x hilfreich) Warum wohnt ihr beide 120km auseinander? War das schon immer so, oder ist er vom gemeinsamen Wohnort weggezogen sind die Fahrtkosten komplett von ihm zu tragen. Bist Du mit Kind von ihm weggezogen, musst Du die Kosten für die Strecke tatsächlich tragen. Allerdings gilt hier: die Kosten müssen gering gehalten werden. Er darf sich also keine S-Klasse mieten. @Anini12: Ist es nicht so, dass jeder Elternteil (ob getrennt oder nicht) von "mein Kind" redet?

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Kann der Kindesunterhalt für die Zeit gekürzt werden, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil aufhält? Häufig stellt sich folgende Frage: Der Vater zahlt Unterhalt für sein bei der Mutter lebendes Kind. Während der Ferien wohnt das Kind zwei Wochen bei ihm. Kann er den Kindesunterhalt für den betreffenden Monat auf die Hälfte reduzieren? Nein! Unterhalt fahrtkosten zum kind regards. Der Kindesunterhalt kann nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Erstens laufen die meisten Kosten ohnehin weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z. B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc. ). Zweites sind die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Das gilt auch für (lange) Ferienaufenthalte. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der umgangsberechtigte Elternteil in so schlechten finanziellen Verhältnissen lebt, dass er sich das Umgangsrecht gar nicht mehr leisten könnte, falls die Kosten nicht bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden könnten.

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08. 2012 17:59 # 9 Antwort vom 13. 2012 | 20:54 Von Status: Praktikant (681 Beiträge, 245x hilfreich) Also, erstmal ist es völlig uninteressant wer die Entfernung geschaffen hat. Dabei wird im Gesetz nicht unterschieden. Der Ex meiner Partnerin ist selber weg gezogen und kann auch kosten geltend machen. Diese Kosten werden aber nicht direkt vom Unterhalt abgezogen, sondern von dem anrechenbaren Nettoverdienst des Vaters. Dadurch kann er eine Stufe tiefer rutschen, muß aber nicht. Ausserdem scheint er ja eh Mangelfall zu sein. Dazu kommt das er nur dann Kosten anrechenen darf wenn diese den Kindergeldanteil, den er ja angerechnet bekommt, übersteigt. Leider müssen diese Kosten, zumindest im Fall meiner Partnerin, nicht überprüft bzw. müssen es muß nicht belegt werden. Darf er diese Fahrten, um sein Kind abzuholen, vom Kinderunterhalt abziehen?. ebenso wird auch, in unserem fall, nicht überprüft, bzw. es interessiert hier keinen, ob der Umgang statt findet. Und wenn du Unterhaltsvorschuss bekommst ist es eh egal. # 10 Antwort vom 14. 2012 | 09:14 >>Also, erstmal ist es völlig uninteressant wer die Entfernung geschaffen hat.

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Dran bleiben, sich über seine Rechte informieren und treu bleiben. Weil hier wird Dir geholfen, ohne das es immer gleich ein paar Hunderter beim RA kostet. Auf jeden Fall solltet ihr versuchen, sehr schnell eine vernünftige Umgangsregelung zu finden. Und dabei nicht vergessen, die Kinder nach ihren Wünschen zu fragen!! 😉 Geschrieben: 07. 2010 11:10 noch ne blöde Frage: was bedeutet KM? Unterhalt, sind Umgangskosten für das Kind. erstmal vielen Dank für die Hilfe, nächste Woche gehts zum RA und Scheidungsantrag stellen, dann dürfte alles geregelt werden... (@furbie30) Zeigt sich öfters Registriert Geschrieben: 07. 2010 11:13 KM: Kindesmutter Geschrieben: 07. 2010 11:14 oje! Scheinbar habe ich mir die Sprache da herin schon recht angeeignet. KM heißt Kindsmutter, KV bist Du Achte darauf, dass Du einen guten Rechtsanwelt hast! Hier gibt es haufenweise schlechte Vertreter ihrer Zunft. Übrigens: Anwälte verdienen bei außergerichtlichen Einigungen mehr als bei Urteilen..... Was den Umgang/Unterhalt usw. angeht, würde ich aus meiner heutigen Sicht auf ein Urteil pochen.

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ᐅ Wie sind Fahrtkosten bei Unterhalt richtig zu berücksichtigen? Dieses Thema "ᐅ Wie sind Fahrtkosten bei Unterhalt richtig zu berücksichtigen? " im Forum "Familienrecht" wurde erstellt von thorrasp, 23. Januar 2017. thorrasp Neues Mitglied 23. 01. 2017, 19:00 Registriert seit: 23. Januar 2017 Beiträge: 3 Renommee: 10 Wie sind Fahrtkosten bei Unterhalt richtig zu berücksichtigen? Hallo, mal angenommen ein Unterhaltspflichtiger muss 30km (60km täglich) hin und zurück zur Arbeit fahren. Im Internet sind verschiedene regeln und formeln zu lesen, wie er seine Fahrtkosten kalkulieren soll. Mal sollen nur die ersten 30km mit 30 cent pro km und die letzten 30km mit 20 cent pro km kalkuliert werden, mal sind beide wege mit 30 cent pro km zu kalkulieren. Wie kann man Fahrtkosten richtig berechnen? Vielen Dank im Voraus. Britta2 Senior Mitglied 24. 2017, 08:09 29. August 2016 304 23 AW: Wie sind Fahrtkosten bei Unterhalt richtig zu berücksichtigen? Solche Fahrtkosten gehören doch m. M. Unterhalt fahrtkosten zum kind en. eher ins Steuerrecht (30km einfache Fahrt täglich 30 Cent/km = Werbungskosten).

Schließlich ist er – wenn sein Kind noch minderjährig ist – gesteigert unterhaltspflichtig. Das bedeutet, er muss alles ihm Mögliche tun, um wenigstens den Mindestunterhalt zu sichern. Dazu gehört auch, die Umgangskosten so gering wie möglich zu halten und im Notfall die eigenen Bedürfnisse einzuschränken. Im Übrigen könnte der umgangsberechtigte Elternteil schon während der Bahnfahrt Zeit mit seinem Kind verbringen und unter anderem mit ihm spielen – das wäre nicht möglich, wenn er selbst hinter dem Steuer sitzen und sich auf den Straßenverkehr konzentrieren müsste. (K)Ein eigenes Zimmer für das Kind? Oft mieten umgangsberechtigte Elternteile eine größere Wohnung an. Schließlich soll ihr Nachwuchs ein eigenes Zimmer haben, wenn er zu Besuch kommt. Umgangskosten Kinder: Wer trägt die Kosten des Umgangs?. Eine größere Wohnung kostet generell aber auch mehr Geld – die Ausgaben schnellen in die Höhe. Hier muss je nach Einzelfall entschieden werden, ob das Kind während der Umgangskontakte auch beim unterhaltspflichtigen Elternteil ein eigenes Zimmer benötigt.

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