Befund Teilnahme Hzv Vertrag

June 29, 2024, 8:03 am

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  1. Hausarztzentrierte Versorgung (HzV): AOK Gesundheitspartner
  2. HZV-Teilnahme: Patienten richtig ansprechen | Hausarztzentrierte Versorgung

Hausarztzentrierte Versorgung (Hzv): Aok Gesundheitspartner

In der Hausarztzentrierten Versor­gung (HZV) übernehmen Hausärz­tinnen und Hausärzte als Spezia­listen für den ganzen Menschen die Koordination der medizinischen Versorgung. Der Hausarzt kennt das häusliche, familiäre und beruf­liche Umfeld seiner Patienten über lange Zeit. Bei ihm laufen alle wichtigen Befunde und Be­richte von Fachärzten und aus den Krankenhäusern zusammen. So ist der Hausarzt in der Lage, zusam­men mit seinem Patienten zu entscheiden, welche medizinischen Behandlungen im konkreten Fall notwendig sind. Hausarztzentrierte Versorgung (HzV): AOK Gesundheitspartner. Unnötige Untersu­chungen oder Arzneimittelverord­nungen, die nicht zueinander pas­sen, können so vermieden werden. Wegen der fortschreitenden Spe­zialisierung in der Medizin gibt es inzwischen für viele Beschwer­den und jede Krankheit ausge­wiesene Experten, die sich aus­schließlich in ihrem spezifischen Fachgebiet auskennen. Als Patient kann man dabei allzuleicht den Überblick verlieren und braucht einen "Lotsen", der vertrauensvoll durch den Dschungel des Gesund­heitswesens führt und zentral für den Patienten ansprechbar ist.

Hzv-Teilnahme: Patienten Richtig Ansprechen | Hausarztzentrierte Versorgung

Ermöglichen Sie Ihren Patienten, diese sorgfältig durchzulesen und gehen Sie auf mögliche Fragen der Patienten ein. Nachdem Ihre Patienten die Unterlagen verstanden und unterschrieben haben, erhalten diese ebenfalls ein Exemplar für deren Unterlagen. Je nach HZV-Vertrag kann der Teilnahmewunsch Ihrer Patienten entweder online oder offline an das HÄVG Rechenzentrum übermittelt werden. Die Patiententeilnahme an der HZV ist für diese selbstverständlich freiwillig sowie kostenfrei und beginnt mit der Bestätigung im Informationsbrief Patiententeilnahmestatus. HZV-Teilnahme: Patienten richtig ansprechen | Hausarztzentrierte Versorgung. Diese Voraussetzungen müssen die Patienten für eine Teilnahme an der HZV erfüllen: Ihr Patient wählt Sie als Hausarzt verbindlich für mindestens ein Jahr. Sie sind erster Ansprechpartner für medizinische Fragen und übernehmen bei Bedarf die Koordination mit weiteren Fachärzten. Diese dürfen nur auf Überweisung aufgesucht werden (Ausnahmen: Augenarzt, Gynäkologe, Kinderarzt, Notfälle). Im Vertretungsfall muss Ihr Patient einen anderen HZV-Hausarzt aufsuchen, der vorab von Ihnen benannt wurde.

AOK/Region wählen Vertragliche Grundlage der HzV Gesetzliche Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten neben der kassenärztlichen Regelversorgung auch eine hausarztzentrierte Versorgung (HzV) anzubieten. Sie müssen dazu entsprechende Verträge mit Gemeinschaften schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Hausärzte des entsprechenden KV-Bezirks vertreten ("Mandatierung"). Diese Gemeinschaften sind oftmals die Landesverbände des Deutschen Hausärzteverbandes. Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, kann die Gemeinschaft ein Schiedsverfahren einleiten. Ist ein solcher Vertrag zustande gekommen oder findet sich keine entsprechende Gemeinschaft, können auch bestimmte weitere Vertragspartner ohne Mandatierung Verträge zu einer HzV mit den Krankenkassen abschließen, zum Beispiel auch regionale Kassenärztliche Vereinigungen. HzV: Teilnahmebedingungen und Vergütung für Ärzte Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte müssen insbesondere folgende gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllen: Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie und an speziellen Fortbildungskursen für Hausärzte, Orientierung an anerkannten Konzepten zum Qualitätsmanagement sowie Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien.

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