Berufshaftpflichtversicherung Für Masseur Kinésithérapeute

July 4, 2024, 12:46 pm
Insbesondere bei Personenschäden können sich Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe ergeben. Berufshaftpflicht Masseur | Drupal. Für Masseure bietet die Berufshaftpflicht einen umfassenden Versicherungsschutz mit bedarfsgerechten Deckungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Masseuren abgestimmt sind. Dabei muss eine gute Berufshaftpflicht für Masseure gar nicht teuer sein. Zusätzlich sparen Sie als Betriebsinhaber/in durch den prämienfreien Einschluss der Privathaftpflicht und der Tierhalterhaftpflicht für die private Haltung eines Hundes.

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Ja, da der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht umfasst, sind Ansprüche auf Basis der im Gesetz angepassten Verjährungsregeln grundsätzlich versichert. Besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die Police infolge Geschäftsaufgabe oder Tod aufgehoben wird? Ja. Im Rahmen des Versicherungsumfanges besteht auch Versicherungsschutz für Ansprüche, die nach Vertragsende an Sie, oder im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen, gestellt werden. Bin ich auch für die spitalärztliche Tätigkeit versichert? Ja, für Ihre Tätigkeit in einem Spital oder einer Klinik besteht im Rahmen der versicherten Tätigkeit Versicherungsschutz. Falls Sie bereits durch das Spital versichert sind, besteht durch die Berufshaftpflichtversicherung eine Subsidiärdeckung. Welche Versicherungssumme ist empfehlenswert? Für Medizinal- und Gesundheitsberufe empfiehlt Zurich je nach Art der Tätigkeit eine Versicherungssumme von 5-10 Mio. Franken. Kann das Beginndatum einer Police in der Vergangenheit liegen? Nein, dies ist nicht zulässig.

für Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Niederösterreich. Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt automatisch für alle aktiven Mitglieder der Landesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (auch Heilmasseure). Ausnahmen: Permanent Make-Up, Microblading, Tätowieren und Piercen! Jene Betriebe, die über eine Berechtigung für Permanent Make-Up oder Microblading verfügen, können sich ebenfalls günstig über die Innungshaftpflichtversicherung versichern lassen. Allerdings ist hier die Bekanntgabe bei der Innung und die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 15, -- pro Jahr erforderlich. Auch die Piercer und Tätowierer sind aus der Innungshaftpflichtversicherung ausgenommen, können sich jedoch ebenfalls günstig über diese versichern. Erforderlich ist hier ebenso die Bekanntgabe bei der Innung sowie die Überweisung einer Zusatzprämie in der Höhe von € 125, - jährlich. Bei versicherungstechnischen Detailfragen steht Ihnen unsere Kundenbetreuerin Margit Aigelsreiter - 0664/523 1487, - gerne zur Verfügung.

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