Fischer/Pahlke/Wachter, Erbstg § 29 Erlöschen Der Steuer ... / 2.1 Herausgabe Eines Geschenks Wegen Rückforderungsrecht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 Erbstg) | Haufe Steuer Office Excellence | Steuern | Haufe

July 2, 2024, 3:19 pm

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[8] Die freiwillige Rückgabe aufgrund einer moralischen oder sittlichen Verpflichtung führt zu einer Rückschenkung und wegen der erforderlichen Rückübertragsverpflichtung u. U. zu einer schlechteren Steuerklasse. [9] Rz. 9 Die steuerliche Abwicklung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereitet kaum Schwierigkeiten, wenn der zugewendete einzelne Vermögensgegenstand herausgegeben wird. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist auch anzuwenden, wenn der herausgegebene Vermögensgegenstand nur Teil einer größeren Schenkung war und das Geschenk lediglich teilweise zurückgegeben wird. Von oertzen loose rings. In diesem Fall ist der Steuerbescheid nur im Umfang des Herausgegebenen zu ändern. [10] Hierbei muss von der Rechtslage und den Steuerwerten im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ausgegangen werden. Gleiches gilt dann, wenn es sich um eine gemischte Schenkung handelte. [11] Wird eine Geldschenkung gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG rückgängig gemacht und der vom Beschenkten mit dem geschenkten Geld erworbene Rentenversicherungsanspruch gepfändet, bestimmt sich das Maß der Entreicherung nach dem Kapitalwert der Leistungen aus der Rentenversicherung.

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Shop Akademie Service & Support Rz. 7 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass die Schenkungsteuer für das später herauszugebende Geschenk überhaupt entstanden war (zur Steuerentstehung § 7 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) [1] und das Rückforderungsrecht dem Schenker zusteht. Das Rückforderungsrecht kann sich sowohl aus Gesetz als auch aufgrund vertraglicher Vereinbarung ergeben. 2. 1. 1 Herausgabe des Geschenks Rz. 8 Ein "Geschenk" i. S. d. Bestimmung ist jeder Vermögensgegenstand, der aufgrund einer Schenkung unter Lebenden ( § 1 Abs. 1 Nr. 2 i. § 7 ErbStG) erworben wurde; ebenfalls erfasst sind Erwerbe kraft Schenkung auf den Todesfall i. § 3 Abs. 1 Nr. Von oertzen loose skin. 2 ErbStG. [1] Das Geschenk muss ferner "herausgegeben" worden sein. Erforderlich ist die tatsächliche Herausgabe des Geschenks. Der Schenker muss seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt haben.

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