Amtsgericht Neubrandenburg Schuldnerverzeichnis

July 1, 2024, 8:11 am

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Weiter enthält das Schreiben des gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder wichtige Informationen zur vorzeitigen Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis. ACHTUNG: Die Selbstauskunft, die der Schuldner mit Hilfe der PIN erhält, bezieht sich immer nur auf die im Antrag mit DR-Aktenzeichen bezeichnete Eintragung. Sofern ein Schuldner mehrfach im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, muss er für jede Eintragung einen gesonderten Antrag auf Erteilung der Auskunft stellen. Amtsgericht neubrandenburg schuldnerverzeichnis online. Hilfe Diese Seite verwendet Cookies, damit die Funktionsweise der angebotenen Inhalte gewährleistet werden kann. Es handelt sich dabei um technisch notwendige Cookies. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

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2. Gebühren für Einsicht ins Schuldnerverzeichnis Es stellt sich die Frage, welche Gebühren der Rechtsanwalt für die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis fordern kann. a) Rechtslage nach altem Recht Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis war bis zum 31. 12. 12 in § 915b ZPO a. F. geregelt. In der Rechtsprechung war umstritten, ob bereits die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat. Nach zutreffender Auffassung löst dies die Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG aus (LG Darmstadt JurBüro 92, 399; LG Hanau JurBüro 89, 1552). Anderer Auffassung sind AG Neubrandenburg AGS 12, 527 und LG Detmold JurBüro 91, 277. Teilweise ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr Nr. Gerichtsverzeichnis - Amtsgericht Neubrandenburg. 3309 VV RVG zusätzlich gefordert worden, dass der Rechtsanwalt von dem zuständigen örtlichen Vollstreckungsgericht eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses anfordert und prüft (AG Neubrandenburg AGS 12, 527).

3 Abs. 2 VV RVG (so auch Enders JurBüro, 13, 1, 5). Unerheblich ist dabei, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis entsprechend § 6 der Schuldnerverzeichnisführungsverordnung vom 26. 7. 12 ( BGBl I 1654) in dem von den zentralen Vollstreckungsgerichten der Bundesländer betriebenen elektronischen Vollstreckungsportal () erfolgt. 3. Einsicht ist keine besondere Angelegenheit § 18 Abs. 17 RVG bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet. Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den Rechtsanwalt keine besondere Angelegenheit ist (so noch zu § 915b ZPO a. z. B. AG Wuppertal DGVZ 11, 34). Amtsgericht Neubrandenburg - Zentrales Vollstreckungsgericht - BundesJustizPortal. Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist auch nach der zum 1. 13 in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ( BGBl I 09, 2258) eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende Handlung. Sie bildet mit der gegebenenfalls nachfolgenden Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, sodass insgesamt nur eine Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG entsteht, § 18 Abs. 1 RVG.

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