Asr 17 1.2 Verkehrswege

June 26, 2024, 9:44 am

Vorherige Seite Nächste Seite ASR 17/1, 2 - Arbeitsstätten-RL 17/1, 2 Arbeitsstätten-Richtlinie Verkehrswege (ASR 17/1, 2) Zu § 17 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung Vom 6. November 1987 (BArbBl. 1/1988 S. 34) Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. August 1988 (BArbBl. 9/1988 S. 46) (1) Inhaltsübersicht Abschnitt Begriffe 1 Beschaffenheit und Abmessungen der Verkehrswege, ausgenommen Treppen 2 Beschaffenheit und Abmessungen von Treppen 3 Ausgleichsstufen in Verkehrswegen 4 Kennzeichnung von Gefahrenstellen auf Verkehrswegen 5 Schutz der Arbeitsplätze neben Verkehrswegen 6 (1) Red. Anm. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Asr 17 1.2 verkehrswege pc. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.

Asr 17 1.2 Verkehrswege Live

2 Wege für den Gehverkehr 2. 1 Breite (siehe Bild 3) Bild 3 Die Breite der Wege soll nach Tabelle 3 bemessen werden, soweit keine Sondervorschriften bestehen. Tabelle 3 1) Baurichtmaß Die Ermittlung der Personenanzahl aus dem Einzugsgebiet ergibt sich aus der Betriebsart. Verkehrsspitzen, z. bei Schichtwechsel sind zu beachten. Die Breite von Verbindungsgängen kann in Ausnahmefällen 0, 60 m betragen. 2 Höhe Die lichte Mindesthöhe über den Wegen soll 2. 00 m betragen. Asr 17 1.2 verkehrswege parts. Unter Hängetransportvorrichtungen ist im Bereich von Wegen eine Schutzvorrichtung anzubringen, sofern die Gefahr der Verletzung durch herabfallendes Ladegut besteht. Die lichte Höhe bis zur Schutzvorrichtung soll 2, 00 m nicht unterschreiten. 3 Für Wege, die nur der Bedienung und Überwachung dienen, können die angegebenen Breiten und Höhen verringert werden. Ihre Maße richten sich nach den besonderen Verhältnissen und sollten mit b x h = 0, 50 m x 1, 80 m nicht unterschritten werden. 3 Wege für Fahrzeuge der Feuerwehr Werden die Wege von Fahrzeugen der Feuerwehr mit benutzt, so sind diese einschließlich Randzuschlägen mindestens 3.

Asr 17 1.2 Verkehrswege Pc

Das gilt auch für Gehwege, wenn sie vom Fahrverkehr getrennt werden sollen. Verkehrswege, die als Bühnen, Laufstege oder Galerien angeordnet sind und höher als 1, 00 m über dem Boden liegen, oder solche, die über offenen Behälter führen, müssen durch Geländer mit Knie- und Fußleiste gesichert sein. Verkehrswege sind während der Dauer der Benutzung ausreichend und sachgemäß zu beleuchten (siehe DIN 5034 Teil 1 und DIN 5035 Teil 2). Lichtschalter müssen nahe an den Eingängen der Räume angebracht und leicht und gefahrlos erreichbar sein. 2 Rampen Für Breite und Höhe gilt Abschnitt 2. 1 Die Neigungen von Rampen für den Fahrverkehr richten sich nach den verschiedenen Fahrzeugarten und deren Einsatz. Im Regelfall beträgt die Neigung 1: 12, 5 (8%); eine Neigung von 1: 8 (12, 5%) sollte nicht überschritten werden. 2 Bei Rampen für den Gehverkehr gelten auch die Werte des Abschnittes 3. " 2. Abschnitt 4 ASR 17/1,2, Ausgleichsstufen in Verkehrswegen - startothek - Normensammlung. 2 Vor und hinter Türen müssen Absätze oder Treppen einen Abstand von mindestens 1, 0 m, bei aufgeschlagener Tür noch eine Podestbreite von mindestens 0, 5 m einhalten.

(1) Red. Anm. : Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. Asr 17 1.2 verkehrswege live. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort. Ausgleichsstufen in Verkehrswegen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Sie sind nur zulässig, wenn der Höhenunterschied nicht durch eine Schrägrampe ausgeglichen werden kann, deren Neigung höchstens 1: 8 (12, 5% oder rd. 7 Grad) beträgt. Ausgleichsstufen dürfen nur an übersichtlichen Stellen verlegt werden. Bei zwei aufeinander folgenden Stufen müssen deren Vorderkanten parallel verlaufen.

[email protected]