Wohngeldantrag Sachsen Verdienstbescheinigung

July 2, 2024, 2:24 am
Sie sind verpflichtet, diese Änderungen mit den entsprechenden Nachweisen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Notwendige Unterlagen/Formulare Wohngeldantrag – Mietzuschuss/Lastenzuschuss Wohngeldantrag für Heimbewohner Veränderungsmitteilung zum Wohngeldantrag über Veränderungen zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss/Lastenzuschuss Bitte beachten Sie, dass nur folgende Dateiformate (, ) elektronisch empfangen werden können. Weitere Informationen

Wohngeld - Bautzen - Der Landkreis - Wokrjes Budyšin

Dazu zählen Einkommensänderungen und Änderung der Wohnkosten von mehr als 15%, ein Wohnungswechsel sowie der Einzug oder Auszug eines Familienmitglieds. Achtung: Die Wohngeldstelle prüft die Angaben des Antragstellers und führt dazu eine Abfrage mit anderen Behörden durch. Daher ist es wichtig, beim Antrag korrekte Angaben zu machen! Das Wichtigste in Kürze Ist Wohngeld zeitlich begrenzt? Das Wohngeld wird grundsätzlich für 12 Monate gezahlt. Wird im Vorfeld erwartet, dass sich der Wohngeldanspruch ändert, durch bspw. die Geburt eines neuen Haushaltsmitglieds, Veränderung der Wohnkosten oder des Einkommens um mehr als 15%, kann die Bewilligung für einen kürzeren Zeitraum erfolgen. Wann verkürzt sich der Bewilligungszeitraum? Wohngeld - Bautzen - Der Landkreis - Wokrjes Budyšin. Wird Wohngeld empfangen, wurde der Anspruch auf Grundlage von Einkommen, Wohnkosten und Anzahl der berechtigten Haushaltsmitglieder ermittelt. Ändert sich an dieser Grundlage etwas während des laufenden Bezugs von Wohngeld, muss der Empfänger dies unverzüglich mitteilen.

Antrag Auf Wohngeld Stellen | Landeshauptstadt Dresden

Danach ist ein neuer Antrag notwendig. Mitteilungspflichten Die Haushaltsmitglieder sind verpflichtet, bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheides die Wohngeldbehörde von allen Änderungen zu unterrichten, die die Leistung und Höhe des Wohngeldes beeinflussen können. Nach Bewilligung des Wohngeldes gibt es zwei Formen der Änderung des Wohngeldanspruches: Mögliche Erhöhung Normalerweise bleibt das Wohngeld während des laufenden Bewilligungszeitraumes unverändert. Doch ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes eine Erhöhung des Wohngeldes auf Antrag möglich, wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat (zum Beispiel durch Geburt eines Kindes), die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent gestiegen ist oder sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert hat und diese Veränderungen zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Formulare Wohngeld. Zur Beantragung füllen Sie den Wohngeldantrag aus und setzen das Kreuz bei "Erhöhungsantrag". Mögliche Minderung Darüber hinaus regelt das Wohngeldgesetz, dass von Amts wegen in den Fällen, in denen sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert, die Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent mindert oder das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht, das Wohngeld auch während eines laufenden Bewilligungszeitraumes abzusenken beziehungsweise zurückzufordern ist.

Formulare Wohngeld

Diese können dem Wohngeldantrag und den Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld entnommen werden. 2. Antrag auf Lastenzuschuss • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) • Formular Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln für die Kredite (Das Formular ist von dem Kreditinstitut, welches das oder die Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie bereitgestellt hat, auszufüllen und zu unterschreiben). • Grundsteuerbescheid • Formular Wohnflächenberechnung • Nachweis über Lebensversicherungs- und Bausparbeiträge sofern zweckbestimmt für Tilgung des Kredites • Aktuelle Bescheide über Sozialversicherungsbezüge (z. Renten, Ausbildungsförderung, Lohnersatzleistungen etc. ) 3. Heimantrag • Nr. 21-25 des Heimantrages ausgefüllt durch die Heimleitung zzgl. Unterschrift Heimleitung auf Seite 5 des Heimantrages • Nachweis über sämtliche Einkünfte, insbesondere auch aus Kapitalertrag (z. Zinseinkünfte, Dividenden) • Aktuelle Einkommensnachweise (z. Renten, etc. ) • Nachweis über Leistungen nach dem SGB XII • Nachweis über zu zahlende beziehungsweise erhaltene Unterhaltsleistungen (Kontoauszüge der letzten 3 Monate) • Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft mit einem GdB 100 v. H. oder Nachweis über Pflegegrad 4 oder 5 • Heimkostenabrechnung (nur bei Selbstzahlern) Je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich.

Zuständig ist das Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. Ebenso könnte ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Zuständig ist die Familienkasse. Mehr Informationen dazu gibt es hier:. Wie wird Wohngeld beantragt? Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die Antragsformulare erhalten Sie in der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Bautzen. Hier erhalten Sie auch eine umfassende Beratung. Für Heimbewohner gibt es ein extra Antragsformular. Die Formulare können Sie auch hier online ausfüllen und herunterladen. Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die Wohngeldbehörde einen schriftlichen Bescheid. Wie hoch ist das zu bewilligende Wohngeld? Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Wie lange wird Wohngeld gezahlt? Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monates, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben.

Dies ist z. B. der Fall bei Einkommensänderungen und Änderung der Wohnkosten von mehr als 15%, bei einem Wohnungswechsel oder Hinzukommen oder Wegfall eines Familienmitglieds. Was braucht man für den Weiterbewilligungsantrag Wohngeld? Soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von 12 Monaten weiter Wohngeld gezahlt werden, muss erneut der Antrag auf Wohngeld ausgefüllt werden. Dazu müssen alle geforderten Nachweise wie bspw. Mietverträge, Personalausweis, Meldebestätigung und Einkommensnachweise erneut eingereicht werden – wie beim Erstantrag. Bildnachweis: Brian A Jackson / Zuletzt aktualisiert: 24. 01. 2022

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