Bos Vorklasse Nicht Bestanden - Was Jetzt!!?? [Seite 3] - Forum

July 1, 2024, 7:08 am
2007 23:19:24 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? mhhh da wird es schwierig RedRabbit 📅 24. 2007 12:56:07 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? Ich geh auch in eine BOS Vorklasse und hab nur nen Quali davor gemacht... jetzt bin ich mir nicht sicher mit welchem Notendurchschnitt ich die Klasse überhaupt bestehe?! Kann mir das mal jemand bitte sagen? Renate 📅 26. 2007 08:55:29 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? Schau auf die Seite deiner BOS, da ist es bestimmt erklärt. Anonym 📅 05. 07. 2007 10:31:39 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? Ich hab vor ab nächstes jahr auch auf die Bos zu gehn, und auch die Vorklasse zu machen, da ich auch in der Wirtschaftsschule kein Mathe hatte.. is das überhaupt empfehlenswert, oder kann man sich dieses eine jahr sparen? Anonym 📅 05. 2007 10:33:03 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? ach ja noch was: war ja auf den ganzen infoabenden von der BOS und es is so: wenn man in der vorklasse der bos eine 5 drin hast, hast du in der 12ten somit wieder eine würdest du keine 5 haben, hättest du in der 12ten KEINE Probezeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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alex wörlein 📅 21. 06. 2007 16:28:53 BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? Hallo an alle, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen;-) also zu meiner Situation. ich habe meine mittlere Reife an einer wirtschaftsschule in Bayern gemacht (Noten nicht sooo toll und auch kein Matheunterricht) zur Zeit besuche ich die Vorklasse der BOS Wirtschaft. Leider habe ich nun eine 5 in Mathe kassiert. Nach meinen Rechnungen erfülle ich also nicht die Zugangsvorraussetzungen für die BOS12. Weiß denn einer von euch, was ich jetzt noch tun kann um doch noch schnellstmöglich mein Abitur nachholen zu können!?!?! Wäre um eine schnelle Antwort von euch total froh!!!! Weiß im moment gar ned was ich machen soll LG Alex Wörlein Renate 📅 22. 2007 08:59:24 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? Kommt man da nicht mit Probezeit rein? alex wörlein 📅 22. 2007 10:38:15 Re: BOS VORKLASSE NICHT BESTANDEN - WAS JETZT!!?? Die Probezeit hast du nur dann nicht, wenn du lauter 3er im zeugnis hast hast du allerdings eine 5 im zeugnis, lassen sie dich gar nicht in die 12. jochen 📅 23.

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2 Mit der Bekanntgabe endet das Schulverhältnis. 3 Auf Antrag erhält die Schülerin oder der Schüler eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und die erzielten Leistungen. 4 Ist die Probezeit über das erste Schulhalbjahr hinaus verlängert worden, erhält sie oder er im Zwischenzeugnis einen Vermerk über die Verlängerung. (5) Endet nach bestandener Probezeit das Schulverhältnis, finden bei einem Wiedereintritt die Abs. 1 bis 4 erneut Anwendung.

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Jahrgangsstufe nicht unmittelbar fort. Für diesen Fall eines Wiedereintritts endet die Probezeit am 15. Dezember.

Angebot Intensiver Unterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik und Grundlagen in weiteren Fächern im Schuljahr vor Eintritt in die Berufsoberschule Vollzeitunterricht mit 33 Wochenstunden Ziel Umfassende Erarbeitung der wesentlichen Grundlagen für die 12. Klasse Erwerb des Mittleren Schulabschlusses möglich Nachweis der Eignung für die 12. Klasse möglich ( § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 FOBOSO) Brückenangebote BOS-Vorkurs Weitere Informationen Aufnahmeprüfung für die Vorklasse Für Schüler ohne mittleren Schulabschluss Schulen mit Vorklasse BOS Ort

§ 24 Freiwilliges Wiederholen, Rücktritt (1) Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler einmal die Jahrgangsstufe 11 oder die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule freiwillig wiederholen. (2) Schülerinnen und Schüler, die eine dieser Jahrgangsstufen freiwillig wiederholen, aber dabei das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten anstelle des Jahreszeugnisses eine Bestätigung über das freiwillige Wiederholen und die dabei gezeigten Leistungen mit der Bemerkung, dass das Vorrücken auf Grund des früheren Jahreszeugnisses gestattet wird. (3) 1 Auf Antrag entscheidet die Schulleitung bis spätestens 15. Dezember eines Schuljahres über die Möglichkeit des einmaligen Rücktritts in die Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule oder in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule. 2 Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der ersten sechs schulischen Unterrichtswochen zurücktreten, gelten im Folgejahr bei nicht unterbrochenem Schulbesuch in der höheren Jahrgangsstufe nicht als Wiederholer. 3 Unter der Voraussetzung, dass die Vorklasse zuvor noch nicht länger als sechs Unterrichtswochen besucht wurde, gilt Satz 1 für einen Rücktritt in die Vorklasse aus der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule oder aus der Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule bis spätestens zum Ende der jeweiligen Probezeit entsprechend.

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