Pflanzenschutz-Sachkundenachweis - Lfl

July 3, 2024, 2:24 am

Pflanzenschutz Im Februar 2012 trat das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft. Seitdem dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch von "Sachkundigen" angewendet oder verkauft werden. Zudem müssen sich Sachkundige seit 2015 mit dem Sachkundeausweis (im Scheckkartenformat) ausweisen. Sachkundig ist, wer einen anerkannten Berufsschulabschuss hat oder einen Basislehrgang zur Erlangung der Sachkunde erfolgreich absolviert hat. Zusätzlich muss der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden. Weitere Infos siehe Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zu den Basislehrgängen und Fortbildungsmaßnahmen und Veranstaltungstermine. Wichtig! Pflanzenschutz-Sachkundenachweis - LfL. Sachkunde – Fortbildung Laut Pflanzenschutzgesetz ist jede im Pflanzenschutz sachkundige Person verpflichtet, sich innerhalb einer Dreijahresfrist fortzubilden. >> Weiter Sachkunde-Lehrgang mit Prüfung Im Gegensatz zur Sachkunde-Fortbildung, welche spätestens alle drei Jahre besucht werden muss, reicht es aus, den Lehrgang einmalig zu absolvieren, um die Sachkundigkeit im Pflanzenschutz zu erhalten (ähnlich wie Führerschein).

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Wie sieht der neue Sachkundenachweis aus? Der Sachkundenachweis wird als Kunststoffkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Angaben auf der Vorderseite des neuen Sachkundenachweises: Vor- und Nachname Geburtsdatum Geburtsort Umfang der Sachkunde (Anwendung und Beratung oder Verkauf oder beides) Registriernummer Angaben auf der Rückseite: zuständige Behörde Ausstellungsort Ausstellungsdatum Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes Unterschrift Wer kann einen Sachkundenachweis beantragen? Beantragen können einen Sachkundenachweis nur Personen, die über die jeweilige Pflanzenschutz-Sachkunde verfügen. Die Pflanzenschutz-Sachkunde kann erworben werden im Rahmen einer Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung, bestimmter Berufsausbildungen, z. B. Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Ausstellung. zum Landwirt, Gärtner, Winzer, oder einer anderen mit einer Prüfung abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Studiengangs, sofern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt wurden (allerdings nur in Verbindung mit einer speziellen Bescheinigung der Ausbildungsstelle bzw. Hochschule).

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Die Prüfungen werden in Bayern getrennt für die Bereiche Anwender/Berater und Abgeber (Händler) angeboten. Nur die Prüfung ist abzulegen! Zur Prüfungsvorbereitung empfiehlt es sich, einen entsprechenden Lehrgang zu besuchen. Der Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend! Vorbereitungskurse für die Anwender-Sachkundeprüfung und die dazugehörigen Prüfungen werden von den 47 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) angeboten. Kontaktdaten Ämter Vorbereitungskurse für die Abgeber-Sachkundeprüfung werden von Dritten angeboten. Informationen hierzu können bei den sieben Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Fachzentrum Pflanzenbau erfragt werden, die dann die Prüfung durchführen (hier nur die ÄELF Ansbach, Augsburg, Bayreuth, Deggendorf, Regensburg, Rosenheim, Würzburg). Infodienst - Landwirtschaft Ortenaukreis - Sachkundenachweis Sachkunde Pflanzenschutz. Prüfungsbestandteile Die Sachkundeprüfung umfasst drei Prüfungsteile – und zwar eine schriftliche Prüfung, eine mündliche Prüfung und eine fachpraktische Prüfung. Die schriftliche Prüfung erfolgt im Multiple-Choice-Verfahren.

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Welche Besonderheiten gelten für Antragsteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten? In welchen Fällen muss zusätzlich eine Fortbildungsbescheinigung eingereicht werden? Wurde die Sachkunde im Rahmen einer Berufsausbildung oder eines Studiums erworben, sollte der Sachkundenachweis bald nach Abschluss der Aus-, Fort- oder Weiterbildung beantragt werden. Sachkundenachweis pflanzenschutz online prüfung b1. Wenn der Abschluss mehr als drei Jahre vor Antragstellung erfolgt ist, ist grundsätzlich eine Fortbildungsbescheinigung, die nicht älter als drei Jahre sein darf, bei der Antragstellung vorzulegen. Ausgenommen sind aufgrund einer Übergangsvorschrift nur Personen, die sich am 14. Februar 2012 in einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung befanden, die die Sachkunde im Pflanzenschutz vermitteln sollen, sowie Personen mit Abschluss einer Sachkundeprüfung. Auch Personen aus den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten müssen sich, um Pflanzenschutzmittel in Deutschland ausbringen oder verkaufen bzw. über Pflanzenschutz beraten zu dürfen, vor Aufnahme der Tätigkeit einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis in Deutschland ausstellen lassen.

Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein. Fortbildung

Ansprechpartner Alexander Mack AELF Roth-Weißenburg i. Bay. Bergerstraße 2-4 91781 Weißenburg i. Bay. Telefon: 09141 875-1221 Fax: 09141 875-1013 E-Mail: Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz. Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2. Sachkundenachweis pflanzenschutz online prüfung online. 3P Landnutzung der ÄELF. Das Sachgebiet L2. 3P Landnutzung am AELF Ansbach ist zuständig für Mittelfranken. Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein. Fortbildung

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