Esstisch Eiche Edelstahl Gebürstet — 18 Tvöd Leistungsentgelt

July 15, 2024, 2:49 pm
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  1. Esstisch eiche edelstahl gebürstet de
  2. Entgelt / 4.2 Leistungsentgelt (§ 18 TVöD) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
  3. Leistungsentgelt / 1 Ziele und Zweck der Leistungsbezahlung (§ 18 Abs. 1 TVöD-VKA) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
  4. Leistungsentgelt nach § 18 TVöD | Rechtslupe

Esstisch Eiche Edelstahl Gebürstet De

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: 45 cm x 48 cm x 43 cm 2 Stück Bezug: Chenille Optik grau (100% Polyester) Gestell: Rundrohr, Edelstahl gebürstet Gesamtmaß: B / H / T ca. : 45 cm x 48 cm x 43 cm 2 Stück Bezug: Chenille Optik merlot (100% Polyester) Gestell: Rundrohr, Edelstahl gebürstet Gesamtmaß: B / H / T ca. : 45 cm x 48 cm x 43 cm Tischplatte: Eiche Bianco massiv | geölt Gestell: Edelstahl gebürstet Breite / Höhe / Tiefe ca. : 180/200/220 cm x 77 cm x 100 cm Tischplatte: Eiche Bianco massiv | geölt Gestell: Stahl Anthrazit lackiert Breite / Höhe / Tiefe ca. Esstisch eiche edelstahl gebürstet aromaswitch 1000. : 180/200/220 cm x 77 cm x 100 cm Tischplatte: Wildeiche massiv | geölt Gestell: Stahl Anthrazit lackiert Breite / Höhe / Tiefe ca. : 180/200/220 cm x 77 cm x 100 cm 2 Stück Bezug: Chenille-Optik (100% Polyester) Gestell: Flachrohr, schwarz matt lackiert Gesamtmaß: B / H / T ca. : 48 cm x 96 cm x 64 cm 2 Stück Bezug: Chenille-Optik (100% Polyester) Gestell: Flachrohr, schwarz matt lackiert Gesamtmaß: B / H / T ca. : 48 cm x 96 cm x 64 cm 2 Stück Bezug Sitzfläche: braun | Kunstelder (100% Polyester) Bezug Seite & Rücken: braun | Flachgewebe (100% Polyurethan) Gestell: anthrazit | Metall Rundrohr, pulverbeschichtet Gesamtmaß: B / H / T ca.

(3) Nähere Regelungen werden in einem Bundestarifvertrag vereinbart. Protokollerklärungen zu Absatz 3: 1. 1 Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die zeitgerechte Einführung des Leistungsentgelts sinnvoll, notwendig und deshalb beiderseits gewollt ist. 2 Kommt bis zum 30. September 2007 kein Bundestarifvertrag zu Stande, erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2008 6 v. des für den Monat September jeweils zustehenden Tabellenentgelts. 3 Das Leistungsentgelt erhöht sich im Folgejahr um den Restbetrag des Gesamtvolumens. 4 Solange in den Folgejahren keine Einigung nach Absatz 3 zu Stande kommt, gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Leistungsentgelt / 1 Ziele und Zweck der Leistungsbezahlung (§ 18 Abs. 1 TVöD-VKA) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. 5 Für das Jahr 2007 erhalten die Beschäftigten mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2007 12 v. des für den Monat September 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das Gesamtvolumen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1, wenn bis zum 31. Juli 2007 keine Einigung nach Absatz 3 zustande gekommen ist.

Entgelt / 4.2 Leistungsentgelt (§ 18 Tvöd) | Tvöd Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe

3Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde im Einzelfall abgeholfen wird. 4Folgt der Arbeitgeber dem Vorschlag nicht, hat er seine Gründe darzulegen. 5Notwendige Korrekturen des Systems bzw. von Systembestandteilen empfiehlt die betriebliche Kommission. 6Die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung bleiben unberührt. (8) Die ausgezahlten Leistungsentgelte sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. 18 tvöd leistungsentgelt berechnung. Protokollerklärungen zu § 18: 1. 1Eine Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts darf für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen auslösen. 2Umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht durch Teilnahme an einer Zielvereinbarung bzw. durch Gewährung eines Leistungsentgelts ausgeschlossen. 1Leistungsgeminderte dürfen nicht grundsätzlich aus Leistungsentgelten ausgenommen werden. 2Ihre jeweiligen Leistungsminderungen sollen angemessen berücksichtigt werden. 3. Die Vorschriften des § 18 sind sowohl für die Parteien der betrieblichen Systeme als auch für die Arbeitgeber und Beschäftigten unmittelbar geltende Regelungen.

Leistungsentgelt / 1 Ziele Und Zweck Der Leistungsbezahlung (§ 18 Abs. 1 Tvöd-Vka) | Tvöd Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe

6% des Tabellenentgelts (BAG, Urteil vom 16. Mai 2012, 10 AZR 202/11).

Leistungsentgelt Nach § 18 Tvöd | Rechtslupe

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2. 1In der Entgeltrunde 2008 werden die Tarifvertragsparteien die Umsetzung des § 18 (Leistungsentgelt) analysieren und ggf. notwendige Folgerungen ziehen. 2In diesem Rahmen werden auch Höchstfristen für eine teilweise Nichtauszahlung von Gesamtvolumina gemäß Satz 4 der Protokollerklärung Nr. 1 festgelegt; ferner wird eine Verzinsung des etwaigen ab dem Jahr 2008 nicht ausgezahlten Gesamtvolumens geklärt. Entgelt / 4.2 Leistungsentgelt (§ 18 TVöD) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. (4) Die ausgezahlten Leistungsentgelte sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Protokollerklärungen zu § 18 (Bund): 1. 1Eine Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung eines Leistungsentgelts darf für sich genommen keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen auslösen. 2Umgekehrt sind arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht durch Teilnahme an einer Zielvereinbarung bzw. durch Gewährung eines Leistungsentgelts ausgeschlossen. 1Leistungsgeminderte dürfen nicht grundsätzlich aus Leistungsentgelten ausgenommen werden. 2Ihre jeweiligen Leistungsminderungen sollen angemessen berücksichtigt werden.

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