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July 8, 2024, 4:17 pm

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ZUSTAND: Restauriert 1919 und 1947 (nur Mitteltafel). PROVENIENZ: Slg. Martin Hinrich Cords, Hamburg; Verst. Slg. Cords, Hamburg (Noodt), 9. 1. 1815, Nr. 1 (wohl nicht verkauft); Slg. M. H. Cords, Hamburg 1842;2 1917 mit Mitteln des Oelrich-Legats und des Eduard-Ludewig-Behrens-Testaments aus Hamburger Privatbesitz erworben. Auf den drei zu einem Triptychon verbundenen Tafeln sind die drei sächsischen Kurfürsten der wittinischen Linie aus der Reformationszeit im Brustbildnis vor einem durchgehenden Landschaftshintergrund dargestellt: Links Friedrich III. der Weise (1463-1525), auf der großen Mitteltafel Johann der Beständige (1486-1532) und rechts der Nachfolger und Auftraggeber des Triptychons, Johann Friedrich der Großmütige (1503-1553). Kurz nach Antritt der Regierung im August 1532 bestellte Johann Friedrich bei Cranach »LX par teffelein daruff gemalt sein die bede churfursten selige vnd lobliche gedechtnus«, für die der Maler am 10. Mai 1533 entlohnt wurde. 3 Die meisten erhaltenen Exemplare dieser sechzig kleinformatigen, etwa 20 x 15 cm messenden Doppeltafeln mit den Bildnissen der Vorgänger Johann Friedrichs, Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen, tragen unterhalb der Portraits die gleichen Lobverse, die auch unter den Bildnissen der beiden Vorgänger Johann Friedrichs des Großmütigen im Hamburger Triptychon zu lesen sind.

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Die von Tentzel genannte Schramme ist im Bildnis trotz der Schrötlingsrisse sichtbar. Umschrift: IO(hannes) • FRIDER(icus) • SENI(or) – NATV(s) • ELEC(tor) • SAX(oniae) • Übersetzung: Johann Friedrich, geborener Kurfürst von Sachsen. Rückseite [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Auf der Rückseite ist ein doppelköpfiger und bekrönter Reichsadler mit einem Reichsapfel auf der Brust zu sehen. In der Umschrift wurde der Titel des Kaisers Karl V. verwendet. Der Adler entspricht im Wesentlichen der Vorgabe für die Reichsmünzordnung des Augsburger Reichsabschiedes von 14. Februar 1551, die Kaiser Karl V. am 28. Februar des gleichen Jahres verkünden ließ. [11] Da der Beitritt zur Reichsmünzordnung jedoch noch nicht erfolgt war, kann sowohl der Reichsadler als auch die Umschrift mit dem Kaisertitel als ein Bekenntnis zu Kaiser und Reich verstanden werden. Wie vorher erwähnt, wurde die Augsburger Reichsmünzordnung von 1551 von den deutschen Ständen nicht angenommen. [12] Umschrift: CAROL(us) • V • RO(manorum) • IMP(erator) • SEMP(er) • AVGV(s)T(us) • 1552 Übersetzung: Karl V., allzeit erhabener römischer Kaiser.

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Welches ich halff dempfen mit Gott Der Deudsches land erret aus not. Der Rottengeister feind ich war Hielt ym land das wort rein vnd klar. Gros dreiwen: bittern hass vnd neid Vmb Gottes worts willen ich leid. Frey bekand ichs aus hertzem grund Vnd personlich selbst ich da stund. Vor dem Keisar vnd gantzem Reich Von Fürsten geschach vor nie des gleich. Solchs gab mir mein Gott besunder Vnd vor der welt was ein wunder. Vmd land vnd leut zu bringen mich Hofft beid freund und feind gewislich. Ferdnand zu Römschen König gmacht Vnd sein wahl ich allein anfacht. Auff das: das alte Recht bestünd Inn der gülden Bullen gegründ. Wiewol das grossen zorn erregt Mich doch mehr recht denn gunst bewegt. Das hertz gab Gott dem Keisar zart Mein guter freund zu letzt er ward. Das ich mein end ym frid beschlos Vast sehr den Teuffel das verdros. Erfarn hab ichs vnd zeugen thar Wie vns die schrifft sagt vnd ist war. Wer Gott mit ernst vertrawen kan Der bleibt ein vnverdorben man. Es zürne Teuffel odder welt Den sieg er doch zuletzt behelt.

Kronach/Leipzig 1994, S. 186-193. 8 Vgl. Rabe in: Ausst. Nürnberg 1983, S. 448 f., Nr. 619. 9 Zur Bezeichnung siehe C. G. Brandis, Beiträge aus der Universitätsbibliothek Jena zur Geschichte des Reformationsjahrhunderts, Jena 1917 (Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte, N. F., 8. Beiheft), S. 62-84 (kein Urteil über Autorschaft); die Holzschnitte jeweils 27, 5 x 22, 0 cm (und abweichende Blockmaße), Hollstein 129, und 27, 8 x 25, 2 cm, Hollstein 130 B. Details zu diesem Werk

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