Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter. Arbeitsrecht Raubkopien am Dienst-PC - außerordentliche Kündigung Rechtsanwalt Alexander Bredereck Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Der Dienst-PC am Arbeitsplatz bietet – neben seiner offensichtlichen Funktion als Arbeitswerkzeug – auch eine Reihe von Verlockungen für Arbeitnehmer. Dazu zählt insbesondere die private Internetnutzung während der Arbeitszeit, die immer wieder zu Streitigkeiten, speziell auch infolge von Kündigungen, führt. Doch es gibt auch noch weitere fragwürdige Nutzungsmöglichkeiten, die das Risiko eines Jobverlustes mitbringen. Erstellung von Raubkopien durch Arbeitnehmer: In einem recht aktuellen Urteil hatte das Landesarbeitsgericht... Prof. Dr. Klaus Reischl |. weiter lesen Verkehrsrecht Weniger Schmerzensgeld bei freiwilliger? Risikofahrt? Berlin (DAV). Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf.
Firma, Unternehmen Eintrag bearbeiten Kategorie Rechtsanwalt für Bankrecht, Rechtsanwalt für Gesellschafts- /Handels- /Wettbewerbsrecht, Rechtsanwalt für Immobilienrecht/Kapitalanlagen, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt für Kauf- /Vertragsrecht Ort D-94032 Passau Schustergasse 21 Telefon +49 (0)851 7568 123-0 Fax +49 (0)851 7568 123-4 E-Mail Website Info Bilder & Medien
Gutachten als deutscher Landesberichterstatter für den XII. Weltkongress für Verfahrensrecht, Mexiko-Stadt, 2003. Klaus Reischl: Grundfälle zum neuen Schuldrecht. In: Juristische Schulung (JuS) 2003, S. 40, S. 250, S. 453, S. 667, S. 865, S. 1076. Klaus Reischl: Schuldverhältnis des geschäftlichen Kontakts durch Gefälligkeitshandlungen. In: Festschrift für Hans-Joachim Musielak zum 70. Geburtstag, 2004, S. 412. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Literatur von und über Klaus Reischl im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek. Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Reischl,, Passau. Www reischl rechtsanwaelte de internet. Außerplanmäßige Professoren an der Juristischen Fakultät der Universität Passau Reischl, Insolvenzrecht, 1. Aufl. (2008) – Rezension Die Rezensenten: Reischl, Insolvenzrecht, 3. (2014) – Rezension Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Außerplanmäßige Professoren der Juristischen Fakultät an der Universität Passau. Abgerufen am 8. November 2016. ↑ Universität Marburg: LL. Studiengang Baurecht und Baubegleitung – Prof. Dr. Klaus Reischl.
Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Grundstücksrecht & Immobilienrecht: Wie kann ein Anwalt helfen? Streitigkeiten im Bereich Grundstücksrecht & Immobilienrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. Www reischl rechtsanwaelte de francais. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen.
06. 2013, ABl. EU 2013 L 179/92 ↑ Prof. Dr. Ninon Colneric | ifw - Institut für Weltanschauungsrecht. Abgerufen am 1. Februar 2021. ↑ PR. Abgerufen am 2. Februar 2021.
In: Juristische Rundschau (JR) 1997, S. 404. Klaus Reischl: "Wissenszusammenrechung" auch bei Personengesellschaften? In: Juristische Schulung (JuS) 1997, S. 783. Klaus Reischl: Grundfälle zu den Grundpfandrechten. In: Juristische Schulung (JuS) 1997, S. 125, S. 220, S. 318, S. 414, S. 516, S. 614. Klaus Reischl: Fortwirkung von Einreden bei der Ablösung einer Sicherungsgrundschuld. In: Juristische Rundschau (JR) 1998, S. 405. Klaus Reischl: Der Umfang der richterlichen Instruktionstätigkeit – ein Beitrag zu § 139 Abs. 1 ZPO. Www reischl rechtsanwaelte de un. In: Zeitschrift für Zivilprozess (ZZP) 116 (2003), S. 81. Klaus Reischl: Verfahrenskonzentration durch Aufrechnungseinrede im europäischen Zivilprozess. In: Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts (IPraX) 2003, S. 426. Klaus Reischl: Rechtskraftwirkung eines Versäumnisurteils gegen den Kläger. In: Zeitschrift für Zivilprozess (ZZP), 116 (2003), S. 493. Klaus Reischl: Relazioni tra le parti i giudici e i difensori (Die Beziehungen zwischen Gericht, Rechtsanwalt und Partei).