Abmelden Vom Religionsunterricht | Frage An Rechtsanwltin Nicola Bader - Familienrecht, Recht Fr Eltern

July 5, 2024, 4:49 pm
Eine Schule kann die konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht mit gemeinsamen Lerngruppen für den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht einführen, wenn dort Religionsunterricht beider Bekenntnisse eingerichtet ist. Diese Kooperation ist ein den Religionsunterricht bereicherndes reguläres Angebot; sie ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne von Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz. Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche sowie die Bistümer Aachen, Münster und Essen und das Erzbistum Paderborn haben Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht ab dem Schuljahr 2018/19 unterzeichnet (siehe Beispiel:) Vereinbarung Bistum Essen / Ev. Kirchen vom Juni 2017 Das Ministerium für Schule und Bildung und die Bezirksregierungen begrüßen die Initiative der Kirchen. Das Ministerium hat in den Runderlass "Religionsunterricht an Schulen" für interessierte Grundschulen, Schulen im Bereich der Sekundarstufe I oder Berufskollegs Regelungen zu den Voraussetzungen und zum Verfahren aufgenommen (Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Bildung 09/17, S. Fristen bei der Befreiung vom Religionsunterricht in NRW. 34).
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Abmeldung Vom Religionsunterricht Nrw 15

Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 01. 09. 2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Abmeldung vom Religionsunterricht? Über die teure Wahrung eines Grundrechts | Schluss mit Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte. Die Verwaltungsvorschrift 11. 3 zu § 11 ASchO gibt Ihnen bereits die Antwort: "Die Befreiung vom Religionsunterricht aufgrund des Grundrechtes auf Religionsfreiheit kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden… Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die Wiederanmeldung auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken…" Das Vorschreiben eines Termins durch die Schule ist also allenfalls für eine etwaige Wiederanmeldung zum Religionsunterricht zulässig. Ihr Antrag (schriftlich an den Schulleiter / die Schulleiterin gerichtet) befreit Ihren Sohn daher mit sofortiger Wirkung von der Verpflichtung, dem Religionsunterricht teilzunehmen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Tobias Kraft Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 01.

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