Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 01. 09. 2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Abmeldung vom Religionsunterricht? Über die teure Wahrung eines Grundrechts | Schluss mit Bekenntnisgrundschulen in Nordrhein-Westfalen. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragestellerin, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte. Die Verwaltungsvorschrift 11. 3 zu § 11 ASchO gibt Ihnen bereits die Antwort: "Die Befreiung vom Religionsunterricht aufgrund des Grundrechtes auf Religionsfreiheit kann nicht an bestimmte Termine gebunden werden… Die Schule kann aus schulorganisatorischen Gründen die Wiederanmeldung auf den Beginn eines Schulhalbjahres beschränken…" Das Vorschreiben eines Termins durch die Schule ist also allenfalls für eine etwaige Wiederanmeldung zum Religionsunterricht zulässig. Ihr Antrag (schriftlich an den Schulleiter / die Schulleiterin gerichtet) befreit Ihren Sohn daher mit sofortiger Wirkung von der Verpflichtung, dem Religionsunterricht teilzunehmen. Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Tobias Kraft Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 01.
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