Handreichung Zum Umgang Mit Unbegleiteten Minderjarigen Fluechtlingen

July 3, 2024, 7:00 am

Sie soll den Akteuren vor Ort helfen, das beschriebene Spannungsfeld zu verringern. Der besonderen Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge soll damit angemessen Rechnung getragen werden. Hierzu wurde zwischen allen Beteiligten vereinbart, dass zunächst die Jugendhilfe aktiv wird, um dann auch eine sachgerechte Antwort auf die sich stellenden Fragen aus aufenthalts- und asylrechtlicher Sicht zu finden. Mit der Handreichung wird zudem die komplexe Rechtslage aufbereitet und bestehende Unsicherheiten abgebaut. Die Handreichung berücksichtigt die gesetzlichen Grundlagen bis zum 31. 03. 2013. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen. Die dazugehörige Materialsammlung wird laufend ergänzt und aktualisiert. Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW (PDF, 2, 2 MB)

Abschiebung Und Unbegleitete Minderjährigen – Flüchtlingsrat Niedersachsen

In der Handreichung werden die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen beschrieben, Verfahren erläutert und sinnvolle Kooperationen sowie Beispiele guter Praxis aufgezeigt. Diese Veröffentlichung wird gemeinsam herausgegeben mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dem Ministerium für Inneres und Kommunales, dem Landschaftsverband Rheinland - Landesjugendamt Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Landesjugendamt Westfalen. Die Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen können Sie hier herunterladen.

Umgang Mit Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen &Ndash; Forum Wermelskirchen

Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. : Vorlagenschreiben für Vormund_innen und Jugendämter für von Abschiebung bedrohten unbegleiteten Minderjährigen (Stand: Februar 2020). Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF):Rechtsgutachten zu Abschiebung von ausländischen Mündeln/Pfleglingen ohne die Eltern bzw in Begleitung des (Amts-)Vormunds ( Stand: April 2019).

Handlungsempfehlungen Zum Umgang Mit Unbegleiteten MinderjäHrigen FlüChtlingen - Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen

Was gilt es bei der Begleitung und Beratung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF) und junger Volljähriger im Asyl- und Klageverfahren zu beachten? Hierzu gibt es gute Arbeitshilfen, die Fragen zur Asylantragstellung, zur Anhörung, zum Umgang mit dem Ablehnungsbescheid sowie zum Klageverfahren beantworten. Abschiebung und unbegleitete Minderjährigen – Flüchtlingsrat Niedersachsen. Wer unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und junge volljährige Geflüchtete begleitet, sieht sich häufig mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Dies betrifft nicht nur Personen, die offiziell eine Vormundschaft übernommen haben, sondern auch weitere unterstützende Personen sowie Mitarbeitende der Jugendämter. Es beginnt bereits mit der Frage, ob und wann es sinnvoll ist, einen Asylantrag zu stellen und wer für die Antragstellung zuständig ist. Wurde ein solche Antrag gestellt, gibt es Wichtiges zur Anhörungsvorbereitung zu wissen. Darüber hinaus sollten Unterstützer*innen wissen, wie sie mit einem Ablehnungsbescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgehen sollen.

Im Spannungsfeld zwischen Jugendrecht und Asylrecht Schutzsuchende Drittstaatsangehörige müssen in Deutschland ein asyl- und/oder aufenthaltsrechtliches Verfahren durchlaufen – das gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Neben dem Ausländerrecht ist in der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor allem das Kinder- und Jugendhilferecht von Bedeutung. Die Rechtsgebiete stehen aufgrund ihrer unterschiedlichen Zielrichtungen teilweise in einem Spannungsverhältnis zueinander. Das Kinder- und Jugendhilferecht hat als Teil des Sozialrechts einen Unterstützungscharakter und mit Blick auf die Zielgruppe zudem einen Schutzauftrag. Das Ausländerrecht ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland (vgl. hierzu auch § 1 Abs. 1 AufenthG). Insofern beinhaltet die Umsetzung der Regelungen des Ausländerrechts neben der Ermöglichung eines rechtmäßigen Aufenthalts regelmäßig auch die Sanktionierung und Beendigung illegaler Aufenthalte.

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