Dieser Beschluss geht dann wiederum an Ihren Versicherer, der daraufhin d en aktuellen Wert Ihrer Versicherungssumme an die Gläubiger auszahlt. Ohne Vollstreckungstitel ist die Lebensversicherung nicht pfändbar. Eine sofortige Auszahlung an den Gläubiger ist nur dann möglich, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorsieht. Andernfalls muss der Gläubiger warten, bis der vereinbarte Beendigungszeitpunkt des Versicherungsvertrages erreicht ist. Lässt sich die Lebensversicherung vorzeitig kündigen, entspricht die Pfändungssumme, die der Gläubiger erhält, dem Rückkaufswert. Lebensversicherung vorzeitig kündigen: Fakten und Tipps!. Pfändung der Lebensversicherung umgehen Prinzipiell ist eine Lebensversicherung nur dann pfändbar, wenn der Schuldner gleichzeitig auch der Bezugsberechtigte ist. Sind Sie der Versicherungsnehmer und wollen vermeiden, dass Ihre Lebensversicherung gepfändet wird, sollten Sie das Bezugsrecht deshalb am besten auf eine andere Person übertragen, z. auf Ihr Kind oder Ihren Ehepartner. Diese Option besteht jedoch nur, wenn es sich um ein unwiderrufliches Bezugsrech t handelt, denn dann erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sofort.
In diesem Fall entspricht die Pfändungssumme dem Rückkaufswert der Versicherung. Lässt sich eine Pfändung der Lebensversicherung umgehen? Unter Umständen ja, wenn der Versicherungsnehmer eine andere Person als Bezugsberechtigten einsetzt, z. B. das eigene Kind. Es muss sich jedoch um ein unwiderrufliches Bezugsrecht handeln, andernfalls ist die Lebensversicherung trotzdem pfändbar. Lebensversicherung vorzeitig kündigen rechner grand rapids mi. Bedenken Sie außerdem, dass eine kurzfristige Übertragung der Lebensversicherung häufig gerichtlich angefochten werden kann. Kein genereller Pfändungsschutz für die Lebensversicherung Unter Umständen lässt sich eine Pfändung der Lebensversicherung abwenden. Auch eine Kapitallebensversicherung gilt als pfändbarer Vermögensw ert. Zahlen Sie Ihre Schulden bei Ihren Gläubigern nicht zurück, müssen Sie deshalb damit rechnen, dass diese die Auszahlung der Lebensversicherung für sich beanspruchen. Dafür benötigen die Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid, mit dem sie dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Amtsgericht beantragen können.