Wiederbeschaffungszeit Nach Totalschaden

June 29, 2024, 6:38 am

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern dieser auf einen Mietwagen verzichtet. Bei einem Reparaturschaden steht dem Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung bis zur Fertigstellung der Reparatur zu. Im Totalschadenfall bemisst sich die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nach der so genannten Wiederbeschaffungszeit. Diese wird in Sachverständigengutachten in der Regel mit 12 – 14 Tagen angegeben. Streit entsteht immer dann, wenn der Geschädigte auf eine Ersatzbeschaffung verzichtet. Die Haftpflichtversicherungen lehnen dann stets den Anspruch mit folgender Begründung ab: Sofern kein Ersatzfahrzeug nach einem Totalschaden angeschafft wird, soll nach Ansicht der Haftpflichtversicherungen der Nutzungswille fehlen. Wiederbeschaffungswert nach Totalschaden. Dieser ist jedoch richtigerweise Voraussetzung für den Nutzungsausfallanspruch. Entgegen dieser von den Haftpflichtversicherungen vertretenen Auffassung steht dem Geschädigten im Falle eines Totalschadens auch bei späterer oder gar keiner Ersatzbeschaffung die Nutzungsausfallentschädigung zu.

  1. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?
  2. Begriffserklärung › Wiederbeschaffungsdauer | 089 Gutachten
  3. Wiederbeschaffungswert nach Totalschaden

Ups, Bist Du Ein Mensch? / Are You A Human?

Auflage Rz. 95-102). Somit ist es nach Ansicht des Gerichtes verhältnismäßig, für die Dauer der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Prüfung, ob ein Totalschaden vorliegt, einen Mietwagen zu beanspruchen. So entschied bereits das AG Bremen, Urteil vom 22. April 2016 – 7 C 288/15 –: "Danach durfte der Kläger angesichts der Wertigkeit des Schadens zum Wiederbeschaffungswert seine Entscheidung über den Weg der für ihn richtigen Naturalrestitution im Rahmen seiner Dispositionsfreiheit bis zum Vorliegen des schriftlichen Gutachtens zurückstellen, um auf dieser Grundlage eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können. " Ein Laie kann nicht darauf verwiesen werden, dass bereits vor Erstattung des Gutachtens durch ihn festzustellen sein müsste, ob es sich um einen Totalschaden handelt und ob eine Ersatzbeschaffung im Gegensatz zu einer Reparatur angezeigt wäre. Begriffserklärung › Wiederbeschaffungsdauer | 089 Gutachten. Vielmehr ist der Geschädigte Herr des Restitutionsverfahrens, so dass dieser die Erstattung des Gutachtens abwarten darf. So entschied bereits das AG Bremen a. : "Der Kläger hat mithin nach dem Vorliegen des schriftlichen Sachverständigengutachtens einen Anspruch auf angemessene Überlegungszeit hinsichtlich der Frage, ob er die Reparatur, die im vorliegenden Fall auch durchaus erheblich ausgefallen wäre, durchführen lässt oder ob er von seiner Dispositionsfreiheit Gebrauch macht und stattdessen ein Ersatzfahrzeug erwirbt" (vgl. zu diesem Aspekt hierzu: Landgericht Saarbrücken, Urt.

Begriffserklärung › Wiederbeschaffungsdauer | 089 Gutachten

Bild: MEV Verlag GmbH, Germany Wirtschaftlicher Totalschaden eines Gebrauchtwagens. Die Haftpflicht muss dem Geschädigten für die Dauer der Beschaffung eines anderen Fahrzeugs einen Mietwagen zahlen. Doch wie lange darf der sich Zeit lassen? Kann er in aller Seelenruhe auf Kosten des Versicherers auf die Lieferung eines Neuwagens warten? In dem Fall ging es um einen BMW-Fahrer, dem von einem Opel-Fahrer die Vorfahrt genommen wurde. Der Unfall hatte den wirtschaftlichen Totalschaden des BMWs zur Folge, was auch die Haftpflichtversicherung des Opel-Fahrers anerkannte. Wenn der Neuwagen erst nach gut 2 Monaten lieferbar ist Streit entbrannte um die Frage, wie lange die Haftpflichtversicherung des Opel-Fahrers für die Mietwagenkosten des BMW-Fahrers aufkommen muss. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Der hatte sich nämlich dafür entschieden, einen Neuwagen zu erwerben. Mit einer Lieferfrist von 65 Tagen. 65 Tage Nutzungsausfall? Die Versicherung weigerte sich für diese 65 Tage Nutzungsausfall zu bezahlen. Sie hatte bereits 15 Tage Mietwagenkosten übernommen sowie für weitere sechs Tage den Nutzungsausfall bezahlt.

Wiederbeschaffungswert Nach Totalschaden

Nach Unfall: Reparatur erst nach Regulierungszusage

Diesen Zeitrahmen hat die Klägerin nahezu vollständig ausgeschöpft, aber nicht überschritten: Am 16. März, also 15 Tage nach Zustellung des Gutachtens, hat sie ein Ersatzfahrzeug zugelassen. Seit dem Unfalltag, am 18. Februar, bis zur Neuzulassung eines Fahrzeugs waren damit 26 Tage vergangen. Für diese Zeit hat die Frau auch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, so das Gericht. Der Anspruch auf Nutzungsausfall ergibt sich demnach aus der Addition von: der Dauer der Schadensaufnahme bzw. dem Vorliegen des Gutachtens einer angemessenen Überlegungsfrist (1 bis 3 Tage) der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer ( in diesem Fall 14 bis 16 Tage) Ein darüber hinausgehender Nutzungsausfall ist nicht berechtigt, da die Klägerin ab dem 17. März ja wieder ein Fahrzeug besaß und somit der vor dem Verkehrsunfall wieder bestehende Zustand wiederhergestellt war. (OLG Celle, Urteil v. 13. 2. 2014, 5 U 159/13). Vgl. zum Thema Nutzungsausfall auch: Nutzungsausfall bei Kfz-Eigenreparatur nur mit geeignetem Nachweis Kfz-Werkstatt haftet für unrichtige Fehler-Diagnose Totalschaden – wie lange muss die Versicherung einen Mietwagen zahlen?

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