Ich habe bei einer Baufirma ein Kostenvoranschlag für eine Vergrösserung meines Hauses angefragt. Dies geschah mündlich ohne irgendwelchen Papierkram. Die Baufirma schickt mir einen Architekten zum Vermessen des Hauses und erstellen von Plänen. Dies ebenfalls ohne daß ich etwas unterschrieb. Nun äussert sich der Architekt daß seine Arbeit sich auf 14000€ beträgt und die ersten 5000€ nächste Woche bei der Planübergabe fällig währen. Meine Frage: was hab ich mit dem Architekten zu tun? Ich hab doch nur den Kostenvoranschlag gewollt! Mus ich den Architekten bezahlen oder die Baufirma? 7 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Community-Experte Hausbau Ja, ich weiß... Ab wann muss man einen architekten bezahlen de. immer eine heikle Sache und auch die Rechtslage ist da ungewiss. Wie lange ist es noch Aquisition und wo fängt der Vertrag an... Ich möchte mal so meinen: Da du dich nur an eine Baufirma gewandt hast, hast du mit dem Architekten (der ja wohl von der Baufirma beauftragt wurde) nix direkt zu tun. Er ist Erfüllungsgehilfe der Baufirma.
Da du nichts unterschrieben ftrag oder so, koennen sie normalerweise nichts machen. An deiner Stelle wuerde ich nur noch alles schriftlich machen. Nun musst du denen erstmal schreiben, dass du keinen Auftrag erteilt hast und nicht zahlen wirst bla bla. Dann mal abwarten. Zur Not musst du eben mit dem Rechtsanwalt drohen. Aber da wuerde ich vorher noch versuchen es anders zu regeln. Viel Glueck! Es ist höchstwahrscheinlich so, dass ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde, weil Du den Arbeiten des Architekten nicht widersprochen hast. Die Richter werden prüfen, ob Du hättest erkennen müssen, dass der Architekt mit Deiner stillschweigenden Duldung Arbeitsaufwand erbringt. Beispiel: Du kannst nicht eine Firma um einen Kostenvoranschlag für Gartenarbeit bitten und dann fröhlich zuschauen, wenn die Firma gleich die Arbeiten ausführt! Sowas nennt man auch ungerechtfertigte Bereicherung. Architektenkosten fürs Einfamilienhaus » Mit diesen ist zu rechnen. Hier wird jedes Gericht ein schuldhaftes Verhalten Deinerseits bestätigen. Etwas anderes ist die Höhe der Rechnung.