E-Book anzeigen Nach Druckexemplar suchen BoD - Books on Demand Megabooks CZ In einer Bücherei suchen Alle Händler » 0 Rezensionen Rezension schreiben von Irene Lauretti Über dieses Buch Seiten werden mit Genehmigung von BoD – Books on Demand angezeigt. Urheberrecht.
Lebenszahl in der Numerologie Lebenszahlen in der Numerologie Numerologie
B. ein Zahnarztbesuch oder orthopädische Behandlungen). Empfehlenswert ist hier ein klärendes Gespräch zwischen Betreuten und Betreuern, inwieweit die medizinische Versorgung dem insoweit einwilligungsfähigen Betreuten selbst überlassen bleibt. Muss ein betreuer den betreuten zum arzt begleiten statt verurteilen. Für wichtige, weitreichende medizinische Behandlungen und komplexe medizinische Fragen, wie z. gefährliche Operationen oder Behandlungen mit schwerwiegenden Nebenwirkungen wird jedoch in vielen Fällen die Einwilligung durch den Betreuer gegeben werden müssen. Je schwieriger die medizinischen Zusammenhänge und je weitreichender die Folgen für den Betreuten sind, desto eher ist davon auszugehen, dass der Betreute insoweit nicht selbst organisieren und auch nicht selbst einwilligen kann. Darüber hinaus obliegt es in diesen Fällen auch den Betreuern, die Behandlung und die Gefahren im Voraus mit den Ärzten zu besprechen. Aus Erfahrung wissen wir, dass dies sehr oft leider nicht in der gebotenen Art und Weise geschieht. Viele Betreuer geben sich damit zufrieden, sich per Fax kurz informieren zu lassen und willigen oft ohne Rücksprache oder genauere Kenntnisse der Umstände in für die Betreuten schwerwiegende Behandlungen ein.
ndern sich die Voraussetzungen, hebt das Gericht die Betreuung wieder auf. Meist whlt das Gericht dem Betreuten nahestehende Menschen als Betreuer aus. Mitunter kommen auch Berufsbetreuer oder Mitglieder von Betreuungsvereinen infrage. Einwilligung des Patienten oder Betreuers Fr den Arzt ist die individuelle Einwilligungsfhigkeit des Patienten entscheidend. Zwar gibt es keine exakte Definition dieses Begriffs, doch nimmt man sie immer dann an, wenn der Patient in der Lage ist, Wesen und Tragweite der geplanten medizinischen Manahme zu berblicken und seinen Willen danach auszurichten. Nach den gesetzlichen Regelungen des Behandlungsvertrags muss der Arzt vor jeder medizinischen Manahme die Einwilligung des Patienten einholen, insbesondere vor einem Eingriff in den Krper oder die Gesundheit. Recht: Fahrten zum Arzt – endlich geklärt - Seniorenheim-Magazin. Zudem muss er denjenigen, der seine Einwilligung abgibt, aufklren. Ist der Patient einwilligungsfhig, ergeben sich keine Probleme. Fehlt die Einwilligungsfhigkeit, stellt sich die Frage, wer die Einwilligung abgibt.