Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt. Welche Fristen muss ich beachten? Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre bei der für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Anträge / Formulare Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.
Rz. 62 Gegen die Ablehnung der Neuerteilung der FE kann eine Verpflichtungsklage erhoben werden (zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren siehe unten § 56 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). Mit der Verpflichtungsklage kann die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt werden ( § 42 Abs. 1 Hs. 2 VwGO). [49] Während die Versagungsgegenklage (auch Weigerungs-/Ablehnungsgegenklage genannt) gem. § 42 Abs. 1 Hs. 2 Alt. 2 VwGO auf den Erlass eines ursprünglich beantragten, dann aber abgelehnten Verwaltungsakts gerichtet ist, soll durch die Untätigkeitsklage ( §§ 42 Abs. 1 Hs. 2 Alt. 2, § 75 VwGO) der Erlass eines unterlassenen Verwaltungsaktes erreicht werden. Im Gegensatz zur Versagungsgegenklage liegt hier also gerade kein ablehnender Verwaltungsakt vor. Die Zulässigkeit der Untätigkeitsklage setzt aber voraus, dass zuvor bei der Behörde auch ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Hierbei handelt es sich um eine im Verwaltungsprozess nicht nachholbare Sachurteilsvoraussetzung.
Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.
Da diese Eintragungen vorlagen, durfte die Fahrerlaubnisbehörde von Zweifeln an der Fahreignung der Klägerin ausgehen und diese zur Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens auffordern. Anmerkungen der Anwaltskanzlei Bauer: zurück zur Auflistung