Die Definition des Verwaltungsaktes muss übrigens niemand auswendig lernen! Sie steht im Gesetz ( § 35 VwVfG). Auch wenn Legaldefinitionen im Zivilrecht deutlich wichtiger sind, wollen wir euch diese Liste mit Legaldefinitionen auch für das öffentliche Recht nicht vorenthalten: PS: Sollte Euer Professor die Klausur eingegrenzt haben (zum Beispiel auf das Polizeirecht), dann lernt Ihr natürlich die Definitionen in diesem Bereich bis zum Erbrechen und nicht unsere Liste! 1: Eingriff Ein Eingriff ist jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht. 2: Menschenwürde Die Menschenwürde ist verletzt, wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe herabgewürdigt wird. 3: Verfassungsmäßige Ordnung Die verfassungsmäßige Ordnung i. S. v. Zivilrecht klausur bestehen schon seit langem. Art. 2 I GG umfasst die Gesamtheit aller formell und materiell rechtmäßigen Rechtsnormen. 4: Freiheit Die Freiheit der Person gewährleistet die körperliche Bewegungsfreiheit jedes Einzelnen.
-) Danke schonmal für alle Antworten. MFG Mehrmals durch die großen Hausarbeiten in Jura gefallen, woran liegt es? ich bin total fertig: ich (26) studiere im mester Jura in Jena. Nun ist es hier an der Uni so, dass man nach der Zwischenprüfung drei große Scheine ( für die drei Rechtsgebiete) machen muss um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden. Ich hab seit Beginn des msters die Zwischenprüfung und auch die Zulassung zu meinem begehrten Schwerpunkt. Ich versuche aber jetzt schon seit letzten Semester die großen Scheine zu machen, scheitere aber immer wieder an den Hausarbeiten. In Jena ist das so: Für die großen Scheine muss man pro Rechtsgebiet 1 von 3 Klausuren im Semester und 1 von 2 Hausarbeiten in den Semesterferien bestehen. Zivilrecht klausur bestehen braucht man eine. Und man kann die bestandenen Sachen nicht mitnehmen, sondern muss das IMMER wieder machen. Ich habe mit den Hausarbeiten im Zivilrecht & Strafrecht im Februar angefangen. Hatte nebenher noch Praktikum. Habe für beide nicht genug investiert, auch die Formalia missachtet.
Richtlinien der Juristischen Fakultät für das Fach Rechtswissenschaft in Diplom- und Magisterstudiengängen I. Grundsätzliches: Eine Anzahl von Diplom- und Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen sieht vor, daß als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfach auch solche Fächer gewählt werden können, die a) entweder als Haupt- oder Nebenfächer in einschlägigen Prüfungsordnungen anderer Fakultäten vorgesehen sind, oder b) Gegenstand staatlicher oder sonstiger Prüfungsordnungen sind, die keinen Abschluß mit Magister bzw. Diplom vorsehen. In diesem Falle müssen die Anforderungen so festgelegt werden, daß sie - nach Umfang und Inhalt - denen für die Haupt- bzw. Nebenfächer der Magister- bzw. Grundstudium • Juristische Fakultät • Europa-Universität Viadrina / EUV. Diplomprüfungsordnung entsprechen. Durch diese Regelung ist auch die Juristische Fakultät betroffen. Sie erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, das vorhandene Lehrangebot auch solchen Studiengängen zur Verfügung zu stellen, für die sich aus wissenschaftsspezifischen oder berufsbezogenen Gründen das Studium einzelner rechtswissenschaftlicher Fächer eignet.
Das Grundstudium dauert drei Semester und wird studienbegleitend durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums. Die Zwischenprüfung ist eine schriftliche Leistungsüberprüfung. Sie wird in Form von Vorlesungsabschlussklausuren in den Hauptrechtsgebieten und Grundlagenfächern durchgeführt. Vorlesungsabschlussklausuren Hauptrechtsgebiete Zivilrecht Grundkurse I, II, III und IV Strafrecht Grundkurse I, II und III Öffentliches Recht Grundlagenfächer z. B. Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Deutsche oder Europäische Rechtsgeschichte oder Rechtssoziologie Zur Zwischenprüfung gehört außerdem eine Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger aus den Hauptrechtsgebieten. Hausarbeiten sind von den Studierenden während der vorlesungsfreien Zeit selbstständig anzufertigen. Jura Zivilrecht leichte Klausuren? (Ausbildung und Studium). Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Studierenden bis zum Ende des 3. Fachsemesters sieben Vorlesungsabschlussklausuren aus den Hauptrechtsgebieten (zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet), eine Vorlesungsabschlussklausur aus einem der Grundlagenfächer und eine bis zum Beginn der Vorlesungszeit des 4.