Unterschied Anlagenbetreiber Anlagenverantwortlicher

July 2, 2024, 8:09 am

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Dguv Information 203-001 - Sicherheit Bei Arbeiten An Elektrischen Anlagen (Dguv... | Schriften | Arbeitssicherheit.De

Anlagenbetreiber ist entweder der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt. Demnach kann der Anlagenbetreiber sowohl eine juristische Person als auch eine natürliche Person ohne jegliche elektrotechnische Qualifikation sein. Zu den Aufgaben des Anlagenbetreibers zählen u. a. die Organisation der Prüfung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, sind natürlich auch Kenntnisse der Elektrotechnik erforderlich. Ist der Anlagenbetreiber allerdings, wie vorstehend beschrieben, keine Elektrofachkraft, muss er sich elektrotechnischer Qualifikation bedienen. Eine dauerhafte Zuständigkeit einer Elektrofachkraft ist allerdings –wie bis 2009 gefordert – nicht notwendig. Sobald jedoch an der elektrischen Anlage gearbeitet wird, ist nach der DIN VDE 0105-100 der Anlagenverantwortliche zu benennen, der während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen hat.

Für die Dauer der Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein Anlagenverantwortlicher bestimmt werden. Das ist die Person, der die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage für die Dauer der Arbeit übertragen wurde. Dies beinhaltet auch die sichere Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser elektrischen Anlage und die damit verbundenen sicherheitstechnischen Anweisungen gegenüber eigenen Mitarbeitern und Mitarbeitern von Fremdfirmen.

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