Deren Wortlaut und Auswirkung ist zu unternehmensspezifisch prüfen. Solche Rückmeldungen sind jedoch genau zu evaluieren, da der Kunde in solchen Fällen von Importzollkosten ausgeht, was sich negativ auf den Kauf von Ware auswirken kann. Massgebend für den «Präferenziellen Ursprung» ist die Erfüllung der in den Freihandelsabkommen erwähnten Ursprungskriterien. Diese sind nicht standarisiert festgehalten, sondern variieren von Zolltarifnummer zu Zolltarifnummer. Lieferantenerklärung mit präferenzursprungseigenschaft muster der. Bei der Festlegung des Warenursprungs ist zudem mindestens zwischen Fertigungsware und Handelsware zu unterscheiden. Die Rechtsgrundlage darf keinesfalls mit der schweizerischen Swissness-Gesetzgebung (Swiss-Made) verwechselt werden. Ursprungsnachweise wie LLE's dürfen nur ausgestellt werden, wenn der Ursprung komplett und schriftlich belegt werden kann. Wenn man sich auf den Ursprung importierten Vormaterialien stützen muss, so müssen die entsprechenden Belege vorliegen. Die Ursprungskette darf nicht unterbrochen sein.
Die alleinige Angabe eines einzelnen Mitgliedstaats wie "Deutschland" ist nicht ausreichend, jedoch kann dies zusätzlich eingetragen werden. Im Falle einer Kumulierung kommt auch ein präferenzieller Partnerstaat der Europäischen Union als Ursprungsland in Frage. Neben dem Ursprungsland ist anzugeben, für welche möglichen Präferenzregelungen - also mögliche spätere Bestimmungsländer - die Ursprungsregeln erfüllt sind. Lieferantenerklärung mit präferenzursprungseigenschaft muster die. Diese erfolgt durch Eintragung unter "… und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit … entsprechen". Statt der ausgeschriebenen Ländernamen dürfen hier auch Kurzbezeichnungen verwendet werden, die dem ISO-Alpha-2-Code entsprechen. Liste der ISO-Alpha-2-Codes (Verordnung (EU) Nr. 1106/2012) PDF | 838 KB | Datei ist nicht barrierefrei Für den Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, (das heißt auf der Grundlage des EWR-Abkommens) können dessen Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island zusammengefasst mit "EWR" ("EEA") und/oder einzeln aufgeführt werden.
7. Sonstiges Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer Lieferantenerklärung besteht nicht, jedoch kann ihre Ausstellung eine vertragliche Verpflichtung darstellen. Wenn eine Lieferantenerklärung zu Unrecht ausgestellt wird, kann dies neben zivilrechtlichen auch steuer- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Falsche Angaben in der Lieferantenerklärung z. über den Ursprung der Ware können dazu führen, dass ein Präferenznachweis (z. Die Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft - Bergische IHK. Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1) unrechtmäßig ausgestellt wird und die Ware im Einfuhrland nachverzollt werden muss. Darüber hinaus führt die Herbeiführung unrichtiger Lieferantenerklärungen zu einem Strafbestand nach § 48 a Finanzstrafgesetz. Stand: 10. 02. 2022