Dazu muss die Ware die in den jeweiligen Präferenzabkommen festgeschriebenen Regeln erfüllen. Empfangsländer dürfen erst dann auf Lieferantenerklärungen genannt werden, wenn das jeweilige Handelsabkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden ist. Japan kann genannt werden, da das Japan-Abkommen seit 1. Februar 2019 in Kraft ist. Bitte beachten Sie, dass für Japan zusätzlich die Angabe der Ursprungskriterien in codierter Form erforderlich ist. Details zu den Codes für die Ursprungskriterien finden Sie im IHK-Artikel zum EU-Japan-Abkommen unter Punkt 3 "Ursprungsnachweise". Diese Angabe kann, muss aber nicht auf der Lieferantenerklärung erfolgen. Singapur kann genannt werden. Inhaltliche Änderungen zu Lieferantenerklärungen - Bergische IHK. Das EU-Singapur-Abkommen wurde Amtsblatt L 294 veröffentlicht. Vietnam darf noch nicht genannt werden. Das EU-Vietnam-Abkommen wurde noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. 5. Welche Länderkürzel sind möglich? Die Angabe der Länder kann auch mit Hilfe der ISO-Alpha-Codes erfolgen. Bei folgenden Ländergruppen, mit denen Präferenzabkommen bestehen, reicht die Angabe der Ländergruppe als Abkürzung aus.
Außerdem entfällt die Pflicht zur Ausstellung von zwei Langzeitlieferantenerklärungen bei Ausfertigung im laufenden Jahr. Langzeitl ieferantenerklärung (wieder) rückwirkend möglich Jede Langzeitlieferantenerklärung ist mit drei Datumsangaben zu versehen: dem Zeitpunkt der Ausfertigung (date of issue), dem Beginn (start date) und dem Ende des Gültigkeitszeitraums (end date). Lieferantenerklärung - IHK Köln. Die Wechselwirkungen der Datumsangaben wurden dabei allerdings flexibilisiert: Insbesondere kann jetzt ein "überschneidender" Gültigkeitszeitraum definiert werden, der einen Zeitraum sowohl vor als auch nach der Ausfertigung abdeckt. Die Kombination eines zurückliegenden mit einem zukünftigen Zeitraum in einer einzigen Langzeitlieferantenerklärung ist damit wieder möglich. Die neue Regelung sieht sogar vor, dass eine mitten im Kalenderjahr ausgestellte Langzeitlieferantenerklärung für einen Zeitraum von 24 Monaten (statt wie bisher zwölf Monate) Geltung entfalten kann. Bei einer Ausstellung beispielsweise im November 2018 kann eine Langzeitlieferantenerklärung demnach eine Laufzeit von Anfang Januar 2018 bis Ende Dezember 2019 aufweisen.