Für viele Studienrichtungen musst du – entweder bereits vor Studienbeginn oder im Laufe deines Studiums – nachweisen, dass du über Lateinkenntnisse verfügst. Hattest du keinen oder zu wenig Lateinunterricht in der Schule, musst du eine sogenannte Ergänzungsprüfung ablegen. Dieser Kurs bereitet dich gezielt auf diese Ergänzungsprüfung Latein vor! Latein ergänzungsprüfung salzburg festival. Kursziel Das hier vermittelte Wissen ist für Lateinergänzungsprüfungen in ganz Österreich anwendbar. Wenn du die Lateinkenntnisse bereits vor Studienbeginn nachweisen musst und daher die Vorlesung (an der jeweiligen Universität) nicht besuchen kannst, oder wenn du den prüfungsrelevanten Stoff gerne kompakt in kürzerer Zeit erarbeiten willst, ist dieser Kurs genau das Richtige für dich!
Die Ergänzungsprüfung ist vor der Bachelorprüfung abzulegen und nachzuweisen. Informationen zu den angebotenen Vorbereitungslehrveranstaltungen für die Ergänzungsprüfung Latein entnehmen Sie bitte der Gesamtliste der LVen. Salzburgtage BA_MA_Wintersemester 2022 (folgen)
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Vorsicht bei Gewerbebetrieben Ganz anders sieht es aber aus, wenn Gewerbebetriebe unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen werden. Hier kommt es zur Betriebszerschlagung, und alle stillen Reserven sind steuerpflichtig aufzulösen. Nießbrauch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung / 3.4 Steuerliche Behandlung beim Nießbraucher | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. Hintergrund ist die unterschiedliche Definition von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einerseits und Gewerbe andererseits. Wird zum Beispiel eine Gaststätte oder Photovoltaikanlage unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, löst das bei den Übergebern die Betriebsaufgabe aus. Stefan Mack, Steuerberater bei Ecovis in Giengen Das Wichtigste für Land- und Forstwirte aus Steuern und Recht - jetzt anmelden!
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Steuerrecht Externer Autor am Freitag, 11. 06. 2021 - 07:21 Bei der Erbschaftsteuer sind landwirtschaftliche Betriebe begünstigt. Ob das auch für ein Nießbrauchsrecht gilt, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Eine Bäuerin erbte von ihrem verstorbenen Ehemann ein Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Den Hof hatte der Ehemann vor seinem Tod an den Sohn übergeben und sich ein unentgeltliches lebenslängliches Nießbrauchsrecht am Hof vorbehalten. Im Übergabevertrag regelten die Beteiligten, dass nach dem Tod des Mannes seine Ehefrau das Nießbrauchsrecht erben sollte. Nießbrauch bei hofübergabe. Die Ehefrau wollte in der Erbschaftsteuererklärung die Steuerbegünstigungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Anspruch nehmen (§§ 13a, 13b ErbStG). Das Finanzamt setzte jedoch den Kapitalwert der Nutzung als Wert der Bereicherung an. Dieser ergibt sich aus dem Jahreswert, in diesem Fall dem Gewinn, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt wird, multipliziert mit einem Vervielfältiger, der von der statistischen Lebenserwartung abhängt.