Beschreibung: Kopiervorlage mit drei einfachen Gleichungen. Die Schüler bekommen bis zu drei Aufgaben von Seite 1 (eventuell nach Fähigkeiten ausgesucht) zur Bearbeitung. Das Waage-Modell und die Probe im Waage-Modell – kapiert.de. Seite 2 stellt eine Lösung vor, die zuvor erarbeitet wird. Gruppenarbeit bietet sich an. Klasse 7, Gymnasium, NRW Ein 4teachers-Material in der Kategorie: 4teachers/Unterricht/Arbeitsmaterialien/Mathematik/Terme, Gleichungen, GLS/Gleichungen/Erklärungen/Übungen zum Umformen (Äquivalenzumformung)/ » zum Material: Gleichungen lösen mit Waage
$$2*(-5$$ $$+$$ $$6$$ $$)=2$$ $$2=2$$ Beispiel 2: $$-3*(x-6)+6x=-3+6x$$ $$|$$ Klammer auflösen $$-3x+18+6x=-3+6x$$ $$|$$ zusammenfassen $$3x+18=-3+6x$$ $$|-6x$$ $$-3x+18=-3$$ $$|-18$$ $$-3x=-21$$ $$|:(-3)$$ $$x=7$$ $$L={7}$$ Probe: Setze für $$x$$ die Lösung $$7$$ ein. $$-3$$ $$*$$ $$($$ $$7$$ $$-$$ $$6)$$ $$+$$ $$6$$ $$*$$ $$7$$ $$=-3$$ $$+$$ $$6$$ $$*$$ $$7$$ $$-3*1+42=-3+42$$ $$39=39$$ Um die Gleichung zu vereinfachen, kannst du auch als erstes die Äquivalenzumformung $$|$$ $$-6*x$$ rechnen. kann mehr: interaktive Übungen und Tests individueller Klassenarbeitstrainer Lernmanager Gleichungen mit dem Formel-Editor So gibst du Zahlen und Variablen in ein:
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$$4*x=8$$ $$|$$ $$:$$$$4$$ Eine $$x$$-Box wiegt 2 kg. $$x=2$$ $$L={2}$$ Die Probe im Waage-Modell machen Zum Schluss machst du immer die Probe, ob dein Ergebnis stimmt. $$6*x+3=2*x+11$$ $$6*2+3=2*2+11$$ Wenn du für jede $$x$$-Box drei Kugeln auf die Waage legst, sind auf jeder Seite der Waage $$15$$ Kugeln. Gleichungen waagemodell arbeitsblatt. $$15=15$$ kann mehr: interaktive Übungen und Tests individueller Klassenarbeitstrainer Lernmanager Ohne Waage-Modell Gleichungen lösen So löst du Gleichungen mit $$x$$ auf beiden Seiten rechnerisch: $$6*x+3=2*x+11$$ $$|-2*x$$ $$6*x-2*x+3=2*x-2*x+11$$ $$4*x+3=11$$ $$|-3$$ $$4*x+3-3=11-3$$ $$4*x=8$$ $$|:4$$ $$4*x:4=8:4$$ $$x=2$$ $$L={2}$$ Probe: Überall dort, wo $$x$$ steht, setzt du die Lösung $$2$$ ein. $$6$$ $$*$$ $$x$$ $$+3=2$$ $$*$$ $$x$$ $$+$$ $$11$$ $$6$$ $$*$$ $$2$$ $$+3=2$$ $$*$$ $$2$$ $$+$$ $$11$$ $$12+3=4+11$$ $$15=15$$ Ja, $$2$$ löst die Gleichung. Der Strich $$|$$ ist die Regieanweisung: "Tu auf beiden Seiten dasselbe! ". Die blauen Zwischenschritte kannst du später weglassen.
11 U 67/98). Wer das Konto (z. B. als Alleinverdiener) aufgefüllt habe, spiele dabei keine Rolle. Wenn also einer der beiden Partner eigenmächtig mehr als die Hälfte abhebe, könne der andere Ausgleich verlangen. Wenn etwas anderes ausdrücklich vereinbart sei, müsste der Ehegatte, der Geld abgehoben habe, dies nachweisen aus dem »Wesen der Ehe« ergebe sich eine solche Ausnahme jedenfalls nicht. Vor trennung geld abgehoben en. Da in der Regel über das Gemeinschaftskonto von Eheleuten die gemeinsame Lebensführung finanziert werde, verletze ein Partner das Vertrauensverhältnis, wenn er - wie hier - in rücksichtsloser Weise das Konto fast leer räume. Vor einer Trennung gelte dies erst recht: Dann dürften die Partner nicht mehr unbeschränkt, jederzeit und nach Belieben im eigenen Interesse Geld abheben, weil das Guthaben nicht mehr familiären Zwecken zugute komme. In einem solchen Fall bleibe die Ausgleichspflicht gegenüber dem benachteiligten Ehepartner erhalten. Daher musste der inzwischen geschiedene Mann 70 000 Mark wieder herausrücken.
Der Ehemann konnte von der Ehefrau aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB die Rückzahlung der 83. 000 € verlangen. Nach § 823 Abs. 2 BGB ist derjenige, welcher gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz eines anderen bezweckt, verpflichtet, diesem den aus dem Verstoß entstandenen Schaden zu ersetzen. Ein Schutzgesetz in dem genannten Sinn stellt auch § 266 StGB (Untreue) dar. Danach macht sich strafbar, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt. Vor Scheidung Konto abgeräumt (nd-aktuell.de). Die Ehefrau hatte schuldhaft gegen § 266 Abs. 1 StGB verstoßen. Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Ehegatte, der nach erfolgter Trennung eine ihm vor der Trennung von dem anderen Ehegatten erteilte Kontovollmacht nutzt, um gegen den erkennbaren Willen des Vollmachtgebers Verfügungen über ein alleine dem Vollmachtgeber zustehendes Bankkonto vorzunehmen, den dem anderen Ehegatten dadurch entstehenden Vermögensschaden zu ersetzen hat.
Dem liegt zugrunde, dass die in der Ehe erteilte Vollmacht im Regelfall, wie vom Ehemann unstreitig dargelegt, der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen soll und in dem Zusammenleben der Ehegatten ihre Grundlage hat. Amber Heard über Scheidung von Johnny Depp: "Ich wusste, dass ich es nicht überleben würde" | STERN.de. Findet die Lebensgemeinschaft durch die Trennung der Ehepartner ein Ende, so liegt darin ein Wegfall der Geschäftsgrundlage. Der Ehegatte, der den anderen während des Zusammenlebens aus besonderem Vertrauen die Verfügungsbefugnis eingeräumt hat, muss davor geschützt werden, dass der andere die Befugnis nach der Trennung in eigensüchtiger oder sonst missbräuchlicher Weise ausnutzt. Wenn ein Ehegatte noch nach der Trennung gegen den erkennbaren Willen des anderen von dessen Konto oder Ausnutzung einer noch nicht wirksam widerrufenen Vollmacht Beträge abhebt, um sie seinem eigenen Vermögen oder dem Vermögen eines Dritten zuzuführen, so kommt eine Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung und daneben eine Herausgabepflicht wegen angemaßter Geschäftsführung in Betracht (BGH in FamRZ 1989, 34, BGH in FamRZ 1988, 476).