Expertinnentipp: So Beeinflussen Sie Rundungsdifferenzen

July 3, 2024, 8:00 am

Je kleiner der Nettobetrag einer Leistung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Steueranteil gerundet werden muss. So wird beispielsweise bei einem Nettobetrag von € 1, 20 mit dem Steuersatz von 19% eine Steuer von € 0, 23 berechnet, obwohl es genau genommen € 0, 228 wären. Rundungsdifferenzen bei Positionen mit Mengenangaben größer oder kleiner als "1" Solange Leistungen nur mit einer Menge von "1" erfasst werden, kann es keine Rundungsdifferenzen ergeben. MWST Differenzen betr. Rundungsproblematik - Flexbüro Hilfe & Support. Wenn Sie jedoch von einer (meist kleinpreisigen) Leistung mehrere Positionen angeben, kann es zu einer Rundungsdifferenz kommen: Rundungsdifferenz bei der USt. In diesem Beispiel kann es bei einer Leistung mit Einzelpreis € 1, 20 und einer Menge von 10 zu zwei unterschiedlichen Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuerbeträgen kommen. Berechnung nach Einzelpositionen Bei der Berechnung nach Einzelpositionen wird von jeder Position einzeln die gerundete Steuer von € 0, 23 berechnet und am Ende zum Betrag von € 2, 30 summiert. Diese Variante kann die Richtige sein, wenn es üblich ist, den Artikel in dieser Form einzeln zu verkaufen (Beispiel: Ein Schokoriegel).

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Ich habe schließlich bald Geburtstag. Gruß A. Martens 17:50 Nachricht 3 von 19 In unserem Fall wird mit Importen gearbeitet und Excel rundet sehr viel. Sodass wir eine schier endlose Reihe 0, 01 EUR Differenzen haben, die ich gern in Masse als Kleindifferenz ausbuchen möchte, um die OPOS Liste schmal und aussagekräftig zu halten. Ich bin dankbar um weiterführende Infos. Gruß AM ‎18. 2016 11:18 Nachricht 4 von 19 Hallo Frau Müller, Hallo Herr Martens, damit wir Ihre Angelegenheit zufriedenstellend beantworten können bitten wir Sie uns über den Programmservice Kanzlei Rechnungswesen zu kontaktieren. (0911/319-8600) Mit freundlichem Gruß DATEV eG Nida Niazioglou Service Rechnungswesen (FIBU) Mit freundlichen Grüßen Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG ‎13. 11. 2019 14:20 Nachricht 5 von 19 Hi Herr Martens, ist das Problem eigentlich mal gelöst worden?? Ich habe hier nämlich auch diverse Probleme.... angefangen davon, dass man keine Unterscheidung zwischen Kleindifferenzen bei Debitoren und Kreditoren macht.... Ich finde Ihren Ansatz total richtig, dass es fragwürdig ist, dass hier einfach mal Differenzen ausgebucht werden, die keine Differenzen dann wundert man sich, warum einige Rechnungen im Zahlungsverkehr gar nicht mehr auftauchen, weil ausgeziffert wurde.

Hallo liebe Mitstreiter, ich hoffe ihr könnt mir helfen, meinen Denkfehler aufzudecken... Folgendes Beispiel für die Gewinnermittlung (EÜR) 2015 (aufgrund der im Vorjahr sehr nierigen USt., hatte ich die Möglichkeit, die USt. für 2015 jährlich abzuführen - schlechte Idee): Mittels Buchhaltungs-Software ermittelte USt:........ 5. 000, 00 EUR an FA tatsächlich gezahlte USt. :.............................. 4. 999, 95 EUR Rundungsdifferenz:........................................................ 0, 05 EUR Mein Buchungssatz bei Zahlung: Konto "Umsatzsteuer Vorjahr" (5. 000 EUR) an Bank (4. 999, 95 EUR) Erträge aus Rundungsdifferenzen (0, 05 EUR) Problem ist nun, dass der Saldo des Kontos "Umsatzsteuer Vorjahr" 5. 000 EUR, anstatt den tatsächlich ja nur bezahlten 4. 999, 95 EUR beträgt! Auch wenn die 5 Cent richtigerweise als Einnahme erscheinen, ist mein Gewinn letztendlich ja um diese 5 Cent zu wenig, da sie ja im Konto "USt. Vorjahr" wieder abgezogen werden! Wo liegt mein Fehler?? ) Please help!

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