Aus Gründen der Nachweisführung ist jedoch eine Übersendung als eingeschriebener Brief sinnvoll. Einer Begründung bedarf der Widerspruch (zunächst) nicht. Um das Anliegen durchsetzen zu können, ist jedoch im Weiteren darzulegen, wogegen sich dieser richtet. Verzichten Sie auf eine Begründung, wird die Behörde nach Aktenlage entscheiden. Da dann weder in sach- noch in rechtlicher Hinsicht neue Aspekte vorgetragen worden sind, wird der Widerspruch zurückgewiesen werden. Widerspruch ist fristgerecht weiter zu erklären Nach Zugang eines nicht begründeten Widerspruchs wird die Behörde Sie in der Regel auffordern, diesen weiter zu erklären. Die Nachreichung der Begründung wird zunächst innerhalb einer bestimmten Zeit (bei Rentenbescheiden zumeist zwei Wochen) erbeten. Der Rentenversicherungsträger ist, wie obenstehend bereits erwähnt, befugt, Ihnen eine behördliche Frist zur Begründung des Widerspruches zu setzen. Diese kann verlängert werden. Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung l Klage SG Stuttgart. Die Behörde ist gehalten, über Ihren Verlängerungsantrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Widerspruchsverfahren Wird die Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt, ist die Widerspruchsfrist von einem Monat zu beachten. Für die Monatsfrist zählt der Eingang beim Rentenversicherungsträger. Es empfiehlt sich den Widerspruch mit Einschreiben und Rückschein oder per Fax einzureichen. Ein Widerspruch per Mail ist nicht zulässig. Es reicht zunächst einen Widerspruch zur Fristwahrung einzureichen. Widerspruch erwerbsminderungsrente musterschreiben 2021. Muster: "Gegen den Bescheid vom.. lege ich Widerspruch zur Fristwahrung ein. Die Begründung reiche ich innerhalb von vier Wochen nach. " Widerspruchsbegründung Für die Begründung des Widerspruchs empfiehlt es sich die Rentenberater Sommer oder Diamantis bezüglich Chancenprüfung aufzusuchen. Die Rentenberater prüfen das Vorliegen der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente wegen Erwerbsminderung, das Vorliegen der allgemeinen Wartezeit und Bewertung der Krankheitsbilder hinsichtlich einer Rentenchance. Das Widerspruchsverfahren hat im Allgemeinen eine Dauer von sechs Monate.