Beamtenversorgungsgesetz Sachsen Anhalt

July 2, 2024, 4:21 am
Sachsen-Anhalt: Landesrechtliche Hinweise zur Beamtenversorgung Sie finden auf dieser Seite weitere Infos zu landesrechtlichen Regelungen des Beamtenversorgungsrechts Rechtsgrundlage Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA) vom 13. 06. 2018 (GVBl. 2018, S. 72, 78). Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch Art. 3 Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsG 2019-2021 vom 11. 10. 2019 (GVBl. LSA S. 290). Letzte Anpassungen von Besoldung und Versorgung Zum 01. 2016: 2, 3 Prozent linear, mindestens 75 Euro. Zum 01. 01. 2017: 2, 0 Prozent linear, mindestens 75 Euro. 2018: 2, 35 Prozent linear. 2019: 3, 2 Prozent linear. 2020: 3, 2 Prozent linear. 2021: 1, 4 Prozent linear. Altersgrenzen Anhebung der Regelaltersgrenze, schrittweise beginnend ab dem Jahr 2019, vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Ausnahmeregelung zum abschlagsfreien Ruhestand mit 65. Jahren bei langer Dienstzeit von 45 Jahren. Beamtenversorgungsgesetz sachsen-anhalt. Schrittweise Anhebung der besonderen Altersgrenze für Polizei und Justizvollzug vom 60. auf das 62.
  1. Alle Infos zur Beihilfe für Beamte in Sachsen-Anhalt im Überblick

Alle Infos Zur Beihilfe Für Beamte In Sachsen-Anhalt Im Überblick

Hinterbliebene entsprechend dem Anteilssatz. Altersgeldanspruch bei freiwilligem Ausscheiden aus dem Dienst Eine gesetzliche Regelung ist nicht beabsichtigt.

Lebensjahr; die besondere Altersgrenze bleibt nur für den Einsatzdienst der Feuerwehr unverändert beim 60. Neu eingeführt wurden Ermäßigungen bei langjährigem Einsatzdienst oder Schichtdienst. Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt unverändert beim 63. Lebensjahr, im Falle einer Schwerbehinderung beim 60. Lebensjahr. Versorgungsabschlag 0, 3 Prozent je Monat (3, 6 Prozent pro Jahr) des vorzeitigen Ruhestandseintritts. Bei Dienstunfähigkeit ist der Versorgungsabschlag auf insgesamt 10, 8 Prozent begrenzt Besonderheiten bei ruhegehaltfähigen Dienstzeiten - Hochschul- und Fachhochschulzeiten bleiben (zunächst) bis zu 3 Jahre ruhegehaltfähig. Alle Infos zur Beihilfe für Beamte in Sachsen-Anhalt im Überblick. - Die Einschränkung auf Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres ist entfallen. Wesentliche versorgungsrechtliche Änderungen - Besondere Vorruhestandsregelung für Polizeivollzugsbeamte in Kraft. - Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Beamtenversorgungsrecht. - Altersteilzeit weiterhin zu 9/10 ruhegehaltfähig. - Anhebung des pauschalen Hinzuverdienstbetrages bei besonderen Altersgrenzen und Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit/Schwerbehinderung auf 450 Euro pro Monat.

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