Die Missbräuchlich Verwendete Ec-Karte - Betrug Oder Computerbetrug?

July 3, 2024, 1:57 pm

Insoweit führt die Vergleichsbetrachtung von Betrug und Computerbetrug nicht stets zu einem klaren Auslegungsergebnis. Sie muss um eine Gesamtbetrachtung des Geschehens, das zur Erlangung von Bankkarte und Geheimnummer geführt hat, sowie der Geldabhebung ergänzt werden. Danach gilt das Merkmal der unbefugten Verwendung der Daten nicht für denjenigen, der die Bankkarte und die Geheimnummer vom Berechtigten jeweils mit dessen Willen erlangt hat (vgl. Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263a Rn. 10; Wohlers/Mühlbauer in MünchKomm, StGB, 2. 49 f. ), mag die Überlas-sung auch auf einer Täuschung beruhen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 553/12; Fischer, StGB, 62. Ec karten fälle strafrecht. 13). " Eine Strafbarkeit gem. § 263a StGB scheidet nach dieser Auffassung also aus. Fraglich ist nunmehr, ob sich die Täter gem. §§ 263 I, III Nr. 1, 25 II StGB strafbar gemacht haben, indem sie den Opfern vorspiegelten, die Karten für eine Bankinterne Überprüfung abholen und wieder zurück geben zu wollen.

Ec Karten Fälle Strafrecht

Die klassischen Geldautomaten – Fälle sehen in der Regel so aus, dass sich der Täter durch Diebstahl, Täuschung oder Nötigung die Bankkarte ("ec-Karte") des Opfers verschafft und dann unter Eingabe des PIN`s Geld abhebt. In diesen Fällen ist in der Regel u. a. auch § 263a StGB zu diskutieren. Wie hat ein Täter sich aber strafbar gemacht, der zunächst das Opfer für sich arbeiten lässt und danach dann das Geld unter Einsatz von Gewalt aus dem Automaten entwendet? Kommt Raub oder räuberische Erpressung in Betracht? Mit dieser Frage musste sich jüngst der BGH befassen. Die missbräuchlich verwendete ec-Karte - Betrug oder Computerbetrug?. Der Entscheidung (BGH NJW 2018, 245) lag folgender Sachverhalt zugrunde: A begab sich zusammen mit B in die Filiale einer Sparkasse und verwickelte B, während dieser seine Bankkarte einschob und den PIN eingab, in ein Gespräch. Unmittelbar nach Eingabe der PIN stieß er B nun gewaltsam zu Seite, gab den Auszahlungsbetrag in Höhe von 500 € ein und entnahm das Geld. Der Aufforderung des B, ihm das Geld zu geben, kam er nicht nach sondern entfernte sich von der Sparkasse.

Aus Angst vor A unterließ B die Verfolgung. 263 StGB kommt ebenso wenig wie § 263a StGB in Betracht, da B durch Einschieben der Karte und Eingeben des PIN`s nicht täuschungsbedingt gegenüber A verfügte und A selber nicht unbefugt Daten verwendete. Diese Verwendung geschah vielmehr durch B selber. Expertentipp Hier klicken zum Ausklappen In der Klausur müssten diese Normen auch nicht geprüft werden, da es offensichtlich ist, dass eine Strafbarkeit ausscheidet. In Betracht kommen könnte aber eine Strafbarkeit gem. § 249 I StGB, indem A den B wegstieß und das Geld aus dem Ausgabeschacht entnahm. Ec karten fälle strafrecht en. Dann müssten die Geldscheine für A fremde bewegliche Sachen gewesen sein. Hier müssen Sie in der Klausur das erste Mal sorgfältig prüfen, denn es ist denkbar, dass in dem Auszahlungsvorgang eine Übereignung gem. § 929 S. 1 BGB gesehen werden kann. Hierzu bedarf es der Übergabe, die erfolgt ist, sowie der Einigung. Ob die Sparkasse ein Übereignungsangebot abgegeben hat, bedarf der Auslegung. Der BGH (a.

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