02. 05. 2022 – 15:48 Polizeipräsidium Konstanz Rottweil (ots) Ein Dieb ist am Montagmorgen in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Oberndorfer Straße eingedrungen, während die Bewohner für kurze Zeit abwesend waren. Wie die Polizei feststellte, war die Eingangstüre im Bereich des Schließbleches aufgehebelt worden. Aus der Wohnung wurde lediglich ein geringer Bargeldbetrag gestohlen. Mecklenburg-Vorpommern: Lkw schiebt Auto gegen Leitplanke: Fahrerin schwer verletzt - n-tv.de. Wer für die Tat in Frage kommt ist nicht bekannt. Die Wohnung am Hegneberg wurde von den Bewohnern erst vor einigen Wochen frisch bezogen. Den Schaden schätzt die Polizei auf mehrere Hundert Euro. Rückfragen bitte an: Uwe Vincon Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1010 E-Mail: Original-Content von: Polizeipräsidium Konstanz, übermittelt durch news aktuell
Die alte Dame ist voll des Mitgefühls und empört darüber, dass Familie Jansen den Räumungsbescheid bekommen hat. Am Dienstag, 29. 3., um 8. 30 Uhr müssen sie raus aus ihrem Zuhause. Wohnung an der straße english. "Fünf Personen werden auf die Straße gesetzt – einfach so! ", sagt Karin Gebauer. Wegen Ruhestörung die Miete gekürzt Mietrückstände summieren sich auf 6000 Euro Juristisch korrekt – menschlich eine Katastrophe Elend durch Corona und hohe Energiekosten Tiere der Familie dürfen nicht mit in die Unterkunft Bitte melden: Wer hat eine Wohnung für Familie Jansen Über die Autorin Mein Journalistinnen-Herz schlägt für Herten und die Menschen vor Ort. Hier bin ich aufgewachsen, hier lebe und arbeite ich - letzteres als Lokalredakteurin und stellv. Redaktionsleiterin der Hertener Allgemeinen. Ich liebe meine Familie, Italien, Kunst, Sprache, Pferde, reise viel und koche mit Leidenschaft. Leserinnen und Leser finden bei mir immer ein offenes Ohr: für Anregungen, Fragen, Probleme und Sorgen ebenso, wie für kuriose, schöne oder spektakuläre Geschichten.
Hat Mieter Anspruch auf Übergabeprotokoll? Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Übergabeprotokoll. Bei dem Protokoll handelt es sich nicht um ein gesetzlich auszufüllendes Dokument, dennoch gilt es vor Gericht als Urkunde mit Beweislast. Titelbild: fizkes /