Mieterschutzbund Rheinland Pfalz

July 1, 2024, 8:13 pm

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag? Benötigen Sie professionelle Hilfe bei der Kündigung? Ist Ihre Nebenkostenabrechnung transparent? Ist die in Ihrem Mietvertrag angegebene Wohnfläche korrekt? Oder möchten Sie wissen, wer für die Schönheitsreparaturen oder Mängel aufkommt? Der Mieterverein Pfalz e. V. ist ein Zusammenschluss von Mietern, dessen Aufgabe es ist, die Rechte und Interessen der Allgemeinheit und insbesondere ihrer Mitglieder auf dem Gebiet aller Wohnungs-, Miet- und Pachtangelegenheiten im Einzugsgebiet des Vereins zu vertreten und zu informieren. Ziel ist ferner die Förderung und Erhaltung von sozialverträglichen Wohnverhältnissen für die Allgemeinheit. Der Mieterverein Pfalz e. steht seinen Mitgliedern für die Beantwortung dieser und anderer Fragen sowie für eine umfassende Information rund um das Mietverhältnis mit Rechtsberatung zur Seite. Achtung: Neu! Der neue Mieterschutz Club - MieterEngel. Adresse Bahnhofstraße 66 in Speyer, Tel. 06232 / 67 69 63

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Beratungsstelle Landau Anschrift 76829 Landau Karl-Sauer-Str. 8 (Arbeiterwohlfahrt) Beratungszeiten Mittwoch von 15. 00 – 19. 00 Uhr Beratung durch RA Biedermann Freitag von 09. 00 – 12. 30 Uhr Beratung durch RA Berger Termine Beratungstermine erhalten Sie unter der Telefonnummer 06321 84915 (Geschäftsstelle Neustadt: Bürozeiten) Wegbeschreibung

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Das Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Neben den allgemeinen Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 bis 548 BGB) gelten die speziellen Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse (§§ 549 bis 577a BGB), die der Mieterin/dem Mieter beispielsweise einen besonderen Schutz vor Kündigung (§§ 573 ff. BGB) und bei Mieterhöhung (§§ 557 ff. BGB) gewähren. In wachsenden rheinland-pfälzischen Städten steigen die Mieten für Wohnraum derzeit stark an und liegen teilweise in erheblichem Maß über den ortsüblichen Vergleichsmieten. Um dem entgegenzuwirken nutzt Rheinland-Pfalz die Möglichkeiten, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses und die Mieterhöhungsmöglichkeit während des bestehenden Mietverhältnisses zu begrenzen. Siehe hierzu "Mietpreisbremse" und "Kappungsgrenze". Mieterbund Rheinland-Pfalz - Mietervereine in Rheinland-Pfalz. Mietpreisbremse Was regelt die Mietpreisbremse? Die bundesgesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden darf.

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