Allein der Umstand, dass das Grundstück etwa 500 m vom See entfernt liegt, bietet für diese Einschätzung keine ausreichende Grundlage, denn das gesamte Richtwertgebiet liegt am See und das zu bewertende Grundstück im mittleren Bereich. Die pauschalen Zuschläge – für Größe, Lage, Geschossflächenzahl, allgemeines Wohngebiet, drei Vollgeschosse – werden nicht begründet und sämtlich addiert, obwohl offensichtlich Überschneidungen vorliegen, etwa bei GFZ und Anzahl der Vollgeschosse. Der sehr ungünstige Zuschnitt ist mit dem Faktor 0, 9 wohl kaum ausreichend erfasst, zumal wegen der Größe bereits ein Faktor von 1, 1 angesetzt wird. Auf Seite 6 wird erläutert, dass eine Sanierung und Erneuerung des bestehenden Gebäudes keinerlei Sinn mache, auf Seiten 10 bis 17 aber dennoch ein Sachwert für Haus und Garage in Höhe von rund 40. Genehmigung hauskauf durch betreuungsgericht die. 000 € berechnet und zum Bodenwert dazugezählt. Das Gutachten stellt deshalb keine tragfähige Grundlage für die Bewertung des Nachlassgrundstücks mit xxx € dar. (3) Entsprechend der Ausführungen des Verfahrenspflegers in seiner Stellungnahme vom xxx ist bereits mit der Nachtragsurkunde vom xxx der Kaufpreis von xxx € auf xxx € erhöht worden, weil die Kosten der Freilegung mit knapp xxx € und die weiteren Erschließungskosten von rund xxx € für die Käuferin im Zusammenhang mit den umfangreichen Baumaßnahmen nicht in diesem Umfang ins Gewicht fallen.
Aus diesem Grunde soll er vom Vormundschaftsgericht über den möglichen Verlauf des Verfahrens unterrichtet werden. Bestellung eines Verfahrenspflegers Gemäß § 67 FGG soll ein Pfleger für das Verfahren bestellt werden, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Interessen hinreichend selbst wahrzunehmen. Der Verfahrenspfleger soll objektiv die Rechte des Betroffenen wahrnehmen. Er ist im gleichen Umfang am Verfahren zu beteiligen wie der Betreute. Er ist also anzuhören und kann Rechtsmittel Weisungen des Betreuten ist er nicht gebunden. Er hat aber Wünsche des Betreuten, soweit sie nicht dessen Interessen widersprechen, dem Gericht mitzuteilen. Genehmigung hauskauf durch betreuungsgericht in youtube. Als Verfahrenspfleger können z. Sozialarbeiter oder Rechtsanwälte bestellt werden. Sachverständigengutachten Grundsätzlich ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Betreuerbestellung und die Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes erforderlich, § 68 b FGG. Davon kann nur abgesehen werden, wenn – die Betreuerbestellung auf Antrag des Betroffenen erfolgen soll und weitere Voraussetzungen vorliegen – der Betreuer zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen gegenüber seinem Bevollmächtigten bestellt werden soll.
Für eine Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Betreuungsverfahrens durch den Betreuer ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Familienangehörige, die an dem Betreuungsverfahren durch das Gericht als "Beteiligte" hinzugezogen wurden, haben allgemein die Möglichkeit, eigene Stellungnahmen einzubringen. Diese sind vom Gericht zur Kenntnis zu nehmen und ggf. in die Entscheidung miteinzubeziehen. Immobilie mit Betreuer verkaufen - IMMOBRA GmbH. Darüber hinaus kann in dem Genehmigungsverfahren auch eine gerichtliche Anhörung naher Angehöriger stattfinden. Ob dies erforderlich ist entscheidet das Gericht nach dem Amtsermittlungsgrundsatz. Der Entscheidungsmaßstab, ob die Genehmigung erteilt wird oder nicht, ist allein das "Interesse des Betreuten". Dies bedeutet, dass das Gericht alle Vor- und Nachteile sowie die Risiken des Verkaufs ermitteln und im Rahmen einer Gesamtabwägung (in die evtl. abgegebenen Stellungnahmen von Beteiligten einfließen können) entscheiden muss. Zu berücksichtigen sind bei dieser Entscheidung aber ausschließlich das Wohl und die Interessen des Betreuten.
Mit weiterer Nachtragsurkunde vom xxx hat die Käuferin, die sich bei einer Verzögerung des Baubeginns oder einer Umplanung erheblichen Zusatzkosten ausgesetzt sieht, den Kaufpreis auf xxx € erhöht. Das bedeutet, dass mit dem nun vereinbarten Kaufpreis für die Erben nicht nur der tatsächliche Verkehrswert des Grundstücks realisiert wird, sondern zusätzlich ein erheblicher Betrag, den die Käuferin deshalb bereit ist aufzuwenden, weil sie zeitnah ihr Bauprojekt verwirklichen möchte. 3. Ein Vorkaufsrecht des Beschwerdeführers xxx nach § 2034 BGB besteht nicht. Es geht hier nicht um die Veräußerung eines Erbteils durch einen Miterben, sondern um die Veräußerung eines Nachlassgegenstandes durch die Nachlasspflegerin. Der Senat, der als Beschwerdegericht an die Stelle des Nachlassgerichts tritt, erteilt deshalb die Genehmigung für die Erklärungen der Nachlasspflegerin, die sie in den im Tenor genannten Urkunden abgegeben hat. Genehmigung hauskauf durch betreuungsgericht in movie. Die Entscheidung des Senats ist mit Erlass rechtskräftig, weil die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird und damit kein Rechtsmittel gegeben ist (vgl. Keidel/Sternal FamFG 18.