Sabine Voigt Sabine Voigt ist Immobilienmaklerin bei Reppe & Partner Immobilien. Wer entscheidet? Makler oder Eigentümer? Gibt es zu einer Immobilie mehrere Interessenten, hat der Eigentümer die Wahl. Wer den Zuschlag zum Hauskauf bekommt, entscheidet allein der Eigentümer. Immer. Nicht der Makler. Das möchten wir gleich zu Anfang klarstellen. Die Frage, wie man als Interessent den Makler überzeugt, ist also irrelevant. Der Makler ist "nur" der Vermittler. (Im Gegensatz zu anderen Immobilienmaklern vertreten wir von Reppe & Partner Immobilien eindeutig die Interessen des Eigentümers und formulieren das klar und transparent. Mietwohnung mit WBS – wer ist berechtigt? – Dybeck Immobilien. Doch auch wir vermitteln nur. ) Die Interessen des Eigentümers können völlig unterschiedlich sein. Mancher wünscht sich den maximalen Verkaufserlös, andere möchten ihr trautes Heim "in gute Hände" geben. Es steht dem Eigentümer frei, nach Sympathie zu entscheiden oder den Verkauf an manche Interessenten abzulehnen. Neben dem Kaufangebot spielt oft auch das Bauchgefühl eine wichtige Rolle.
Ukraine-Krieg – Hintergründe und Erklärungen zum Konflikt Dieser Artikel erschien zuerst auf Mo, 04. 04. 2022, 19. 32 Uhr Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Politik
Wie hat der Bundesgerichtshof den Fall entschieden? Der Bundesgerichtshof stellte sich in diesem Fall auf die Seite des in Anspruch genommenen Immobilienverkäufers und wies die Schadensersatzklage des Kaufinteressenten ab. Tom Cruise: Schauspieler bemitleidet James Corden | STERN.de. Aus Sicht des obersten Gerichts stelle es keine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung des potentiellen Verkäufers eines Grundstücks dar, wenn er dem Kaufinteressenten nicht offenbart, dass er sich vorbehält, den Kaufpreis zu erhöhen. Dies gilt vor allem dann, wenn - wie in dem entschiedenen Fall - der Verkäufer zunächst tatsächlich und wahrheitsgemäß zum Kaufvertragsabschluss mit dem dann geprellten Interessenten bereit war. Der Kläger hätte nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er dem Verkäufer nachweisen könnte, dass dieser ohnehin nie die Immobilie an den betroffenen Kaufinteressenten verkaufen wollte. Dies nachzuweisen dürfte sich in der Praxis in den meisten Fällen jedoch als äußerst schwierig darstellen. Hierfür ist stets eine Beurteilung des konkreten Einzelfalls und der individuellen Umstände erforderlich.
Beide Vorgehensweisen - Widerrufsjoker und Vorfälligkeitsjoker - haben bei erfolgreicher Umsetzung zur Folge, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss, wenn eine Baufinanzierung vorzeitig beendet wird. Viele zehntausend Verträge dürften betroffen sein, im Schnitt liegen die Entschädigungen im fünfstelligen Euro-Bereich. Angesichts der Summen, die im Raum stehen, rechnen wir mit Gegenwehr der Banken. Verbraucher sollten sich also anwaltliche Unterstützung sichern, wenn sie ohne Entschädigungszahlung vorzeitig aus einem Immobilienkredit aussteigen wollen. Erster Schritt sollte dabei stets die Prüfung des eigenen Vertrags sein, um festzustellen, ob dieser angreifbar ist. Eine solche Prüfung durch spezialisierte Anwälte bietet beispielsweise – kostenlos und unverbindlich – die Interessengemeinschaft Widerruf.