Magdeburg/dpa - "Lassen Sie die Expertinnen und Experten den Bedarf vor Ort ermitteln und die Versorgung arzneimittelrechtlich sicher, bedarfsgerecht und zielgerichtet organisieren", teilte die Apothekerkammer am Sonntag mit. "Der Kauf einzelner Packungen oder die Abgabe von Resten aus der Hausapotheke helfen nicht weiter. Apothekerkammer Sachsen-Anhalt: Lieber Geld statt Arzneimittel spenden. " Es gebe viele fachliche und rechtliche Gründe, warum unorganisierte Arzneimittelspenden keine gute Idee seien. "Eine Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Apotheke - auch als Spende - stößt an arzneimittelrechtliche Grenzen. Und selbst der Transport über internationale Grenzen unterliegt vielfältigen Auflagen", erklärte Kammerpräsident Jens-Andreas Münch. "Darum rufen wir dazu auf, für eine wirklich zielgerichtete Unterstützung Hilfsorganisationen mit Geldspenden zu unterstützen. "
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§ 3: Mitarbeiterbeitrag (1) Alle Kammerangehörigen, die nicht Inhaber nach § 2 Abs. 1 sind, entrichten einen einheitlichen Beitrag. (2) Wünschen nichtselbstständige Apotheker den gesonderten Bezug der "Pharmazeutischen Zeitung", so sind sie gegen zusätzliche Zahlung in den begünstigenden Sammelbezug zu integrieren. § 4: Höhe der Beiträge (1) Der Prozentsatz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 und der Beitrag nach § 3 der Beitragsordnung werden von der Kammerversammlung festgelegt. (2) Die Höhe des Beitrages für Inhaber nach § 2 Abs. 1 beträgt 0, 125% des Nettoumsatzes, jedoch nicht mehr als 6400, - Euro jährlich. Apothekerkammer sachsen anhalt stellenmarkt university. Der aufgrund des Umsatzes errechnete Jahres-Beitrag wird auf volle Euro-Beträge abgerundet. (3) Für Mitarbeiter nach § 3 Abs. 1 beträgt die Höhe des Beitrages 72, - Euro pro Jahr. § 5: Dauer der Beitragspflicht Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat der Kammermitgliedschaft und endet mit Wegfall der Voraussetzungen dafür. § 6: Fälligkeit, Zahlung (1) Die Beitragspflichtigen erhalten bis zum 31. Mai jeden Kalenderjahres eine Aufstellung der von ihnen zu zahlenden Beiträge (Leistungsbescheid).