Als Heizperiode gilt in der Regel der Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende April. Wird die Wohnung nicht warm genug, hat der Mieter Anspruch auf Mietminderung. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Hohe Heizkosten: Mietminderung möglich Wenn die Heizkosten nach einem derart strengen Wintern explodieren, weil etwa die Fenster seit Jahrzehnten nicht mehr erneuert wurden und man für den Garten heizt, könnte mancher Mieter das ebenfalls für einen Mangel halten. Und tatsächlich: Wenn es in unzumutbarer Weise durch die Ritzen pfeift, kann das durchaus ein Mangel sein, der zu einer Mietminderung berechtigt. So entschied jedenfalls das Landgericht Kassel (Az: 1 S 274/84). Allerdings muss der Vermieter – wie bei jedem Mangel – aufgefordert worden sein, in angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen. Reagiert der Vermieter dann nicht, so ist eine Minderung von 20 Prozent in Ordnung, so die Richter in Kassel. Nachträglich die Miete wegen zu hoher Heizkosten zu mindern, geht aber nicht. LG Berlin > Fundstelle: WuM 1982, 184 < kostenlose-urteile.de. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts: Eine Mieter hatte sich über hohe Heizkosten beschwert und führte das auf die typischen "Berliner Doppelfenster" in seiner Wohnung zurück: einfach verglaste Fenster, die im Abstand von etwa 7 cm hintereinander montiert sind.
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Hallo, im Februar bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Bei Einzug im August 2017 hinterlegte ich eine Kaution in höhe von 700 Euro. Mit zinsen Bin ich nun bei einem Betrag von etwa 715 Euro. Nun zu der Abrechnung: Für letztes Jahr habe ich eine Nachzahlung von etwa 380 Euro, Abrechnung soweit Korrekt, akzeptiere ich, für dieses Jahr wo noch keine Abrechnung vorliegt (laut Vermieter kommendes Jahr im April) behält sich der Vermieter noch einmal 66 Euro vor durch eine von mir Voraussichtliche Nachzahlung für die 2 Monate. Soweit auch in Ordnung wenn auch meiner Meinung nach Grenzwertig. Nun zu dem Abstrusen in der Abrechnung. Mietminderung ᐅ Die wichtigsten Fakten. Der Vermieter Berechnet mir für 2 Anschlüsse einer Parabolantenne jeweils 7, 50 Euro Monatlich seit dem Einzug für die Wohnung, Jahr 2017 rausgerechnet weil über 3 Jahre her also verjährt. Insgesamt 38 Monate, also insgesamt 285 Euro die er der Kaution zusätzlich abziehen möchte. Somit müsste ich ihm Laut seiner Berechnung noch gut 15 Euro schulden.
Besonders hart wird es jene Mieter treffen, deren Wohnung … Heizung kaputt, Wohnung zu kalt: So heizen Mieter dem Vermieter ein Eine Heizungsausfall im Winter für Mieter kaum erträglich. Manchmal wird es einfach nicht warum genug. Was dann zu tun ist, um dem Vermieter einzuheizen, wie … Änderungen 2016: Was bei Strom, Heizung und Energie-Labels wichtig wird Das Jahr 2016 bringt zahlreiche neue Änderungen rund um Energie mit sich, etwa bei Heizungen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern hat eine Übersicht erstellt. Strompreise: …