Wertstoffhof Lebach Öffnungszeiten

June 30, 2024, 6:30 pm

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes. Auf der Webseite der Stadt Lebach zum Wertstoff- und Entsorgungshof wird auf den § 6 Abs. 2 dieser Ordnung verwiesen (). Die Benutzungs- und Entgeltordnung kann ich allerdings nicht auf der Webseite finden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. Wertstoff- und Entsorgungshof Lebach | Abfallarten. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Bedachungshandel Stoff: Für Hausbauer Und Dachdecker - Eifel Leben Und Erleben

Die LAZ Geschäftsführung

Wertstoff- Und Entsorgungshof Lebach | Abfallarten

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i. V. m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. Bedachungshandel Stoff: Für Hausbauer und Dachdecker - Eifel leben und erleben. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226626 Antwort an: <> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: Postanschrift << Adresse entfernt >> Sehr [geschwärzt], im Anhang erhalten Sie -wie mit [geschwärzt] besprochen- unsere Preisliste beim Wertstoffhof Lebach zur weiteren Verwendung.

Gemeinde Schmelz - Abfallentsorgung

Mit einem separaten Fahrzeug wird Elektro und Metall abgefahren. Die abzufahrenden Gegenstände sollen wie folgt zur Abholung bereitgestellt werden: getrennt nach Holz und Restsperrmüll Elektro und Metall Kühlgeräte (ohne Inhalt) frühestens 1 Tag vor dem Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr am Abfuhrtag Werden mehr als 5 Kubikmeter Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt, sind nicht mitgenommene Mehrmengen bis um 20:00 Uhr des Folgetages von öffentlichen Flächen zu entfernen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können eine Geldbuße zur Folge haben. Die Gegenstände sind an dem zur Grundstücksgrenze gelegenen öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen. Gemeinde Schmelz - Abfallentsorgung. Eine Abholung aus Gebäuden (z. B. Wohnung, Keller, Garagen) oder eine Anfahrt auf privatem Gelände ist aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Der Zugang zum Sperrmüll sollte sichergestellt sein und nicht von parkenden Fahrzeugen behindert werden. Der Sperrmüll kann nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Mühen! Ich befinde mich bis einschließlich [geschwärzt] nicht im Hause. Ihre E-Mail wird in dieser Zeit nicht bearbeitet und nicht automatisch weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie Ihre E-Mail bitte an: [geschwärzt]! ________________________________ Zum Lesen der rechtlichen Hinweise dieser Mail, kopieren Sie bitte die aufgeführte URL in Ihren Browser oder folgen Sie dem Link.... meine Informationsfreiheitsanfrage "Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes" vom 11. 08. 2021 (#226626) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. meine Informationsfreiheitsanfrage "Benutzungs- und Entgeltordnung für den Wertstoff- und Entsorgungshof des Lebacher Abfallzweckverbandes" vom 11. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG).

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