Richtlinien Des Kreises Lippe Zur Förderung Von Kindern In Tagespflege

July 3, 2024, 9:41 am

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege steigt stetig. Damit verbunden steigt auch der Anspruch an die Qualität der Kindertagespflege. Der Fachberatung Kindertagespflege des Kreises war es daher bei der Erneuerung der Richtlinien ein wichtiges Anliegen, die Kindertagespflege als Beruf attraktiver zu gestalten. Informationen über die Tätigkeit als Tagespflegeperson gibt es bei Sonja Siontas unter 05231/ 62-4250 oder S. Neue Förderrichtlinie zum KiTa-Ausbau | Lippe News. Wer einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson sucht, kann sich an Bärbel Paetzold unter 05231/ 62-424 oder B. wenden.

Mehr Gründe Für Das Engagement Als Tageseltern

Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Betreuungslandschaft im Kreis Lippe: Rund 100 Tagespflegepersonen betreuen ungefähr 450 Kinder über das gesamte Jahr. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, die in den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege festgehalten sind. Mit einer Neuregelung durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises, die jetzt in Kraft getreten ist, wird der Beruf nun attraktiver gemacht. Neben einer bis zu zehnprozentigen Steigerung in den Vergütungsstufen gibt es weitere finanzielle Anreize für die Qualitätssteigerung durch Fort- und Weiterbildungen, Kosten bis zu 80 Euro können dafür beim Kreis beantragt werden. Mehr Gründe für das Engagement als Tageseltern. Außerdem gewährt der Kreis Lippe den Tageseltern in seinen neuen Richtlinien eine Weiterbezahlung für 28 Tage und bei eigener Krankheit für sechs Tage. Neu für Eltern ist die Erweiterung des Rechtsanspruches für Kinder: Es ist jetzt eine Betreuung von bis zu 35 Wochenstunden möglich, zuvor waren es 25. Viele Eltern wissen die Betreuung durch Tagesmütter und -väter zu schätzen.

Neue Förderrichtlinie Zum Kita-Ausbau | Lippe News

Hannen: Neue Mittel für zusätzliche Betreuungsplätze im Kreis Lippe Nordrhein-Westfalen erhält rd. 240 Mio. Euro Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Das FDP-geführte Familienministerium hat deshalb eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kitas und in Kindertagespflege erlassen. Erstmals können auch Maßnahmen zum Erhalt von Kita-Plätzen gefördert werden. Finanzielle Zuwendungen für Familienpflege - Kreis Lippe. Dies ermöglicht unter anderem auch die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Martina Hannen, FDP-Landtagsabgeordnete aus Lage, begrüßt diese Öffnung für die Kindertageseinrichtungen: "Für viele Kitas fehlten in den letzten Jahren leider die Mittel für notwendige Sanierungsarbeiten zum Erhalt von Plätzen. Auch aus den Kitas im Kreis Lippe gab es immer wieder Problemmeldungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit der neuen Richtlinie hier nun Abhilfe geschaffen wird und ein Teil des Budgets auch für Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird.

Finanzielle Zuwendungen Für Familienpflege - Kreis Lippe

Hoffen auf weitere Tagespflegeeltern (v. l. ): Bärbel Paetzold von der Fachberatung Tagespflege, Verwaltungsvorstand Karl-Eitel John, Ute Küstermann, Teamleitung Familienfreundlicher Kreis und Kinderschutz sowie Sonja Siontas, Fachberatung Tagespflege. Foto: Kreis Lippe. Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Betreuungslandschaft im Kreis Lippe: Rund 100 Tagespflegepersonen betreuen ungefähr 450 Kinder über das gesamte Jahr. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, die in den Richtlinien zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege festgehalten sind. Mit einer Neuregelung durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises, die jetzt in Kraft getreten ist, wird der Beruf nun attraktiver gemacht. Neben einer bis zu zehnprozentigen Steigerung in den Vergütungsstufen gibt es weitere finanzielle Anreize für die Qualitätssteigerung durch Fort- und Weiterbildungen, Kosten bis zu 80, 00 Euro können dafür beim Kreis beantragt werden. Außerdem gewährt der Kreis Lippe den Tageseltern in seinen neuen Richtlinien eine Weiterbezahlung für 28 Tage und bei eigener Krankheit für sechs Tage.

Rund 150 Personen haben sich jetzt im Kreishaus Borken über die neuen Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege informiert. Neben vielen Tagesmüttern und Tagesvätern kamen auch Vertreterinnen und Vertreter von Berufskollegs, Familienzentren, Unternehmen mit betrieblicher Großtagespflege und von Weiterbildungsträgern zu der Veranstaltung. Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster begrüßte die Gäste und richtete sich dabei vor allem an die Tagespflegepersonen: "Die Kindertagespflege ist seit über zehn Jahren eine wichtige Säule in der Kindertagesbetreuung im Kreis Borken. Aktuell werden etwa 700 Kinder von 220 Tagespflegepersonen betreut. " Rund 65 Prozent der Kinder seien unter 3 Jahre. Der Kreisdirektor, zugleich Jugenddezernent des Kreises, skizzierte den Weiterentwicklungsprozess der Richtlinien, den sein Haus gemeinsam mit den Stadtjugendämtern Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sowie den politischen Entscheidungsträgern im Kreisgebiet abgestimmt hatte. Er dankte zudem den Tagesmüttern und Tagesvätern herzlich für ihr Engagement und ihre große Motivation: "Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder im Kreis Borken", betonte der Kreisdirektor.

Hierfür werden dann die angemessenen tatsächlichen Kosten übernommen. Vorrangig sind immer die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (beispielsweise von Fördervereinen) zu nutzen. *** Aktueller Hinweis (Stand 28. 05. 2021): Einige Kinder benötigen besondere Unterstützung bei der Erledigung von schulischen Aufgaben. Die Lernförderung ist nicht mehr eigenständig in der Coronaschutzverordnung geregelt sondern fällt nun unter die Bildungsangebote nach § 11 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Hier gilt: Präsenzunterricht ist in Einzel- oder Gruppenförderung seit dem 28. Mai 2021 wieder in Präsenz möglich. Selbstverständlich unter Einhaltung aller geltenden Hygieneschutzmaßnahmen. Gleichzeitig werden aber auch Online-Lernangebote weiterhin gefördert. Alle, die noch unsicher sind und lieber weiterhin online unterrichtet werden möchten, können sicher sein, nicht benachteiligt zu werden. Leistungen für digitale Unterrichtsformen werden trotz der Neuregelung bis zum Schuljahresende 2020/2021 weiterhin bewilligt und können wie gewohnt beim jeweiligen Leistungsträger (Jobcenter Lippe, Kreis Lippe, Städte oder Gemeinden) beantragt werden.

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