Schriftliche Äußerung Als Zeuge Master 1

July 2, 2024, 3:34 am

Meine Line wäre jetzt gewesen lediglich die oberen Angaben auszufüllen, allerdings nichts zu unterschreiben und auch sonst keinerlei Angaben zu machen und den Bogen dann kommentarlos zurückschicken. Sollten im weiteren Verlauf telefonische Anfragen oder Vorladungen kommen, würde ich die ablehnen bzw. ignorieren. Was meint ihr? Schriftliche äußerung als zeuge master class. 21 Antworten Einfach hingehn Personalien aufnehmen lassen und sonst halt nichts sagen oder haste angst das die dich gleich einbuchten wenn du hingehst Original von Fantomas741 Der Brief jetzt ist erstmal noch gar keine Vorladung. Da werd ich nur gebeten son Bogen auszufüllen und "Angaben zur Sache" (ist btw. Hausfriedensbruch) zu machen. Wenn später noch ne Vorladung kommt, geh ich halt einfach nicht hin, bin ich ja eh nich zu verpflichtet also warum Zeit verschwenden? Das Verfahren wird zu 99% sowieso eingestellt, wenn das an die Staatsanwaltschaft geht, von daher brauch ich da auch nich unnötig meine Zeit mit vergeuden oder irgendwen noch zu belasten. Will nur wissen, ob die Line da lediglich meine Personalien einzutragen und den Rest zu ignorieren und nix zu unterschreiben, so ok ist oder irgendne Angriffsfläche bietet...

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Wenn du nicht reagierst wird der Polizist einfach erwähnen, dass du das Schreiben nicht zurückgeschickt hast, evtl. flattert dann auch noch eine Vorladung zur Vernehmung ins Haus, der du aber nicht Folge leisten musst. Wenn da eben vor Gericht, aber § 123 StGB wird, wie du bereits gesagt hast, eh fast immer eingestellt. Schriftliche äußerung als zeuge master in management. Danke raiseupslow, dann werde ich das auch so machen Brauchte nur noch ne kleine Bestätigung. Original von masa88x soweit ich weiß musst du bei einer vorladung hingehen und deinen namen etc aufnehmen lassen, aussage kannst du verweigern Muss man definitiv nicht Ergibt sich aus dem Umkehrschluss von §163a StPO, wo drinsteht, dass man verpflichtet ist auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Original von deuspluto hab letztens auch sowas bekommen und bisher nix zurückgeschickt. das was du zitiert hast stand bei mir aber auch nicht drin. Steht bei mir auch nicht als Zitat, ist halt nur der Verweis auf "§111 OWiG" bist du Zeuge oder bist du der Beschuldigte? guck mal in den threadtitel hmmm, ich weiß nicht ganz genau wie die grundlage von solchen briefen ist.

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Und wird dort klar, dass Du Dich nur nicht mehr erinnern willst - wie oben erkannt - wird man Dich vereidigen. Ab da winkt Dir ein Jahr Knast, wenn Du nichts spurst. Eien zeugenaussage ist Bürgerpflicht. Genau so wird das gesehen.

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