Anzahl Betriebsratsmitglieder - Betriebsratswahl - Forum Für Betriebsräte — Demenz: Wo Liegen Die Ethischen Themen? - Ethix Ethikberatung | Ethics Consultation

July 16, 2024, 8:34 pm

Hallo, ich bin 1-köpfiger Betriebsrat. Nachdem vor einem 3/4 Jahr 20% der Mitarbeiter-/innen betriebsbedingt gekündigt wurden (angeblich wegen Wirtsch. - u. Finanzkrise), haben wir nun einen Prozess eingeleitet, wobei über die Zukunft unseres Unternehmens an 2 bestimmten Terminen, mit einer dafür engagierten Moderatorin, debattiert werden soll. Kürzlich fand nun ein Vorgespräch mit der Moderatorin statt, indem der Arbeitgeber und die Abteilungsleiter ihre Zielvorstellungen mit der Moderatorin besprachen. Meine ausdrückliche, schriftliche Bitte um Teilnahme an diesem Vorgespräch wurde vom Arbeitgeber ignoriert. Meine Nachfrage bei einem Abteilungsleiter ergab, dass meine Teilnahme seitens des Arbeitgebers nicht erwünscht ist. Größe ist nicht entscheidend – Auch ein-köpfiger Betriebsrat hat Macht. Nun habe ich den Arbeitgeber um die Kontaktdaten der Moderatorin gebeten, damit ich ihr die Vorstellungen der Belegschaft mitteilen kann, was ich nur als fair erachte. In meinem Schreiben an den Arbeitgeber habe ich diesem (fairer Weise) schon in Kurzform diese Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter-/innen mitgeteilt.

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W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Haben gewählt es standen 2 Kandidaten zur Wahl. Der, der 2ter wurde war lang BR und GBR vorsitzender. Ist es möglich, wenn der gewählte nur die Stellvertreter Stelle annimmt, das der 2. den Vorsitz erhält? Drucken Empfehlen Melden 2 Antworten Erstellt am 27. 1 köpfiger betriebsrat map. 03. 2018 um 16:51 Uhr von BRHamburg Wenn man es streng nach dem Gesetz betrachtet, dann ist das nicht möglich. Erstellt am 27. 2018 um 16:59 Uhr von MaJoK Bei einem 1 köpfigen Betriebsrat gibt es keinen Stellvertreter, der 2. Kandidat ist dann das Ersatzmitglied. Ihr könnt doch nicht einfach die Wahl umkehren, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Arbeitnehmer Kandidat 1 zum Betriebsrat gewählt hat. Auch wenn Kandidat 2 schon mehr Erfahrungen hat. Er kann ja auch so mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten da er ihn ja vertreten muss bei Bedarf. Das wird immer dann sein, wenn der gewählte BR im GBR zu tun hat, dem er ja nun auch angehört.

Wenn der Betriebsrat aufgrund einer Listenwahl zustande gekommen ist, und wenn es nicht gelingt, sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag zu einigen, dann muss ein solcher Ausschuss ebenfalls nach den Regeln der Listenwahl gewählt werden ( § 27 Abs. 1 BetrVG). Die Übertragung der Rechte erfordert die Stimmenmehrheit aller Betriebsratsmitglieder (also nicht nur die Mehrheit der anwesenden) und sie muss schriftlich erfolgen (am besten geschieht das im Rahmen einer Geschäftsordnung – § 36 BetrVG). Das Gleiche gilt für den Widerruf dieser "Bevollmächtigung". Keinesfalls aber darf der Betriebsrat einem Ausschuss das Recht zum Abschließen von Betriebsvereinbarungen übertragen. Außerdem sollte es jedem Ausschuss zur Pflicht gemacht werden, im Betriebsratsgremium regelmäßig über seine Aktivitäten zu berichten! Betriebsratsgröße. Neben eventuell drohenden "Alleingängen" kann so auch vermieden werden, dass einzelne Betriebsratsmitglieder über Aktivitäten "des Betriebsrats" nicht Bescheid wissen. Für die das Recht auf Einsicht in die Unterlagen eines Ausschusses gilt § 34 Abs. 3 BetrVG) Sowie ein Betriebsrat mit Ausschüssen arbeitet (was sehr zu empfehlen ist), bedarf es einer guten Organisation (Informationen und Ideen dazu unter "Arbeitsplanung / -teilung").

Die Demenz-DSEI sollten daher für die Entwicklung von Empfehlungen (z. Klinischer Ethikkomitees) und für die Aus-, Fort- und Weiterbildung berücksichtigt werden. [1] Gleichweit S, Rossa M. Erster Österreichischer Demenzbericht. Wien: Wiener Gebietskrankenkasse; 2009. [2] Nuffield Council on Bioethics. Dementia: ethical issues. Cambridge: Cambridge Publishers; 2009. [3] Deutscher Ethikrat. Demenz und Selbstbestimmung: Stellungnahme. Berlin: Deutscher Ethikrat; 2012. [4] Strech D et al. The full spectrum of ethical issues in dementia care: systematic qualitative review. Br J Psychiatr 2013;202:400–6. Ethik und Demenz - Aktion Demenz. [5] Knüppel H et al. Inclusion of ethical issues in dementia guidelines: a thematic text analysis. PLOS Med 2013;10(8):e1001498. [6] Dorner T, Rieder A, Stein KV. Besser leben mit Demenz: Medizinische Leitlinie für die integrierte Versorgung Demenzerkrankter. Wien: Competence Center Integrierte Versorgung Wiener Gebietskrankenkasse; 2011.

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Für Österreich wurde die Medizinische Leitlinie für die integrierte Versorgung Demenzkranker[6] untersucht. Demenz und ethik mit. In ihr werden 12 DSEI explizit berücksichtigt und mit einer Empfehlung zum Umgang mit dem Problem versehen; weitere 2 DSEI werden zwar explizit angesprochen, aber keine Empfehlung abgegeben; 7 DSEI werden lediglich implizit thematisiert; und 10 DSEI bleiben gänzlich unberücksichtigt. Von den insgesamt für diese Studie herangezogenen 31 ethischen Themen zur Demenzversorgung werden in der österreichischen Leitlinie also gut zwei Drittel zumindest implizit problematisiert. Die in den Publikationen eingeschlagene Vorgehensweise, Krankheits-spezifische ethische Themen (DSEI) zu identifizieren und im Rahmen der Prinzipienethik zu systematisieren, kann als gutes Beispiel für die professionelle Berücksichtigung von Ethik in der klinischen Versorgung dienen. Der allgemeine Konsens, wonach Demenz mit zahlreichen ethischen Fragen und Problemen verbunden ist, erhält so eine praxisorientierte Schärfung.

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Soll der Umgang mit Menschen mit Demenz menschenwürdig sein, müssen wir diese als Personen wahrnehmen und dürfen sie nicht aus dem "Club der Personen" ausschließen. Wir müssen uns über unsere eigenen Ängste und Formen der Abwehr hinausbewegen. In Deutschland werden gegenwärtig jährlich mehr als 8 Millionen Patienten im Alter von über 65Jahren beispielsweise wegen eines Knochenbruchs, eines Harnwegsinfekts oder einer Lungenentzündung stationär behandelt. Deutscher ethikrat demenz. Von diesen Patienten leiden 40% an kognitiven Beeinträchtigungen und 20% an einer Demenz, was bei der Aufnahme in den wenigsten Fällen bekannt ist. Im Verlauf eines stationären Aufenthalts kommt es häufig zu einem "weiteren Selbstständigkeitsverlust", zur "Verschlechterung des kognitiven Status und zu einem vermehrten Auftreten problematischer Verhaltensweisen" – insbesondere sog. "herausforderndem Verhalten" (z. B. nächtliche Unruhe oder Verirren auf der Station sowie das Ablehnen von Nahrung) –, die oftmals eine wesentlich längere und mit hohen Kosten verbundene Aufenthaltsdauer zur Folge haben.

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Pflege zwischen Systemlogik und Lebenswelt Die Ursachen einer Verschlechterung des kognitiven Status und eines vermehrten Auftretens von klinischen und verhaltensbedingten Komplikationen sind unter anderem das Fehlen vertrauter Bezugspersonen, eine veränderte und unübersichtliche Umgebung, starre ökonomische, vorwiegend an den Krankenhausroutinen ausgerichtete Abläufe und nicht zuletzt das im "Spannungsfeld zwischen Systemlogik und Lebenswelt" gefangene ärztliche und pflegerische Personal. Das Bedrohliche im Antlitz der Demenz Insbesondere auf chirurgischen Stationen, in denen die prä- und postoperative Pflege im Vordergrund steht, wird das klinische Fachpersonal im Umgang mit Patienten mit Demenz nicht selten vor die zusätzliche Herausforderung gestellt, sich im pflegerischen Umgang mit den eigenen, meist unbewussten Ängsten konfrontiert zu sehen – und vor diesem Anblick zurückzuweichen. Hier ist vor allem die Angst zu nennen, selbst gebrechlich und in hohem Maß von anderen abhängig zu werden, die Angst vor einem sich über lange Zeit hinziehenden Sterbeprozess, die Angst vor dem Tod an sich, und vielleicht auch die Angst, das eigene Leben nicht bewusst genug gelebt zu haben.

Imago Hominis 2/3/2016: Demenz als ethische Herausforderung II

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