Die andere Gruppe lernte zum Teil auch anderes, wie ich hinterher im Gespräch mit meinem Mann Willi erfuhr. Man sollte sich also austauschen. Hier die Fotos der anderen Gruppe: Auf dem Schlossplatz. Vor einem Gebäude in der Hauptstraße. Hier ein Blick auf unsere schöne Orangerie im Schlossgarten. In einem historischen Innenhof in der Wasserturmstraße. Eine gelungene Abwechslung vor dem Kaffeetrinken, zu dem dann abschließend die Siegerehrung stattfand. Das Kuchenbuffet fand reißenden Absatz… Der Gastraum war voll bis auf den letzten Platz. Renate Aigner-Henschel, 2. GDL aus Erlangen, mit ihren beiden Helferinnen Eva und Tabea Gespannt wartet man bereits auf die Siegerehrung. So auch unser Bezirksschützenmeister Gerold Ziegler. Bogensport msb mittelfranken karte. Hier ein Blick auf die Trophäen. Zunächst aber begrüßt die Brigitte Loy-Hanke die anwesenden und dankt für die Teilnahme aller Sportschützinnen. Gerold Ziegler schließt sich an und begrüßt Ober-, Mittel- und Unterfranken mit ihren sportlichen Abordnungen und Ehrenamtsträgern.
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Rz. 43 Die aus eigenem Beschluss des Betriebsrats oder auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufenen außerordentlichen Betriebsversammlungen sind, wenn der Arbeitgeber einer Abhaltung während der Arbeitszeit nicht zustimmt, außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten (s. o. unter Rz. Auf Betriebsversammlungen zu verzichten ist grobe Pflichtverletzung. 10). In diesem Fall steht den Arbeitnehmern weder eine Vergütung für die Zeit der Teilnahme noch für etwaige Wegezeiten noch ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zu. Dies gilt auch dann, wenn die außerordentliche Betriebsversammlung in die persönliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers fällt. Dann ist der Arbeitgeber zwar zur Arbeitsbefreiung verpflichtet, der Arbeitnehmer verliert seinen Vergütungsanspruch jedoch ersatzlos. In Betrieben mit gleitender Arbeitszeit kann die Betriebsversammlung zwar während der Gleitzeit durchgeführt werden; denn diese ist nicht als betriebliche Arbeitszeit anzusehen. In diesem Fall darf die Zeit der Teilnahme aber nicht als Arbeitszeit gutgeschrieben werden.
gestellt werden? Erstellt am 25. 2008 um 13:49 Uhr von DonJohnson Den AG einzuladen ist eine MUß Vorschrift. Siehe dazu §43 Abs. 2 BetrVG "Der Arbeitgeber IST zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einZUladen" Außerdem wollt ihr und eure Kollegen doch hören was der zu sagen hat, oder? Zum Thema Betriebsversammlung gibt es auch Seminare, da werden einige Tricks gezeigt. 1.5.21 Was ist eine Abteilungsversammlung? Wann kann sie einberufen werden?. z. B. Arbeitgeber sitzt in der ersten Reihe mit dem Rücken zur Belegschaft, oder der AG redet als erstes dann kann das Gremiumim nachhinein auf die Dinge eingehen, der AG nicht mehr auf die Themen des Gremiums, wenn sie es nicht wünschen usw. Das "Kind" anders zu benennen wird euch nciht viel bringen, da auch das Abhalten von Betriebsversammlungen jedes Kalendervierteljahr eine Pflicht für den Betriebsrat darstellt. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Erstellt am 25. 2008 um 14:46 Uhr von nina Hallo, unser AG wird zu seinen Punkten eingeladen und verläßt ohne Murren das Feld, wenn er nicht meht dran ist.
Veranstalter und Hausherr bei Betriebsversammlungen ist nach den Paragraphen 42 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat. Der Arbeitgeber hat dort Rederecht (§ 43 Abs. 2), ist aber nicht Herr des Verfahrens. Wie wichtig diese Formalie ist, hängt vom gegenseitigen Verhältnis ab. Abteilungsversammlung ohne arbeitgeber in der. Je selbst- und machtbewusster der Betriebsrat ist, desto mehr wird er Betriebsversammlungen für seinen eigenen Auftritt nutzen – immerhin sind sie sein wichtigstes Forum, um der Belegschaft seine Arbeit im direkten persönlichen Kontakt darzustellen. Dazu gehört meistens auch ein Schuss Polemik gegenüber dem Arbeitgeber. Betriebsrat hat Hausrecht Es ist nützlich, die Rechtslage zu kennen, denn sie steckt den Rahmen für alles Weitere ab. Hier die wichtigsten Bestimmungen: § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung. (1) Die Betriebsversammlung besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs; sie wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen.
[6] Dabei ist in den Fällen der Teil- und Abteilungsversammlung bei der Bestimmung des Viertels – entgegen des Gesetzeswortlauts – von den wahlberechtigten Arbeitnehmern des Betriebsteils bzw. der Abteilung auszugehen. [7] Rz. 27 Zur Erreichung des Quorums für die Antragstellung dürfen die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Unterschriften sammeln. [8] Dadurch wird der Arbeitgeber nicht unzumutbar belastet. Insbesondere wäre das bestehende Initiativrecht der Arbeitnehmerschaft anderenfalls erheblich beeinträchtigt, weil die Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeit deutlich schwerer erreichbar sind. Zu dem Recht nach § 43 Abs. 3 BetrVG, eine Betriebsversammlung zu erzwingen, gehört zwangsläufig auch das Recht, die Antragstellung vorzubereiten. [9] Rz. Betriebsversammlung: Zu Gast im eigenen Haus. 28 Für den Ablauf der außerordentlichen Betriebsversammlung gelten die allgemeinen Grundsätze. Wie sich jedoch aus der systematischen Stellung ergibt, können weder Tätigkeitsbericht des Betriebsrats noch der Lagebericht des Arbeitgebers in der außerordentlichen Betriebsversammlung erstattet werden.
Er prüft hingegen nicht, ob die Durchführung der Betriebsversammlung aus seiner Sicht zweckmäßig erscheint. [2] Ist die Betriebsversammlung zur Beratung über den genannten Gegenstand nicht zuständig, muss der Betriebsrat die Einberufung ablehnen. 24 Ist die Betriebsversammlung zulässig, so hat der Betriebsrat die Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der von ihm beantragten Versammlung ist der Arbeitgeber nach § 43 Abs. 3 Satz 2 BetrVG rechtzeitig zu verständigen. Kommt der Betriebsrat ohne sachlichen Grund dem gestellten Antrag nicht innerhalb angemessener Frist nach, so stellt dies eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 Abs. 1 BetrVG dar. [3] Der Arbeitgeber kann aber auch in diesem Fall keineswegs im Wege der "Ersatzvornahme" die Betriebsversammlung selbst durchführen, sondern ist vielmehr auf den Rechtsweg verwiesen. 25 Umstritten ist, ob für die Einberufung zusätzlich besondere Gründe erforderlich sind.
W. A. F. Forum für Betriebsratswahlen Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Wir planen eine Betriebsversammlung, um uns bei den Mitarbeiter nach Ihren Anliegen, Sorgen und Nöten zu informieren. Da bekanntlich die Mehrheit der Mitarbeiter befangen ist, wenn der Arbeitgeber anwesend ist, würden wir die Betriebsversammlung gerne ohne Arbeitgeber abhalten. Ist das möglich? Wenn nicht, kann ich das "Kind" nur anderes deklarieren? Wie wird das Problem in anderen Unternehmen gehandhabt? Danke vorab schon für Antworten, heike01 Drucken Empfehlen Melden 10 Antworten Erstellt am 25. 01. 2008 um 13:49 Uhr von Mona-Lisa @heike, " planen eine Betriebsversammlung.... " wieviel hattet ihr denn letztes Jahr? ;-) Dein Problem kennen viele Betriebsräte, leider! Den AG müsst ihr zu jeder Betriebsversammlung einladen, da kommt ihr nicht drumherum. Er hat das Recht, daran teilzunehmen. Aber warum schreibt ihr nicht den Zusatz auf die "Einladung zur Betriebsversammlung" (für die Kollegen im Betrieb) den Hinweis, dass Fragen an den AG auf Wunsch vom Betriebsrat (anonym! )
Hat Ihr Betrieb allerdings einen Betriebsrat, finden auch in Ihrem Unternehmen regelmäßig Betriebsversammlungen statt. Das bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in den §§ 42 bis 46. Danach organisiert und beruft Betriebsversammlungen Ihr Betriebsrat ein. Versammlungsleiter ist dessen Vorsitzender; er übt auch das Hausrecht während der Versammlung aus. Müssen alle Mitarbeiter Ihres Betriebes auf der Versammlung zugegen sein? Grundsätzlich ja. Es soll eigentlich eine Vollversammlung aller Arbeitnehmer eines Betriebes sein. Wenn wegen der Eigenart Ihres Betriebes eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum selben Zeitpunkt nicht möglich ist z. B. bei Schichtarbeit, kann Ihr Betriebsrat Teilversammlungen einberufen, in besonderen Fällen sogar Abteilungsversammlungen. Nach dem Gesetz: muss Ihr Betriebsrat eine Betriebsversammlung pro Kalendervierteljahr einberufen, dort seinen Tätigkeitsbericht vorlegen und erläutern, können auf der Versammlung sämtliche Themen erörtert werden, die betriebliche Belange betreffen.