Dr. Gabriele Ress - Kontakt: Bgb At Klausur Bestehen

July 6, 2024, 3:11 pm

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Hallo, ich befinde mich momentan im 2 Semester des Jurastudiums. Dadurch, dass ich die BGB AT Klausur im ersten Semester nicht mitgeschrieben habe, musste ich es jetzt im 2. Schreiben. In der Prüfung gab es 2 Fälle. Zum einen die Minderjährigkeit, zum anderen die Stellvertretung. Aufgrund meiner unkontrollierbaren Nervosität habe ich leider die Prüfung falsch begonnen. Bei der Minderjährigkeit ging es um die Herausgabe des Geldes nach §812. Dementsprechend wäre §812 auch meine Anspruchsgrundlage. Ich dachte nur in der Prüfung, da immer Vertragliche Ansprüche zuerst kommen, prüfe ich erst §433. Somit habe ich erst einen Kaufvertrag geprüft, dann die Minderjährigkeit, dann die Anfechtung und dann erst §812 geprüft. Im zweiten Teil habe ich mich bei der Vertretungsmacht geirrt. So, jetzt meine Frage. Besteht die Möglichkeit, dass ich die Prüfung trotzdem bestanden habe? Angst Bgb-AT Klausur nicht bestanden zu haben.. - Jurawelt-Forum. Und wird berücksichtigt, dass ich jetzt im zweiten Semester bin und mir solche Fehler nicht unterlaufen dürften. Ich selbst kann das nicht einschätzen, aufgrund meiner mangelnden Erfahrung.

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Ohne Rechtsgrund: Du sagst die Anfechtung war > wirksam (Kaufvertrag also rückwirkend > unwirksam)=> Somit kein Rechtsgrund > > Es besteht ein Anspruch auf KP-Rückzahlung gem. > § 812 I S. > > Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das > Verpflchtungs- und Verfügungsgeschäft von > einander unabhängig sind. Bedeutet: K wird nicht > dadurch Eigentümer, dass er von V eine Sache nur > kauft. Der Kandidat verwechselt das Trennungs- und das Abstraktionsprinzip und erhält 0 Punkte... Re: Klausur BGB AT Also, um Missverständnisse zu vermeiden. @Chefkoch Ich habe sehr wohl den Paragraphen ganz genau zitiert. Mein Fehler, ich habe es in diesem Forum vorhin nicht getan. Außerdem hab ich den Fall auch meines Erachtens nach richtig gelöst. Bgb at klausur bestehen paris. Erst §985, als er nicht durchging, da die Übereignung gem. §929(ich nenne jetzt wirklich keine Absätze, mein BGB liegt weit weg) schon wirksam war. Als nächstes §812 und bei dem Tatbestand "ohne rechtlichen Grund" habe ich den Werkvertrag geprüft der wirksam war, aber ex tunc nichtig wegen Anfechtung.

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Außerdem ist bei Willenserklärung oft deren Inhalt problematisch, insbesondere, wenn sich der erklärte Inhalt nicht mit dem wirklich Gewollten deckt oder zwischen zwei Vertragsparteien nicht übereinstimmt. Dann ist unter Umständen gar kein Rechtsgeschäft zu Stande gekommen oder man kann es im Nachhinein wieder aus der Welt schaffen. Was letztendlich gewollt ist, muss immer anhand der Auslegung (§§ 133, 157, 242 BGB) ermittelt werden und ist meist nicht ganz einfach. Hier gilt es ein Fingerspitzengefühl dafür zu entwickeln, was mit Aussagen im Sachverhalt wirklich gemeint ist. Willenserklärungen können nicht nur persönlich abgeben oder entgegen genommen werden. Das würde den Rechtsverkehr doch erheblich erschweren. Dem entgegnet man mit dem Stellvertretungsrecht (§§ 164 ff. BGB). Hier gilt es zwischen Stellvertretern, die eine eigene Erklärung in fremden Namen abgeben und bloßen Boten, die lediglich eine fremde Erklärung übermitteln, abzugrenzen. Tipps zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung - Strafrecht AT (Klausuren) - Juristischer Gedankensalat. In der Ausbildung oft und gerne geprüft ist § 179 BGB, der den Fall regelt, dass jemand ohne Berechtigung, also ohne Vertretungsmacht für oder im Namen eines anderen auftritt.

Hallo an alle die dies hier lesen. Ich befinde mich in der 2. Woche und habe mich vorerst entschieden mir Lehrbüchern zu lesen. Ich habe mir schon einige Buchempfehlungen von meinem Prof angeguckt, welche ich euch unten darstellen werde. Was ist eure Erfahrung mit den einzelnen Büchern? Vielen Dank! − Boecken, Winfried: BGB – Allgemeiner Teil, 3. Aufl., Kohlhammer, Stuttgart 2019 − Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeiner Teil des BGB, 45. Aufl., Vahlen, München 2021. − Faust, Florian: Bürgerliches Gesetzbuch – Allgemeiner Teil, 7. Aufl., Nomos, Baden-Baden 2020. − Köhler, Helmut: BGB – Allgemeiner Teil: Ein Studienbuch, 45. Aufl., C. H. Beck, München 2021. Bgb at klausur bestehen park. − Leipold, Dieter: BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil, 10. Aufl., Mohr Siebeck, Tübingen 2019. − Medicus, Dieter/Petersen, Jens: Allgemeiner Teil des BGB, 11. F. Müller, Heidelberg 2016. − Schwab, Dieter/Löhnig, Martin: Einführung in das Zivilrecht mit BGB – Allgemeiner Teil, Schuldrecht Allgemeiner Teil, Kauf- und Deliktsrecht, 20.

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