Verwaltungslehrgang 1 Voraussetzungen Nrw

July 2, 2024, 12:38 pm

Tarifbeschäftigte von Kommunalverwaltungen, die nicht über eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen und/oder die Erste Verwaltungsprüfung als Voraussetzung für eine entsprechende Eingruppierung ablegen müssen. Der Besuch des Basislehrgangs (150 Unterrichtsstunden) ist eine einführende Weiterbildung und soll in Verbindung mit Trainingsmaßnahmen in der Praxis und Fachfortbildungen eine Aufgabenübertragung und Eingruppierung entsprechend der tariflichen Wertigkeit der Tätigkeit im Bereich der Entgeltgruppen 5 bis 9a ermöglichen (s. KAV-Newsletter 047/19) Der Besuch des Aufbaulehrgangs (400 Unterrichtsstunden) erfolgt optional, ist auch zeitversetzt möglich und schließt mit der Prüfung zum / zur Verwaltungswirt/in ab (s. KAV-Newsletter 047/19). Verwaltungslehrgang I – S.I.N.N. Beide Lehrgänge einschließlich der o. g. Prüfung werden anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplans für den Verwaltungslehrgang I durchgeführt.

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150 Unterrichtsstunden einschließlich der 2 Leistungsnachweise in Blockform oder an zwei Tagen in der Woche. 400 Unterrichtsstunden einschließlich der Leistungsnachweise in Blockform oder an zwei Tagen in der Woche. Die Institutsferien entsprechen grundsätzlich den allgemeinen Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Grundlage bildet die Prüfungsordnung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I) in der zu Beginn des Lehrgangs geltenden Fassung. Bergisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung Obergrünewalder Str. 27, 42103 Wuppertal Telefon: 0202 / 563-3045 oder 0202 / 563-3046 Anmeldungen durch Institutsträger: 1. 050. - € je Teilnehmer/in zu Beginn des Lehrgangs Anmeldungen durch sonstige Kunden: 1. 210. - € je Teilnehmer/in zu Beginn des Lehrgangs Anmeldungen durch Institutsträger: 2. 700. - € je Teilnehmer/in zu Beginn des Lehrgangs Anmeldungen durch sonstige Kunden: 3. 100. Verwaltungslehrgang 1 voraussetzungen nrw 10. - € je Teilnehmer/in zu Beginn des Lehrgangs Basislehrgang: entfällt Aufbaulehrgang: Anmeldungen durch Institutsträger: Schriftliche Prüfung: 140.

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20 Minuten) Der Lehrgangspunktwert (Lehrgangsklausuren) wird mit 30% bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses berücksichtigt. Aktuelle Lehrgansangebote

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Vielen Dank vorab für die Hilfe. Da der AI und der AII in der Regel in den Studieninstituten, die von den Kommunen getragen werden, stattfinden, ist nur dort ein Lehrgang möglich. Leider kann man sich dort nicht selbst anmelden, sondern muss von "seiner" Kommune geschickt werden. Das ist aber nicht richtig. In Karlsruhe z. B. kannst du dich selbst zum Angestelltenlehrgang anmelden, musst nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen!!! Verwaltungslehrgang 1 voraussetzungen new jersey. Als Fernlehrgang geht es nicht, man kann sich aber in verschiedenen Institutionen selber auf eigene Kosten anmelden.

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Ist es möglich, den 1. Angestelltenlehrgang im Rahmen eines Fernlehrganges / Fernstudiums durchzuführen? Ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen. (Auszug aus einer Mailanfrage an) Hallo und Guten Abend, dieses Thema interessiert mich auch sehr. Habe im Internet gestöbert, leider bin ich da bisher noch nicht auf die Möglichkeit gestossen den Angestelltenlehrgang I per Fernstudium aneignen zu können. Wäre sehr über diesbezügliche Informationen dankbar. Hallo, ich arbeite zurzeit im öffentlichen Dienst in Sachsen. Bin da so reingerutscht, habe aber in eine andere Richtung studiert. Würde jetzt gerne eine Fernstudium als Verwaltungswirtin nachholen. Habe aber im Internet dazu nichts gefunden. Weiß jemand wo man so ein Fernstudium machen kann. Verwaltungslehrgang 1 voraussetzungen nrw.de. Vielen Dank für Eure Antwort Auch mich würde das Thema, den Angestelltenlehrgang I als Fernstudium durchzuführen, sehr interessieren. Während meiner Internet-Recherche habe ich leider keinen Beitrag gefunden. Ebenfalls interessieren würde mich, ob ich alternativ ein Fernstudium als Verwaltungswirtin durchführen kann?

richtet sich an Mitarbeiter*innen der Kommunalverwaltung, die über keine abgeschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Die Weiterbildung ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Die Dauer des Lehrgangs beträgt etwa eineinhalb Jahre (596 Unterrichtsstunden) und besteht aus einem Basislehrgang (164 Unterrichtsstunden) und einem Aufbaulehrgang (432 Unterrichtsstunden). Der Unterricht findet an zwei Vormittagen pro Woche im Studieninstitut statt. Der Verwaltungslehrgang I endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung. Die Prüfungsordung und den Lehrplan finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung unter. Ansprechpartner*innen sind die Mitarbeiter*innen der Ausbildungsabteilung des SEL. Verwaltungslehrgang I | Studieninstitut Soest. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 02362 9191-15.

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