Urteil Bad Segeberg

July 4, 2024, 11:37 pm

Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema "Amtsgericht Bad Segeberg" finden Sie mit unserer Suchfunktion. » Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 13. 04. 2015 - 17 C 230/14 - Werkvertrag über Renovierung einer Treppe kann wirksam widerrufen werden Verbraucher steht Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung zu Beauftragt ein Verbraucher in seiner Wohnung eine Handwerksfirma mit einer Treppenrenovierung, so kann er den Werkvertrag mit der Firma wirksam widerrufen. Der Verbraucher kann in diesem Fall die geleistete Anzahlung zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 vereinbarte eine Verbraucherin mit einem Mitarbeiter einer Handwerksfirma in ihrer Wohnung die Renovierung einer in ihrem Wohnhaus befindlichen Treppe. Die Renovierung sollte im Januar 2015 stattfinden. Beschluss 17 C 285/18 Amtsgericht Bad Segeberg vom 10.12.2018 im Volltext mit Referenzen und Zitaten bei ra.de. Dazu sollten unter anderem individuell nach Maß hergestellte, nicht vorgefertigte Teile verwendet werden. Die Verbraucherin leistete eine Anzahlung in Höhe von 150 EUR.

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2011 - 17a C 78/11, Juris, Tz. 30, m. w. N. ). LG Itzehoe, 23. 04. 2014 - 6 O 416/13 Gaslieferungsvertrag - Nachforderung nach Abrechnung auf Grundlage von …

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