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June 2, 2024, 11:05 pm

Es darf auch niemand seinen Nachbarn Vorschriften machen, zu welchen Tageszeiten sie kochen dürfen oder mit welchen Gewürzen. Wenn die Geruchsbelästigung allerdings erheblich ist, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Grillen Das Oberlandesgericht Oldenburg befasste sich mit der zumutbaren Belästigung durch Grillgerüche und stellte in seinem Urteil vom 29. Juli 2002 (Az 13 U 53/02) fest, das Mieter viermal im Jahr nächtliches Grillen bis 24 Uhr hinnehmen müssten. Was tun bei Geruchsbelästigung? Zunächst ist festzustellen, ob ein Geruch nur störend und unzumutbar ist. Geruchsbelästigung durch pferde. Kriterien für die Beurteilung von Gerüchen sind dabei unter anderem Ort, Zeit, Häufigkeit und Dauer des Auftretens, aber auch die Intensität, das soziale Umfeld und die Akzeptanzbereitschaft des Betroffenen. Hat der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags oder bei dessen letzten Verlängerung die Umstände der Belästigung schon gekannt, etwa weil klar war, dass ein Restaurant im selben Haus oder in der Nähe ist, dann hat der Mieter kein Recht, eine Mietminderung wegen Geruchsbelästigung geltend zu machen.

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Landgericht Nürnberg-Fürth Az. : 13 S 4436/95 Verkündet am 22. 08. 1995 Vorinstanz: AG Erlangen – Az. : 3 C 2258/94 Das Landgericht Nürnberg-Fürth, 13. Zivilkammer erläßt wegen Duldung aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. 07. 1995 folgendes ENDURTEIL I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 12. 04. 1995 – Az. 3 C 2258/94 – aufgehoben. II. Die. Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, auf der östlich des Grundstücks des Klägers H: ( 33) gelegenen Fläche von ca. 6 m x 15 m im südlichen Bereich ihres Grundstücks H 35 ( 34) Pferde zu halten bzw. halten zu lassen. III. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gem. Ziffer II wird der Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 50. 000, — DM ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu l Monat angedroht. IV. Von den erstinstanzlichen Kosten haben der Kläger 1/4 und die Beklagte 3/4 zu tragen. Geruchsbelästigung durch pferde das. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem.

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Die Beklagte führt selbst aus "In der Regel "halten sich auf dem … Platz maximal 2 Pferde auf" (S. 3 der Klageerwiderung) bzw. "Es halten sich vorübergehend das eine oder andere Pferd auf dem Grundstück auf (S. 2 des Schriftsatzes vom 17. 95). Außerdem zeigen ersichtlich zu verschiedenen Zeitpunkten gefertigte Lichtbilder zwei oder drei Pferde auf der Teilfläche. Bei dem Begriff der Tierhaltung im nachbarlichen Immissionsrecht kann nicht auf haftungs- oder steuerrechtliche Definitionen zurückgegriffen werden. Entscheidend ist vielmehr, daß sich die Pferde nicht ganz kurzzeitig (minutenlang) auf der Teilfläche dort aufhalten und auch nicht -nur gelegentlich zu besonderen Maßnahmen (Waschen, tierärztlicher Augenschein o, dgl. So riechen Pferde - Geruchssinn und Flehmen. ) dorthin geführt werden. Bleiben sie mehrfach dort sich selbst überlassen oder wird die erforderliche tägliche Bewegung dort vollzogen, dann werden sie auch mit auf diesem Teil des Grundstücks gehalten. d) Unter Berücksichtigung aller Umstände wertet die Kammer die von den Pferden ausgehende Störung als wesentliche Beeinträchtigung, nämlich als solche, die von einem "Durchschnittsmenschen" nicht "kaum noch empfunden wird" (vgl. Bayer/Lindner/Grziwotz (B/L/G), Bayerisches Machbarrecht, 2.

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Dieser Lärm ist dann geeignet das Wohlbefinden normal empfindlicher Menschen zu stören. Auch ist ein tägliches vier stündiges Klavierspielen grundsätzlich wohl nicht als ortsüblich anzusehen. Es ist bei der Prüfung, ob die ortsübliche Benützung der benachbarten Wohnung beeinträchtigt ist auf den Einzelnen abzustellen und Interessensausgleich zwischen den Nachbarn herzustellen. Besonderen Schutz genießen Samstage, Sonntage und Feiertage, die diesen typischen Erholcharakter aufweisen. Sonderfall Tiere: Bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tieren geht es zumeist um Belästigungen durch Lärm (Hunde, Hähne, Papageien, Frösche usw. Geruchsbelästigung durch pferde 7. ) durch Geruchs- sowie Verunreinigung durch Tierkot (Kühe, Pferde, Schweine, Katzen, usw. ). Folgende Beispiele sollen Anhaltspunkte für das Vorliegen unzulässiger Emissionen geben: Ein Nachbar muss die Tierhaltung jenseits seines Zaunes dulden, sofern es dadurch nicht zu einer das gewöhnliche Maß übersteigende Störung kommt, welche die ortsübliche Belastung des Nachbargrundstückes wesentlich beeinträchtigt.

In einem Fall von Austritt von Abwasser, das aus dem Badezimmer heraus auch einen Teil der Wohnung überschwemmt, erkannte das Amtsgericht Groß-Gerau eine Mietminderung von satten 38 Prozent zu (Urteil vom 19. Juli 1979, Az 21 C 1336/78). Stammt der Gestank aus einer städtischen Kläranlage, darf der Mieter die Miete angemessen mindern oder auch fristlos kündigen (Landgericht Augsburg, Urteil vom 1. Pferdehaltung - Verbot durch Nachbarn möglich?. Februar 1984, Az 7 S 4332/83). Speisegerüche durch Gewerbebetrieb Eine Mieterin, die sich über unangenehme Gerüche aus einer Bäckerei im selben Haus beschwert hatte, bekam vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten fünf Prozent Mietminderung zugesprochen (Urteil vom 16. Januar 2007, Az 6 C 327/06). Geruchsbelästigungen durch eine Pizzeria im Nachbarhaus berechtigt zu einer Mietminderung in Höhe von zwölf Prozent (Amtsgericht Köln, Urteil vom 19. September 1989, Az 208 C 246/89). Kochen Speisegerüche durch normales Kochen in der Wohnung müssen von anderen Mietern als typische Folgen der Wohnnutzung toleriert werden.

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