Steuerbescheid &Quot;Verwendung Des Guthabens&Quot;

July 1, 2024, 9:57 am

Personen, die gemäß § 44 Gesamtschuldner sind, sind nicht Gesamtgläubiger eines Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2. Erstattungsberechtigter ist der Gesamtschuldner, auf dessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist. Da jeder Gesamtschuldner die gesamte Leistung schuldet, ist regelmäßig davon auszugehen, dass er nur seine eigene Schuld tilgt. Ist aber erkennbar für gemeinsame Rechnung der Gesamtschuldner geleistet worden, so sind diese nach Köpfen erstattungsberechtigt. Was bedeutet dieser Satz im Bescheid des FA?. Das Finanzamt kann - abweichend von § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG - eine Erstattung nicht beliebig an einen Ehegatten mit schuldbefreiender Wirkung erbringen, wenn es erkennt oder erkennen musste, dass der andere Ehegatte damit aus beachtlichen Gründen nicht einverstanden ist; in diesem Fall kann das Finanzamt mit schuldbefreiender Wirkung nur an den materiell erstattungsberechtigten Ehegatten auszahlen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine kostenlose Nachfrage gerne zur Verfügung. Sie können dann gerne Ihren geänderten Text hier angeben.

  1. Was bedeutet dieser Satz im Bescheid des FA?
  2. Steuerbescheid "Verwendung des Guthabens"

Was Bedeutet Dieser Satz Im Bescheid Des Fa?

Discussion: Was bedeutet "Verrechnung des Restguthabens"? (zu alt für eine Antwort) Nach langer Wartezeit (im April 2005 die Einkommensteuerklärung für 2004 abgegeben, Bescheid gestern erhalten mit Datum vom 15. 09. 2005 - gut 5 Monate) habe ich meinen Steuerbescheid 2004 erhalten! Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines Steuerberaters überein, ich habe gut 10. Steuerbescheid "Verwendung des Guthabens". 000 EUR Erstattungsanspruch (durch Verluste nach §17 EStG entstanden). Was mich nur stutzig macht: Im Bescheid steht nicht explizit, das dieser Betrag meinem Konto gutgeschrieben wird, sondern folgender Satz: Zitat: "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf Ihr Konto erstattet, sofern er mindestens einen Euro beträgt. " Was hat das zu bedeuten? Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies zu sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist doch aber wohl nicht rechtens, oder?

Steuerbescheid &Quot;Verwendung Des Guthabens&Quot;

Hier in Berlin passiert das so etwa innerhalb von zwei Wochen. Matthias -- Matthias Köhler Film- und Fernsehproduktion Am Sun, 18 Sep 2005 10:49:43 +0200, schrieb "Dino Conte" Post by Dino Conte Das Ergebnis stimmt auf dem Cent genau mit der Berechnung meines Steuerberaters überein, Toll so ein Steuerberater, nicht? Post by Dino Conte ich habe gut 10. Genaugenommen entsteht der Erstattungsanspruch aufgrund zu hoher Vorauszahlungen, nicht aufgrund von Verlusten:-) Post by Dino Conte Was hat das zu bedeuten? Der Sachbearbeiter der den Bescheid erlässt hat keine Ahnung, wie Dein Steuerkonto aussieht. Dafür ist die Finanzkasse zuständig, die jetzt prüft, ob etwaige Gegenforderungen (Umsatsteuer, Kfz-Steuer o. ä. ) bestehen. Du solltest das Geld innerhalb der nächsten zwei Wochen auf Deinem Konto haben, wenn das FA nicht mit Gegenforderungen aufrechnet. Post by Dino Conte Bekomme ich nun das Geld, und dies ist der übliche Behördenunsinn, mir dies zu sagen, oder wird der Betrag "auf Eis" gelegt, für die EK 2005 - dies ist doch aber wohl nicht rechtens, oder?

Kann m. E. aufgrund verschiedener technischer und rechtlicher Abläufe auch gar nicht so gehen. Aber ich verstehe auch nicht, warum man eine Abtretung "privater Natur" vornimmt. Das regelt man doch privat. Dann hättest Du Dein Geld schon dreimal. #5 Ich finde es halt nur klasse dass 2 Wochen lang nach dem Bescheid gar nix passiert. Tja, dann warte ich mal ab, der Steuerzahler hats ja dicke Na, wenn Du so argumentierst, kann man natürlich auch fragen, warum Du Deine Erklärung erst so spät abgegeben hast... #6 Die wurde ja nicht durch mich eingereicht, sondern durch den Herrn der mir damals privat daa Dahrlehen gegeben hat. Naja, das es dauert da kann man nun nichts dran machen, ich verstehe halt nur nicht warum mir eine Sachbearbeiterin sagt das ein etwaiger Betrag welcher über die Abtretung hinaus geht autom. mit dem Bescheid überwiesen werden würde, die zweite sagt wieder nicht, und Auskunft wohin das jetzt noch zur Bearbeitung muss da erntet man nur kopfschütteln. Also wenn wir das als IT-Berater bringen würden dann wäre ganz schnell Ende im Projekt Naja, nix für ungut, danke für eure Antworten

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