Dass eine solche von den Behörden nicht in Betracht gezogen wurde, weil diese Verwandte (Großmutter) als politisch unzuverlässig galt, stellt einen sachfremden Zweck der Einweisung selbst dar. III. 11 Die Kostenentscheidung folgt aus § 14 Abs. 1 StrRehaG, die Auslagenentscheidung aus § 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 StrRehaG i. V. m. § 473 StPO. /quote]
Rehabilitierung von DDR-Unrecht Das Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG) regelt u. a. die nachträgliche Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen der DDR. Diese Entscheidungen können vor allem dann aufgehoben werden, wenn sie der politischen Verfolgung gedient haben oder die angeordneten Rechtsfolgen des Urteils in grobem Missverhältnis zu der zu Grunde liegenden Tat standen. Die Entschädigung beträgt 306, 78 € für jeden angefangenen Kalendermonat einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer in Höhe von 330, 00 € zu erhalten (sogenannte Opferpension). Wer durch die Haft eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, kann zudem eine Beschädigtenversorgung beantragen. Anträge: Landesbeauftragte für MV. Soweit eine Entscheidung aufgehoben wird, besteht ein Anspruch auf Erstattung gezahlter Geldstrafen, Kosten des Verfahrens und notwendiger Auslagen.
Die dort erteilte Bescheinigung ist beim jeweiligen Renten-versicherungsträger einzureichen. Dem Antragsformular sind die Strafrechtliche Rehabilitierungsbescheinigung oder die Häftlingshilfebescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG sowie die Geburtsnachweise der Kinder beizufügen. DDR-Unrecht. Das Antragsformular finden sie hier oder unter der Rubrik "Formulare". Weitere Auskünfte erteilen wir in der telefonischen Sprechzeit der Bürgerberatung oder per Post oder E-Mail. Änderungen der Rehabilitierungsgesetze 2019 Die folgende Übersicht informiert Sie über die Änderungen und gibt Hinweise, was diese gegebenenfalls für Sie bedeuten. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte in den telefonischen Sprechzeiten an die Bürgerberatung oder senden Sie uns eine Mailanfrage. Die Verbesserungen betreffen: die Erhöhung von monatlichen Unterstützungsleistungen für ehemalige politische Häftlinge auf 330 €. Diejenigen, die die Leistung nach § 17a StrRehaG, die sogenannte Opferrente, bereits erhalten, brauchen nicht aktiv werden.
Da Madaus und seine Anwälte jedoch mehrere hundert Seiten sehr umfangreicher Verfahrensakten eingereicht hatten, und weil sie mit umfassender Argumentation zur entscheidungserheblichen Frage nach der Rechtsnatur der Enteignung eine andere Auffassung vertraten als in der Rechtsprechung bis dahin üblich, beraumte das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 19. August 2008 an. Die Anwälte, die das offenbar schon als halben Sieg werteten, veröffentlichten daraufhin im Juli eine Presseerklärung, in der es u. a. Antrag auf strafrechtliche rehabilitierung ddr heimkinder in 2. hieß: "Dabei werden die beiden Rechtsvertreter von Herrn Dr. Madaus eingehend auch mündlich darlegen, was sich im Rahmen der 'Wirtschaftsreform' tatsächlich abgespielt hat und daß die bisherige Form der Aufarbeitung dieses Unrechts keinen Bestand mehr haben kann. Neben der Erörterung neuer juristischer Fragestellungen wird die mündliche Verhandlung damit auch ein wichtiges Stück Zeitgeschichte aufdecken, da die damaligen Verfolgungen weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden. "
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