In den letzten Jahren war die steuerliche Behandlung von ausgefallenen Gesellschafterdarlehen ein viel diskutiertes Thema. Insbesondere gab es auf dem Gebiet der Rechtsprechung einige Wendungen. Die letzte Änderung war die Einführung des § 17 Abs. 2a EStG, welcher erstmals auf Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31. 7. 2019 anzuwenden ist. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist diese Regelung jedoch auch auf Veräußerungen vor dem genannten Zeitpunkt anwendbar. [1] Nachfolgend ist die Entwicklung der Reihe nach dargestellt. Soweit die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens durch die Gesellschaft nicht mehr möglich ist, begehrt der Gesellschafter grundsätzlich die Berücksichtigung des eingetretenen Verlusts in seiner privaten Sphäre. Dies erfolgte vor dem 27. 9. Eigenkapitalersetzendes darlehen steuerliche behandlung hilft wirklich. 2017, indem der ausgefallene Darlehensbetrag die Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile erhöhte. Somit war im Fall der Veräußerung oder Abwicklung der Gesellschaft ein geringerer Gewinn nach § 17 EStG zu versteuern.
Damit sei die traditionelle Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen hinfällig. In der Literatur herrscht die Meinung vor, dass die Grundsätze dieses Urteils auch auf den Ausfall bzw. den Verzicht von Gesellschafterdarlehen anzuwenden sein dürften (Ott, DStZ 2019, 412, Stenert/Selle, Ubg 2018, S. 183; Moritz/Strohm, DB 2018, S. 88). Während zum Ausfall einer Darlehensforderung noch die Revision zum Urteil des FG Köln vom 18. 01. 2017 (Az. 9 K 267/14) anhängig ist (Az. X R 9/17), hat der Bundesfinanzhof inzwischen – entgegen der Verwaltungsauffassung in Rz. 61 des BMF-Schreibens vom 18. 2016 – die Anwendung des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG und des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b i. m. Eigenkapitalersetzendes darlehen steuerliche behandlung frankfurt. Satz 2 EStG bei einem Verzicht auf den nicht werthaltigen Teil einer Darlehensforderung grundsätzlich bejaht (Urteil v. 06. 08. 2019, VIII R 18/16). Voraussetzung ist allerdings, dass der Steuerpflichtige für den nicht werthaltigen Teil der Forderung Anschaffungskosten getragen hat (was im Urteilssachverhalt nicht der Fall war).
Demnach gelten u. a. Darlehensverluste sowie Ausfälle von Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen explizit als nachträgliche Anschaffungskosten, soweit die Gewährung des Darlehens oder dessen Stehenlassen in der Krise der Gesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Der neue § 17 Abs. 2a EStG gilt grundsätzlich bereits ab dem 31. 2019. Gesellschafter können daher aufatmen. Steuerliche Beurteilung des Ausfalls eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen – alles auf Anfang? | Steuerblog www.steuerschroeder.de. Abweichend von der genannten Rechtsprechung aus dem Sommer 2017 sind Darlehensverluste künftig wieder gewinnmindernd im Rahmen des § 17 EStG zu berücksichtigen; auch wenn das Darlehen nach den Grundsätzen des MoMiG zu behandeln ist. Eigen- und Fremdkapital werden steuerlich mithin wieder gleichbehandelt. Die neue Definition der Anschaffungskosten gilt erfreulicherweise auch für Kleinanleger mit einer Beteiligung von weniger als 10%. Etwaige Übergangsprobleme in der Praxis Auf Antrag kann der Steuerpflichtige die Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG auch für Altfälle anwenden. Betroffene sollten jedoch beachten, dass keine Pflicht besteht, die Neuregelung auch für Altfälle anzuwenden.
Beraterhinweis: Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Weise vorstehend skizzierte Neuregelungen im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die Änderungen hätten Licht und Schatten: Einerseits würden kapitalersetzende Darlehen, soweit sie von der von der nunmehr neu einzuführenden Fallgruppen erfasst sind, jedenfalls im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens mit 60% abzugsfähig sein. Bundesfinanzhof | Verluste aus eigenkapitalersetzenden Darlehen und Bürgschaften. Ein 100%iger Abzug im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen wäre hingegen verwehrt. Generell sind allein fiskalisch motivierte Nichtanwendungsgesetze, wie sie in § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG-E angedacht sind, geeignet, die Systematik des Rechts sowie die Autorität und damit Akzeptanz der Rechtsprechung zu unterwandern; sie sind uE abzulehnen. Der Verstoß gegen die Systematik des Gesetzes und das Leistungsfähigkeitsprinzip zeigt sich vorliegend darin, dass bei Forderungen eine Asymmetrie zwischen steuerbaren Veräußerungsgewinnen und Veräußerungsverlusten geschaffen wird. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Partner Partner
Gültig ist die Vorschrift unabhängig vom Zeitpunkt der Darlehenshingabe für alle Veräußerungen bzw. Auflösungen von Kapitalgesellschaften, die nach dem 31. 2019 erfolgt sind (§ 52 Abs. 25a EStG). Auf Antrag kann die Neuregelung sogar auf Fälle angewendet werden, bei denen die Veräußerung vor dem 31. 2019 erfolgt ist. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. 2019 wurde außerdem eine neue Verlustabzugsbeschränkung im Bereich des § 20 Abs. 6 S. 6 EStG für Darlehensverluste aufgenommen, die nach dem 31. 2019 entstehen. Danach dürfen Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. Eigenkapitalersetzendes darlehen steuerliche behandlung und. § 20 Abs. 1 EStG, der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. 1 EStG auf einen Dritten oder einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. 1 EStG nur i. H. v. 000 € mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können je Folgejahr bis zur Höhe von 10.