Spätester Behandlungsbeginn Physiotherapie

June 30, 2024, 4:51 pm

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist für den Beginn einer physiotherapeutischen Behandlung in der Heilmittel-Richtlinie bis Ende September verlängert – und zwar von bislang 14 auf 28 Kalendertage. Das bedeutet, dass für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung begonnen werden kann, sofern der Arzt keine andere Angabe im dafür vorgesehenen Verordnungsfeld gemacht hat. Abrechnungstipp: Behandlungsbeginn - up|unternehmen praxis. Sonderregelungen laufen aus Die meisten bürokratischen Erleichterungen, die die GKV im Zuge der Corona-Pandemie eingeräumt hatte, laufen hingegen zum 30. Juni 2020 endgültig aus ( siehe Meldung "Corona-Sonderregeln gelten nur noch bis Ende Juni"). Das betrifft zum Beispiel die geänderten Regelungen zu Unterbrechungsfristen, zu eigenständigen Änderungen von nicht richtlinienkonformen Angaben auf der Verordnung durch den Heilmittelerbringer und zu Videobehandlungen. Details zu den auslaufenden GKV-Sonderregeln finden IFK-Mitglieder im Merkblatt "Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber" (M26), in dem auch das offizielle Anschreiben der GKV zu finden ist.

Abrechnungstipp: Behandlungsbeginn - Up|Unternehmen Praxis

Sonderregelungen zu Fristen bis zum 30. Juni 2022 weiter. So bleibt die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn nach Auftragserteilung auf 14 Tage verlängert. Die Therapieserie darf bei Akutpatientinnen und Behandlungsbeginn: Die Frist ist von 7 auf 14 Tage verlängert. Das bedeutet, dass zwischen Ausstellung der Verordnung und Beginn der Behandlung 14 Tage liegen dürfen. Unterbrechungen: Bei A Behandlungsbeginn: Die Frist ist von 7 auf 14 Tage verlängert. Unterbrechungen: Bei Akutpatientinnen Patientin oder dem Patienten vereinbarte Honorarvertrag sein, in dem Preis und Leistung vor Behandlungsbeginn vertraglich vereinbart werden. Wenn keine vertragliche Vereinbarung getroffen wird, gilt auf der Verordnung erwähnen. DGUV verlängert Sonderfristen Die 7-Tage-Frist für den Behandlungsbeginn wird weiter auf 14 Tage verlängert, Unterbrechungen von 14 Kalendertagen bei Akutpatienten und Felder nach Korrekturzeitpunkten sortieren. So sehen Sie sofort, welche Felder zum Beispiel vor Behandlungsbeginn von Ihnen zu überprüfen sind.

6. 2021 Nota bene! Bezüglich der Sonderregelungen im Entlassmanagement hat der GKV-Spitzenverband am 8. April eine Änderung publiziert. Die neuen Regelungen lauten: • Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen • Behandlungsende: innerhalb von 21 Kalendertagen nach der Entlassung • Laufzeit der Regelung: bis 30. 2021 1 Unterbrechungsfristen Die Regelung, wonach Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird, wird bis 30. 2021 ausgesetzt. Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage. 2 Diese Ausnahmeregelung gilt bis 30. 2021. Hygienepauschale 1, 50 Euro pro Verordnung. Diese Regelung gilt für alle Rezepte, welche bis 30. 2021 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Die Berufsgenossenschaften erstatten ebenfalls bis zum 30. 2021 eine Hygienepauschale von 1, 50 Euro pro Verordnung. Privat-Rezepte: Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) berichtete uns, dass er diesbezüglich noch berate. Er wolle uns aber nach Abschluss dieser Beratungen umgehend in Kenntnis setzen.

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